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arbeitskreise:pruefungsmodalitaeten_und_atteste:protokoll_aachen2018

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arbeitskreise:pruefungsmodalitaeten_und_atteste:protokoll_aachen2018 [03.11.2018 17:52] Ann-Christin Skibaarbeitskreise:pruefungsmodalitaeten_und_atteste:protokoll_aachen2018 [04.11.2018 10:40] (aktuell) Ann-Christin Skiba
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 ====== Protokoll  ====== ====== Protokoll  ======
-Anwesend:  
- 
 BuFaTa WiSe18 \\ BuFaTa WiSe18 \\
-Anwesend: Ann-Christin (TU Braunscheweig), Max und Florian (TU Chemnitz), David (TU Ilmenau), Markus Kreuter (Uni Ulm), Lars Maximilian (HTW Dresden), Ellen (Uni Paderborn), Janina (TU Darmstadt), Julian (TU Darmstadt), Christian (KIT), Jonas (TU Ilmenau), Ferid (Uni Siegen)\\+Anwesend: Ann-Christin (TU Braunscheweig), Max (TU Chemnitz), Florian (TU Chemnitz), David (TU Ilmenau), Markus (Uni Ulm), Kreuter (Uni Ulm), Lars (HTW Dresden), Maximilian (HTW Dresden), Ellen (Uni Paderborn), Janina (TU Darmstadt), Julian (TU Darmstadt), Christian (KIT), Jonas (TU Ilmenau), Ferid (Uni Siegen)\\
 Leitung des AK: Ann-Christin (TU Braunschweig) \\ Leitung des AK: Ann-Christin (TU Braunschweig) \\
 Protokoll: Max (TU Chemnitz)\\ Protokoll: Max (TU Chemnitz)\\
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      * Abmeldung von schriftliche Prüfungen bis 4 Tage vor der Klausur        * Abmeldung von schriftliche Prüfungen bis 4 Tage vor der Klausur  
      * Abmeldung bei mündlichen Prüfungen nicht möglich      * Abmeldung bei mündlichen Prüfungen nicht möglich
- +   * Drittversuch muss nach 6 Wochen der Bekanntgabe der Noten mündlich abgelegt werden (in den Ing Fächern - nicht z.B. in Mathe oder Info)     
-   * Drittversuch muss nach 6 Wochen der Bekanntgabe der Noten mündlich abgelegt werden (in den Ing Fächern - nicht z.B. in Mathe oder Info) +
- +
-     +
    * Nachteilsausgleich muss mit Attest durch Prüfungsausschuss beantragt und genehmigt werden    * Nachteilsausgleich muss mit Attest durch Prüfungsausschuss beantragt und genehmigt werden
    * Chronische Erkrankungen ermöglicht eine Verlängerung von Fristen    * Chronische Erkrankungen ermöglicht eine Verlängerung von Fristen
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     * Führt zu Problemen, Studis wählen erst in irgendwelche Kataloge und können nicht mehr umbuchen     * Führt zu Problemen, Studis wählen erst in irgendwelche Kataloge und können nicht mehr umbuchen
     * Auch im System ist der angemeldete Katalog nur schwer ersichtlich     * Auch im System ist der angemeldete Katalog nur schwer ersichtlich
- 
-=== Ravensburg Weingarten === 
-  * Anmeledzeitraum unterschiedlich 
-  * Portfolioprüfung: kann man sich nicht von abmelden, ist nicht richtig in der PO definiert 
-  * in der Prüfung erklärt man sich fähig, die Prüfung zu schreiben; man darf die Prüfung dann nicht mehr mit Attesten "abbrechen" 
-  * Symptompflicht bei krankheitsbedingtem Fehlen 
-  * Atteste müssen die richtigen Formalia erfüllen 
-  * Nachteilsausgleich funtkioniert 
- 
-==== RWTH ==== 
-  * An-/Abmeldung über geschlossenes System 
-  * Abmeldung 3 Werktage vor der Prüfung 
-  * Anmeldefrist ist ein Monat nach der Frist zum Einschreiben 
-  * bei Nichtanmeldung ist eine Nachmeldung bis zum letzten Vorlesungstag möglich 
-  * Klausur kann auch unter Vorbehalt mitgeschrieben werden und mit Antrag angerechnet werden -> führt zu Problemen 
-  * Symptompflicht ist laut Aussage der Rechtsabteilung illegal; behandelnder Arzt muss nur Prüfungsunfähigkeit feststellen. 
-  * In der Prüfung kann gegangen werden, wenn man erkrankt; normales Attest reicht in diesem Fall aus 
-  * Nachteilsausgleiche werden bewilligt -> 30% mehr Zeit sind üblich. 
-  * mündliche Ergänzungsprüfung nach zweiter Wiederholungsprüfung, in der maximal eine 4.0 erreicht werden kann. 
    
