arbeitskreise:pruefungsmodalitaeten_und_atteste:protokoll_dresden2018
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arbeitskreise:pruefungsmodalitaeten_und_atteste:protokoll_dresden2018 [19.05.2018 18:08] – Ann-Christin Skiba | arbeitskreise:pruefungsmodalitaeten_und_atteste:protokoll_dresden2018 [21.05.2018 10:54] – Jonathan Ungethüm | ||
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BuFaTa SoSe18 \\ | BuFaTa SoSe18 \\ | ||
- | Anwesend: Martin (KIT), | + | Anwesend: Martin (KIT), |
Leitung des AK: Ann-Christin (TU Braunschweig) \\ | Leitung des AK: Ann-Christin (TU Braunschweig) \\ | ||
Protokoll: Robin (RWTH)\\ | Protokoll: Robin (RWTH)\\ | ||
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=== Uni Freiburg === | === Uni Freiburg === | ||
- | * An und Abmeldungen über ein geschlossenes System. | + | * An- und Abmeldungen über ein geschlossenes System. |
* Anmeldezeitraum 2 Monate vor Prüfungszeitraum | * Anmeldezeitraum 2 Monate vor Prüfungszeitraum | ||
* Abmeldung bis 3 Wochen vor der Prüfung | * Abmeldung bis 3 Wochen vor der Prüfung | ||
- | * bei nichtbestehen | + | * bei Nichtbestehen |
- | * Symptom muss angegeben werden auch für nachteilsausgleich | + | * Symptom muss angegeben werden auch für Nachteilsausgleich |
- | * Eigenes Formular (muss abgegeben werden. | + | * Eigenes Formular (muss abgegeben werden). |
- | *Nachteilsausgleich läuft gut | + | * Nachteilsausgleich läuft gut |
- | *Wenn man während der Prüfung erkrankt darf man während der Prüfung raus gehen. Wird von Professoren allerdings falsch kommuniziert. Attest muss nachgereicht werden. | + | * Wenn man während der Prüfung erkrankt darf man während der Prüfung raus gehen. Wird von Professoren allerdings falsch kommuniziert. Attest muss nachgereicht werden. |
=== Ravensburg Weingarten === | === Ravensburg Weingarten === | ||
Zeile 37: | Zeile 37: | ||
=== RWTH === | === RWTH === | ||
- | * An- /Abmeldung über geschlossenes System | + | * An-/ |
* Abmeldung 3 Werktage vor der Prüfung | * Abmeldung 3 Werktage vor der Prüfung | ||
* Anmeldefrist ist ein Monat nach der Frist zum Einschreiben | * Anmeldefrist ist ein Monat nach der Frist zum Einschreiben | ||
* bei nichtanmeldung ist eine Nachmeldung bis zum letzten vorlesungstag möglich | * bei nichtanmeldung ist eine Nachmeldung bis zum letzten vorlesungstag möglich | ||
* Klausur kann auch unter Vorbehalt mitgeschrieben werden und mit Antrag angerechnet werden, führt zu Problemen | * Klausur kann auch unter Vorbehalt mitgeschrieben werden und mit Antrag angerechnet werden, führt zu Problemen | ||
- | * Symptompflicht ist laut Aussage der Recthsabteilung | + | * Symptompflicht ist laut Aussage der Rechtsabteilung |
* In der Prüfung kann gegangen werden, wenn man erkrankt. Ein normales Attest reicht in diesem Fall aus. | * In der Prüfung kann gegangen werden, wenn man erkrankt. Ein normales Attest reicht in diesem Fall aus. | ||
* Nachteilsausgleiche werden bewilligt. 30% mehr Zeit sind üblich. | * Nachteilsausgleiche werden bewilligt. 30% mehr Zeit sind üblich. | ||
- | * mündliche Prüfung nach 2ter Wiederholungsprüfung in der eine 4.0 maximal | + | * mündliche Prüfung nach 2ter Wiederholungsprüfung in der maximal |
==== KIT ==== | ==== KIT ==== | ||
1. Prüfungsmodalitäten | 1. Prüfungsmodalitäten | ||
- | * bis 23:59 des Vortages der schriftlichen Klausur ist ein Online-Rücktritt von der Klausur möglich, ansonsten kann unmittelbar vor der Klausur im Hörsaal zurückgetreten werden | + | |
- | * bei mündlichen Prüfungen ist ein folgenfreier Rücktritt ohne Attest nur bis 3 Tage vor der Prüfung möglich | + | * bei mündlichen Prüfungen ist ein folgenfreier Rücktritt ohne Attest nur bis 3 Tage vor der Prüfung möglich |
