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arbeitskreise:pruefungsmodalitaeten_und_atteste:protokoll_dresden2018

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arbeitskreise:pruefungsmodalitaeten_und_atteste:protokoll_dresden2018 [19.05.2018 18:45] Ann-Christin Skibaarbeitskreise:pruefungsmodalitaeten_und_atteste:protokoll_dresden2018 [21.05.2018 10:54] Jonathan Ungethüm
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 === Uni Freiburg === === Uni Freiburg ===
-  * An und Abmeldungen über ein geschlossenes System.+  * Anund Abmeldungen über ein geschlossenes System.
   * Anmeldezeitraum 2 Monate vor Prüfungszeitraum   * Anmeldezeitraum 2 Monate vor Prüfungszeitraum
   * Abmeldung bis 3 Wochen vor der Prüfung   * Abmeldung bis 3 Wochen vor der Prüfung
-  * bei nichtbestehen automatisch für nächste Klausur angemeldet +  * bei Nichtbestehen automatisch für nächste Klausur angemeldet 
-  * Symptom muss angegeben werden auch für nachteilsausgleich und krankheitsbedingtem Fehlen +  * Symptom muss angegeben werden auch für Nachteilsausgleich und krankheitsbedingtem Fehlen 
-  * Eigenes Formular (muss abgegeben werden. +  * Eigenes Formular (muss abgegeben werden)
-  *Nachteilsausgleich läuft gut +  * Nachteilsausgleich läuft gut 
-  *Wenn man während der Prüfung erkrankt darf man während der Prüfung raus gehen. Wird von Professoren allerdings falsch kommuniziert. Attest muss nachgereicht werden.+  * Wenn man während der Prüfung erkrankt darf man während der Prüfung raus gehen. Wird von Professoren allerdings falsch kommuniziert. Attest muss nachgereicht werden.
  
 === Ravensburg Weingarten === === Ravensburg Weingarten ===
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 === RWTH === === RWTH ===
-  * An- /Abmeldung über geschlossenes System+  * An-/Abmeldung über geschlossenes System
   * Abmeldung 3 Werktage vor der Prüfung   * Abmeldung 3 Werktage vor der Prüfung
   * Anmeldefrist ist ein Monat nach der Frist zum Einschreiben   * Anmeldefrist ist ein Monat nach der Frist zum Einschreiben
   * bei nichtanmeldung ist eine Nachmeldung bis zum letzten vorlesungstag möglich   * bei nichtanmeldung ist eine Nachmeldung bis zum letzten vorlesungstag möglich
   * Klausur kann auch unter Vorbehalt mitgeschrieben werden und mit Antrag angerechnet werden, führt zu Problemen   * Klausur kann auch unter Vorbehalt mitgeschrieben werden und mit Antrag angerechnet werden, führt zu Problemen
-  * Symptompflicht ist laut Aussage der Recthsabteilung illegal. Behandelnder Arzt muss nur Prüfungsunfähigkeit feststellen.+  * Symptompflicht ist laut Aussage der Rechtsabteilung illegal. Behandelnder Arzt muss nur Prüfungsunfähigkeit feststellen.
   * In der Prüfung kann gegangen werden, wenn man erkrankt. Ein normales Attest reicht in diesem Fall aus.   * In der Prüfung kann gegangen werden, wenn man erkrankt. Ein normales Attest reicht in diesem Fall aus.
   * Nachteilsausgleiche werden bewilligt. 30% mehr Zeit sind üblich.   * Nachteilsausgleiche werden bewilligt. 30% mehr Zeit sind üblich.
-  * mündliche Prüfung nach 2ter Wiederholungsprüfung in der eine 4.0 maximal erreicht werden kann.+  * mündliche Prüfung nach 2ter Wiederholungsprüfung in der maximal eine 4.0 erreicht werden kann.
  