  
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   - Nachteilsausgleich    - Nachteilsausgleich 
     * bei ärztlich attestierter körperlicher Behinderung bzw. psychischer Vorbelastung werden vom Prüfungsausschuss entsprechende Erleichterungen (z.B. mehr Zeit in der Klausur oder bei starker Sehschwäche Klausurbögen auf A3 ausgedruckt) gewährt.     * bei ärztlich attestierter körperlicher Behinderung bzw. psychischer Vorbelastung werden vom Prüfungsausschuss entsprechende Erleichterungen (z.B. mehr Zeit in der Klausur oder bei starker Sehschwäche Klausurbögen auf A3 ausgedruckt) gewährt.
- 
-=== TH Ingolstadt === 
-  - Prüfungsmodalitäten 
-    * Anmeldung: ca 2 Monate vor Beginn des Prüfungszeitraums 1-2 Wochen 
-    * Keine Abmeldung notwendig/möglich (wird aber diskutiert) 
-    * Bei Nichtbestehen aber Fristen (2. Versuch: 1 Semester, 3. Versuch: 2 Semester) 
-    * Bei Abbruch während der Prüfung: Attestpflicht 
-    * Antrag auf gesonderte Kleiderordnung (Kopftuch) möglich --> weibliche Person verlässt mit Studentin den Raum und prüft auf Headset und überprüft die Identität 
-    * https://www.thi.de/service/service-center-studienangelegenheiten/pruefung/pruefungsverfahren/ 
-  - Atteste 
-    * Atteste zur Firstverlängerung: Attest + zusätzliches Formular (inkl. Angabe der Symptome)  
-    * Muss durch den Prüfungssausschuss genehmigt werden (meist problemlos) 
-    * Für die Dauer des Attestes darf keine Prüfung abgelegt werden 
-    * Bei häufigerer Vorlage des Attestes --> Amtsärtzliches Attest notwendig 
-  - Nachteilsausgleich  
-    * Nachteilsausgleich möglich, wird aber durch die Studenten kaum genutzt  
- 
-=== HS München === 
-  - Prüfungsmodalitäten 
-    * Online Prüfungsanmeldung innerhalb eines Zeitraums von 3 Wochen 
-    * Nur Anmeldung für Prüfungen, die man auch schreiben darf (Keine Prüfungen aus höheren Semestern, sofern die Hürden noch nicht geschafft sind) 
-    * Keine Abmeldung für Prüfungen notwendig, nicht Erscheinen zur Klausur wird als "Schieben" gewertet (auch trotz Anmeldung) 
-  - Atteste 
-    * Attest nur notwendig, sofern man während einer Prüfung krank wird oder wenn eine Prüfung aufgrund von Fristen abgelegt werden muss 
-      * Vorlegen eines qualifizierten ärztlichen Attests, das bestimmte Angaben enthalten muss (s. Punkte der OTH Regensburg), aber keine Diagnose 
-      * Falls ein Student wiederholt aufgrund einer Erkrankung eine Nachfrist beantragt, kann der Prüfungsausschusses die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes des zuständigen Gesundheitsamtes einfordern 
-      * Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht 
-  - Nachteilsausgleich  
-    * Der Nachteilsausgleich ist schriftlich und spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung zu beantragen 
-    * Dafür muss sowohl ein Antrag als auch ein qualifiziertes haus- oder fachärztliches Attest eingereicht werden 
-    * Aus dem Attest müssen die Auswirkungen der Behinderung auf die Fähigkeit zur Ablegung von Prüfungen sowie die Form und Art des Nachteilsausgleichs aus ärztlicher Sicht klar ersichtlich sein 
-    * Legasthenie ist durch ein ärztliches oder fachpsychologisches Gutachten zu belegen, das nicht älter als zwei Jahre ist 
- 
-=== OTH Regensburg === 
-  * An- und Abmeldungen über ein geschlossenes System. 
-  * Anmeldezeitraum ca. zwei Monate vor Prüfungszeitraum. 
-  * Abmeldung für Erstversuch nicht notwendig. 
-  * bei Nichtbestehen automatisch für nächste Klausur angemeldet. 
-  * Bei Abmeldung von Zweit-/Drittversuch, oder Abbruch während der Prüfung ist ein Attest (inkl. Symptompflicht) notwendig. 
-  * Attest an der OTH: Ärztliche Atteste werden nur anerkannt, wenn sie mindestens alle folgenden Angaben enthalten: 
-    - die Bestätigung der unterzeichnenden Ärztin bzw. des unterzeichnenden Arztes, dass das ärztliche Zeugnis auf einer von ihr bzw. ihm persönlich durchgeführten Untersuchung der Prüfungskandidatin bzw. des Prüfungskandidaten beruht,              
-    - den Zeitpunkt der Untersuchung, 
-    - die Beschreibung der aktuellen krankheitsbedingten und zugleich prüfungsrelevanten körperlichen, geistigen und/oder seelischen Funktionsstörungen aus ärztlicher Sicht so konkret und nachvollziehbar, dass die Hochschule daraus schließen kann, ob am Prüfungstag tatsächlich Prüfungsunfähigkeit bestanden hat, und     
-    - den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit. 
-    * Der bloße Hinweis auf Prüfungsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit reicht nicht aus. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (sog. „gelber Zettel“) ist kein Attest. 
-    * Die Benennung der Diagnose ist nicht notwendig; jedoch kann die Angabe der Diagnose im Einzelfall zweckmäßig sein, wenn damit die Krankheitssymptome umfassend beschrieben werden (z.B. fiebrige Erkältung)." 
-  * Nachteilsausgleich kann beantragt werden. 
  