- | * nicht bestandene Prüfungen müssen innerhalb von 2 Semestern nachgeholt werden | + | * nicht bestandene Prüfungen müssen innerhalb von 2 Semestern nachgeholt werden |
- | * Allgemein gilt: 2 schriftliche Versuche um die Prüfung zu bestehen, danach noch eine mündliche Nachprüfung in der nur eine 4,0 erreicht werden kann | + | * Allgemein gilt: 2 schriftliche Versuche um die Prüfung zu bestehen, danach noch eine mündliche Nachprüfung in der nur eine 4,0 erreicht werden kann |
2. Symptompflichten/ | 2. Symptompflichten/ | ||
- | * pretty much non existant, da recht offene Rücktrittsregelung | + | |
- | * ansonsten werden jegliche Formen ärztlicher Atteste akzeptiert, solange Prüfungs-/ | + | * ansonsten werden jegliche Formen ärztlicher Atteste akzeptiert, solange Prüfungs-/ |
3. Nachteilsausgleich | 3. Nachteilsausgleich | ||
- | * bei ärztlich attestierter körperlicher Behinderung bzw. psychischer Vorbelastung werden vom Prüfungsausschuss entsprechende Erleichterungen (z.B. mehr Zeit in der Klausur oder bei starker Sehschwäche Klausurbögen auf A3 ausgedruckt) gewährt. | + | |
=== HTW Dresden === | === HTW Dresden === | ||
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* Abmeldung bis eine Woche vor der Prüfung | * Abmeldung bis eine Woche vor der Prüfung | ||
* Bei 5, 5ue oder Krank automatisch zur nächsten Prüfungsperiode für die 1. Wiederholung angemeldet, diese kann aber beim ersten mal auch Entschuldigt werden | * Bei 5, 5ue oder Krank automatisch zur nächsten Prüfungsperiode für die 1. Wiederholung angemeldet, diese kann aber beim ersten mal auch Entschuldigt werden | ||
- | * Für die 1. Wiederholung dann 2 Semsester | + | * Für die 1. Wiederholung dann 2 Semester |
- | * Für die 2. Wiederholung muss man sich selber schriftlich | + | * Für die 2. Wiederholung muss man sich selber schriftlich |
* Durch Teilnahme an Prüfungen von höheren Semestern automatisch angemeldet oder Freiversuch mit vier Wochen vorher anmelden | * Durch Teilnahme an Prüfungen von höheren Semestern automatisch angemeldet oder Freiversuch mit vier Wochen vorher anmelden | ||
* Maximale Studienzeit Regelzeit + 4 Semester | * Maximale Studienzeit Regelzeit + 4 Semester | ||
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=== OTH Regensburg === | === OTH Regensburg === | ||
- | * An- und Abmeldungen über ein geschlossenes System. | + | |
- | * Anmeldezeitraum ca. zwei Monate vor Prüfungszeitraum. | + | * Anmeldezeitraum ca. zwei Monate vor Prüfungszeitraum. |
- | * Abmeldung für Erstversuch nicht notwendig. | + | * Abmeldung für Erstversuch nicht notwendig. |
- | * bei Nichtbestehen automatisch für nächste Klausur angemeldet. | + | * bei Nichtbestehen automatisch für nächste Klausur angemeldet. |
- | * Bei Abmeldung von Zweit-/ | + | * Bei Abmeldung von Zweit-/ |
- | Attest an der OTH | + | Attest an der OTH |
- | + | ||
- | > Ärztliche Atteste werden nur anerkannt, wenn sie mindestens alle folgenden Angaben enthalten: | + | > Ärztliche Atteste werden nur anerkannt, wenn sie mindestens alle folgenden Angaben enthalten: |
- | > 1. die Bestätigung der unterzeichnenden Ärztin bzw. des unterzeichnenden Arztes, dass das ärztliche Zeugnis auf einer von ihr bzw. ihm persönlich durchgeführten Untersuchung der Prüfungskandidatin bzw. des Prüfungskandidaten beruht, | + | > 1. die Bestätigung der unterzeichnenden Ärztin bzw. des unterzeichnenden Arztes, dass das ärztliche Zeugnis auf einer von ihr bzw. ihm persönlich durchgeführten Untersuchung der Prüfungskandidatin bzw. des Prüfungskandidaten beruht, |
- | + | ||
- | > 2 . den Zeitpunkt der Untersuchung, | + | > 2 . den Zeitpunkt der Untersuchung, |
- | + | ||
- | > 3. die Beschreibung der aktuellen krankheitsbedingten und zugleich prüfungsrelevanten körperlichen, | + | > 3. die Beschreibung der aktuellen krankheitsbedingten und zugleich prüfungsrelevanten körperlichen, |