 ==== KIT ==== ==== KIT ====
 1. Prüfungsmodalitäten 1. Prüfungsmodalitäten
- * bis 23:59 des Vortages der schriftlichen Klausur ist ein Online-Rücktritt von der Klausur möglich, ansonsten kann unmittelbar vor der Klausur im Hörsaal zurückgetreten werden +        * bis 23:59 des Vortages der schriftlichen Klausur ist ein Online-Rücktritt von der Klausur möglich, ansonsten kann unmittelbar vor der Klausur im Hörsaal zurückgetreten werden 
- * bei mündlichen Prüfungen ist ein folgenfreier Rücktritt ohne Attest nur bis 3 Tage vor der Prüfung möglich +        * bei mündlichen Prüfungen ist ein folgenfreier Rücktritt ohne Attest nur bis 3 Tage vor der Prüfung möglich 
- * nicht bestandene Prüfungen müssen innerhalb von 2 Semestern nachgeholt werden +        * nicht bestandene Prüfungen müssen innerhalb von 2 Semestern nachgeholt werden 
- * Allgemein gilt: 2 schriftliche Versuche um die Prüfung zu bestehen, danach noch eine mündliche Nachprüfung in der nur eine 4,0 erreicht werden kann+        * Allgemein gilt: 2 schriftliche Versuche um die Prüfung zu bestehen, danach noch eine mündliche Nachprüfung in der nur eine 4,0 erreicht werden kann
 2. Symptompflichten/Atteste 2. Symptompflichten/Atteste
- * pretty much non existant, da recht offene Rücktrittsregelung +        * pretty much non existant, da recht offene Rücktrittsregelung 
- * ansonsten werden jegliche Formen ärztlicher Atteste akzeptiert, solange Prüfungs-/Arbeitsunfähigkeit bescheinigt ist(Erfahrungen)+        * ansonsten werden jegliche Formen ärztlicher Atteste akzeptiert, solange Prüfungs-/Arbeitsunfähigkeit bescheinigt ist(Erfahrungen)
 3. Nachteilsausgleich  3. Nachteilsausgleich 
- * bei ärztlich attestierter körperlicher Behinderung bzw. psychischer Vorbelastung werden vom Prüfungsausschuss entsprechende Erleichterungen (z.B. mehr Zeit in der Klausur oder bei starker Sehschwäche Klausurbögen auf A3 ausgedruckt) gewährt.+        * bei ärztlich attestierter körperlicher Behinderung bzw. psychischer Vorbelastung werden vom Prüfungsausschuss entsprechende Erleichterungen (z.B. mehr Zeit in der Klausur oder bei starker Sehschwäche Klausurbögen auf A3 ausgedruckt) gewährt.
  