 === TU Braunschweig === === TU Braunschweig ===
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   * Nachteilsausgleich muss vor Prüfung beantragt und genehmigt werden, wird kaum genutzt   * Nachteilsausgleich muss vor Prüfung beantragt und genehmigt werden, wird kaum genutzt
   * mündliche Ergänzungsprüfung muss bis zwei Monate nach der Notenvergabe des Drittversuchs stattfinden (nur Bestehen (4,0) oder Nichtbestehen)   * mündliche Ergänzungsprüfung muss bis zwei Monate nach der Notenvergabe des Drittversuchs stattfinden (nur Bestehen (4,0) oder Nichtbestehen)
- 
  
 === Universität Paderborn === === Universität Paderborn ===
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     * Scheibchenprüfung soll in den ersten zwei Semestern eingeführt werden     * Scheibchenprüfung soll in den ersten zwei Semestern eingeführt werden
  
- +===== Probleme/Diskussion =====
-===== Probleme =====+
  
 ==== Ärztliche Atteste ==== ==== Ärztliche Atteste ====
  
-  * HTW Dresden: Bis 01.09. hat der Arbeitsunfähigkeits-Schein gereicht+  * HTW Dresden: Bis 01.09. hat der Arbeitsunfähigkeits-Schein gereicht, seitdem Attestpflicht
     * Symptome waren Pflicht, wurden aber erfolgreich rausgestritten (durch Referat Studium des StuRa)     * Symptome waren Pflicht, wurden aber erfolgreich rausgestritten (durch Referat Studium des StuRa)
-    * Kosten für das ärztliche Attest sind nicht abgedeckt und müssen von den Studis selber getragen werden+    * Kosten für ärztliches Attest sind nicht abgedeckt und müssen von Studis selber getragen werden
     * zwei Formulare auszufüllen     * zwei Formulare auszufüllen
-  * rechtlich ist ein Arzt auch gar nicht fähig, eine Prüfungsunfähigkeit zu bescheinigen, dafür ist der Prüfungsausschuss zuständig+  * rechtlich ist Arzt gar nicht fähig, eine Prüfungsunfähigkeit zu bescheinigen, dafür ist Prüfungsausschuss zuständig
     * ist aber logisch Quatsch, da ein Prüfungsausschuss medizinisch gar nicht einschätzen kann, ob mit den Symptomen ein Ablegen der Prüfung noch möglich ist     * ist aber logisch Quatsch, da ein Prüfungsausschuss medizinisch gar nicht einschätzen kann, ob mit den Symptomen ein Ablegen der Prüfung noch möglich ist
   * bei Symptompflicht muss man faktisch den Arzt von der Schweigepflicht entbinden   * bei Symptompflicht muss man faktisch den Arzt von der Schweigepflicht entbinden
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   * TU Darmstadt: Umschreiben von Prüfungen nicht mehr möglich, obwohl es ein minimaler Aufwand (zwei Minuten pro Studi) ist für das Prüfungsamt   * TU Darmstadt: Umschreiben von Prüfungen nicht mehr möglich, obwohl es ein minimaler Aufwand (zwei Minuten pro Studi) ist für das Prüfungsamt
   * mit der Begründung, dass es zu aufwendig ist, ist evtl. rechtswidrig   * mit der Begründung, dass es zu aufwendig ist, ist evtl. rechtswidrig
 +  * da die Professoren diesen Verwaltungsakt auch nicht begrüßen, wurde empfohlen, dieses Problem über die einzelnen Gremien hoch zum Senat eskalieren zu lassen
  