- | + | ||
- | > 4. den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit. | + | > 4. den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit. |
- | > Der bloße Hinweis auf Prüfungsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit reicht nicht aus. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (sog. „gelber Zettel“) ist kein Attest. | + | > Der bloße Hinweis auf Prüfungsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit reicht nicht aus. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (sog. „gelber Zettel“) ist kein Attest. |
- | > Die Benennung der Diagnose ist nicht notwendig; jedoch kann die Angabe der Diagnose im Einzelfall zweckmäßig sein, wenn damit die Krankheitssymptome umfassend beschrieben werden (z.B. fiebrige Erkältung)." | + | > Die Benennung der Diagnose ist nicht notwendig; jedoch kann die Angabe der Diagnose im Einzelfall zweckmäßig sein, wenn damit die Krankheitssymptome umfassend beschrieben werden (z.B. fiebrige Erkältung)." |
- | + | ||
* Nachteilsausgleich kann beantragt werden. | * Nachteilsausgleich kann beantragt werden. | ||
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* Dennis: In vielen Klagefällen sehr wenige Präzidenzfälle. Uni kommt meistens kurz vor dem Verfahren auf den Studi zu und es wird eine Einigung gefunden. Rechtsabteilungen hat meistens nicht die besten Juristen. Ann-Christin stimmt dem zu. | * Dennis: In vielen Klagefällen sehr wenige Präzidenzfälle. Uni kommt meistens kurz vor dem Verfahren auf den Studi zu und es wird eine Einigung gefunden. Rechtsabteilungen hat meistens nicht die besten Juristen. Ann-Christin stimmt dem zu. | ||
* KIT wurde in der Vergangenheit oft verklagt. Rechtsabteilung empfindlicher gegen Klagen geworden. Im Zweifel wird dem Studenten einfach recht gegeben. Prüfungsordnung nicht von "den Kompetentesten" | * KIT wurde in der Vergangenheit oft verklagt. Rechtsabteilung empfindlicher gegen Klagen geworden. Im Zweifel wird dem Studenten einfach recht gegeben. Prüfungsordnung nicht von "den Kompetentesten" | ||
- | * Es wird über eine allgemeine Regel bezüglich der Identitätsüberprüfung von Studierenden mit religionsbedingter Vollvermummung diskutiert. Die Tu Ulm hat hierzu einen Leitfaden erstellt. | + | * Es wird über eine allgemeine Regel bezüglich der Identitätsüberprüfung von Studierenden mit religionsbedingter Vollvermummung diskutiert. Die HS Ingolstadt |
* In Ulm gibt es einen Professor, der Studierende so lange befragt, bis er ewtas findet, was sie nicht beantworten können. Im nachhinein werden die Prüfungsprotokolle dann nicht veröffentlicht. Hierzu wird auf das Bundesweiter Informationsfreiheitsgesetz verwiesen. Demnach wirkt das Recht der Akteneinsicht. Es wird diskutiert, in wie weit ein Problem dieser Art gelöst werden kann. | * In Ulm gibt es einen Professor, der Studierende so lange befragt, bis er ewtas findet, was sie nicht beantworten können. Im nachhinein werden die Prüfungsprotokolle dann nicht veröffentlicht. Hierzu wird auf das Bundesweiter Informationsfreiheitsgesetz verwiesen. Demnach wirkt das Recht der Akteneinsicht. Es wird diskutiert, in wie weit ein Problem dieser Art gelöst werden kann. | ||
* Wie ist es mit den Beisitzern während der Prüfung geregelt? | * Wie ist es mit den Beisitzern während der Prüfung geregelt? | ||
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Ende: 20:30 Uhr \\ | Ende: 20:30 Uhr \\ | ||
Der AK ist nicht fertig und sollte auf weiteren Tagungen besprochen werden | Der AK ist nicht fertig und sollte auf weiteren Tagungen besprochen werden | ||
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arbeitskreise/pruefungsmodalitaeten_und_atteste/protokoll_dresden2018.txt · Zuletzt geändert: 21.05.2018 12:34 von Maximilian Wende