 === HTW Dresden === === HTW Dresden ===
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   * Abmeldung bis eine Woche vor der Prüfung   * Abmeldung bis eine Woche vor der Prüfung
   * Bei 5, 5ue oder Krank automatisch zur nächsten Prüfungsperiode für die 1. Wiederholung angemeldet, diese kann aber beim ersten mal auch Entschuldigt werden   * Bei 5, 5ue oder Krank automatisch zur nächsten Prüfungsperiode für die 1. Wiederholung angemeldet, diese kann aber beim ersten mal auch Entschuldigt werden
-  * Für die 1. Wiederholung dann 2 Semsester Zeit +  * Für die 1. Wiederholung dann 2 Semester Zeit 
-  * Für die 2. Wiederholung muss man sich selber schriftlich Anmelden und nur noch 1 Semester Zeit, außer mit AU-Schein+  * Für die 2. Wiederholung muss man sich selber schriftlich anmelden und hat nur noch 1 Semester Zeit, außer mit AU-Schein
   * Durch Teilnahme an Prüfungen von höheren Semestern automatisch angemeldet oder Freiversuch mit vier Wochen vorher anmelden   * Durch Teilnahme an Prüfungen von höheren Semestern automatisch angemeldet oder Freiversuch mit vier Wochen vorher anmelden
   * Maximale Studienzeit Regelzeit + 4 Semester   * Maximale Studienzeit Regelzeit + 4 Semester
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 === OTH Regensburg === === OTH Regensburg ===
- * An- und Abmeldungen über ein geschlossenes System. +        * An- und Abmeldungen über ein geschlossenes System. 
- * Anmeldezeitraum ca. zwei Monate vor Prüfungszeitraum. +        * Anmeldezeitraum ca. zwei Monate vor Prüfungszeitraum. 
- * Abmeldung für Erstversuch nicht notwendig. +        * Abmeldung für Erstversuch nicht notwendig. 
- * bei Nichtbestehen automatisch für nächste Klausur angemeldet. +        * bei Nichtbestehen automatisch für nächste Klausur angemeldet. 
- * Bei Abmeldung von Zweit-/Drittversuch, oder Abbruch während der Prüfung ist ein Attest (inkl. Symptompflicht) notwendig. +        * Bei Abmeldung von Zweit-/Drittversuch, oder Abbruch während der Prüfung ist ein Attest (inkl. Symptompflicht) notwendig. 
- Attest an der OTH +                Attest an der OTH 
-  +                 
- > Ärztliche Atteste werden nur anerkannt, wenn sie mindestens alle folgenden Angaben enthalten: +                > Ärztliche Atteste werden nur anerkannt, wenn sie mindestens alle folgenden Angaben enthalten: 
- > 1. die Bestätigung der unterzeichnenden Ärztin bzw. des unterzeichnenden Arztes, dass das ärztliche Zeugnis auf einer von ihr bzw. ihm persönlich durchgeführten Untersuchung der Prüfungskandidatin bzw. des Prüfungskandidaten beruht,  +                > 1. die Bestätigung der unterzeichnenden Ärztin bzw. des unterzeichnenden Arztes, dass das ärztliche Zeugnis auf einer von ihr bzw. ihm persönlich durchgeführten Untersuchung der Prüfungskandidatin bzw. des Prüfungskandidaten beruht,  
-  +                 
- > 2 . den Zeitpunkt der Untersuchung, +                > 2 . den Zeitpunkt der Untersuchung, 
-  +                 
- > 3. die Beschreibung der aktuellen krankheitsbedingten und zugleich prüfungsrelevanten körperlichen, geistigen und/oder seelischen Funktionsstörungen aus ärztlicher Sicht so konkret und nachvollziehbar, dass die Hochschule daraus schließen kann, ob am Prüfungstag tatsächlich Prüfungsunfähigkeit bestanden hat, und +                > 3. die Beschreibung der aktuellen krankheitsbedingten und zugleich prüfungsrelevanten körperlichen, geistigen und/oder seelischen Funktionsstörungen aus ärztlicher Sicht so konkret und nachvollziehbar, dass die Hochschule daraus schließen kann, ob am Prüfungstag tatsächlich Prüfungsunfähigkeit bestanden hat, und 
-  +                 
- > 4. den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit. +                > 4. den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit. 
- > Der bloße Hinweis auf Prüfungsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit reicht nicht aus. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (sog. „gelber Zettel“) ist kein Attest. +                > Der bloße Hinweis auf Prüfungsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit reicht nicht aus. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (sog. „gelber Zettel“) ist kein Attest. 
- > Die Benennung der Diagnose ist nicht notwendig; jedoch kann die Angabe der Diagnose im Einzelfall zweckmäßig sein, wenn damit die Krankheitssymptome umfassend beschrieben werden (z.B. fiebrige Erkältung)." +                > Die Benennung der Diagnose ist nicht notwendig; jedoch kann die Angabe der Diagnose im Einzelfall zweckmäßig sein, wenn damit die Krankheitssymptome umfassend beschrieben werden (z.B. fiebrige Erkältung)." 
- +                
   * Nachteilsausgleich kann beantragt werden.   * Nachteilsausgleich kann beantragt werden.
  
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 Ende: 20:30 Uhr \\ Ende: 20:30 Uhr \\
 Der AK ist nicht fertig und sollte auf weiteren Tagungen besprochen werden Der AK ist nicht fertig und sollte auf weiteren Tagungen besprochen werden
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arbeitskreise/pruefungsmodalitaeten_und_atteste/protokoll_dresden2018.txt · Zuletzt geändert: 21.05.2018 12:34 von Maximilian Wende