 ==== Prüfungsabmeldung mündliche Prüfung ==== ==== Prüfungsabmeldung mündliche Prüfung ====
   * Problem an Uni Ulm, dass es offiziell keine Abmeldefrist bei mündlichen Prüfungen gibt und die Studierenden sich nun nicht davon abmelden können   * Problem an Uni Ulm, dass es offiziell keine Abmeldefrist bei mündlichen Prüfungen gibt und die Studierenden sich nun nicht davon abmelden können
 +  * Problem, dass Professoren jeweils unterschiedlicher Meinung sind und der Prüfungsausschuss keine Präzedenzfälle schafft, sondern nur Einzelfallentscheidungen
  
-==== Rahmenprüfungsordnungen ====+=== Rahmenprüfungsordnungen ===
   * Viele Regelungen, z.B. Fristen, die nicht mehr durch die studiengangsspezifische Ordnung geändert werden können   * Viele Regelungen, z.B. Fristen, die nicht mehr durch die studiengangsspezifische Ordnung geändert werden können
   * Möchte man sich über diese hinwegsetzen, wird die Ordnung nicht genehmigt oder bleibt in der Verwaltung hängen   * Möchte man sich über diese hinwegsetzen, wird die Ordnung nicht genehmigt oder bleibt in der Verwaltung hängen
  
  
-===== Stellungnahme ===== +===== Ideen für die nächste BuFaTa ===== 
-  * keine Symptompflichten bei Attesten+==== Stellungnahme ==== 
 +  * Forderung, dass keine Symptompflichten bei Attesten genannt werden
   * Nachteilsausgleiche vereinheitlichen / formalisieren   * Nachteilsausgleiche vereinheitlichen / formalisieren
   * Vereinheitlichung der Fristen für An- und Abmeldung ist vermutlich nicht drin und sollte nicht unser Fokus sein   * Vereinheitlichung der Fristen für An- und Abmeldung ist vermutlich nicht drin und sollte nicht unser Fokus sein
   * wo könnte man diese Stellungnahme dann publizieren bzw. in die Breite Masse der ET-Studierende tragen?   * wo könnte man diese Stellungnahme dann publizieren bzw. in die Breite Masse der ET-Studierende tragen?
-  * Idee, einen Katalog zu erstellen an Anforderungen an Prüfungsmodalitäten 
  
- +==== Uniranking der BuFaTa ET bzw. Vergleichsplattform =====
-===== Uniranking der BuFaTa ET =====+
   * Ranking herausgegeben von der BuFaTa ET für bestimmte Themen   * Ranking herausgegeben von der BuFaTa ET für bestimmte Themen
   * Kann Argumentation unterstützen / als Druckmittel dienen, da öffentliche Wirkung   * Kann Argumentation unterstützen / als Druckmittel dienen, da öffentliche Wirkung
   * Hier können auch Punkte wie Prüfungmodalitäten o.Ä. sehr gut eingebracht werden, was in anderen Rankings nie gelistet ist   * Hier können auch Punkte wie Prüfungmodalitäten o.Ä. sehr gut eingebracht werden, was in anderen Rankings nie gelistet ist
   * Dieser Punkt kann an den AK CHE-Ranking weiter gegeben werden, um diesen zum allgemeinen Ranking AK auszubauen   * Dieser Punkt kann an den AK CHE-Ranking weiter gegeben werden, um diesen zum allgemeinen Ranking AK auszubauen
 +
 +==== Katalog Prüfungsmodalitäten ====
 +  * Idee, einen Katalog zu erstellen an Anforderungen an Prüfungsmodalitäten
  
  


Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/pruefungsmodalitaeten_und_atteste/protokoll_aachen2018.1541263933.txt.gz · Zuletzt geändert: 03.11.2018 17:52 von Ann-Christin Skiba