arbeitskreise:pruefungsmodalitaeten_und_atteste:protokoll_dresden2018
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arbeitskreise:pruefungsmodalitaeten_und_atteste:protokoll_dresden2018 [19.05.2018 18:45] – Ann-Christin Skiba | arbeitskreise:pruefungsmodalitaeten_und_atteste:protokoll_dresden2018 [21.05.2018 11:17] – Ann-Christin Skiba | ||
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===== Einführung ===== | ===== Einführung ===== | ||
- | Es soll sich über die verschiedenen Prüfungsmodalitäten (v. a. Prüfungsanmeldung, | + | Es soll sich über die verschiedenen Prüfungsmodalitäten (v. a. Prüfungsanmeldung, |
==== Bestandsaufnahmen ===== | ==== Bestandsaufnahmen ===== | ||
=== Uni Freiburg === | === Uni Freiburg === | ||
- | * An und Abmeldungen über ein geschlossenes System. | + | * An- und Abmeldungen über ein geschlossenes System |
* Anmeldezeitraum 2 Monate vor Prüfungszeitraum | * Anmeldezeitraum 2 Monate vor Prüfungszeitraum | ||
* Abmeldung bis 3 Wochen vor der Prüfung | * Abmeldung bis 3 Wochen vor der Prüfung | ||
- | * bei nichtbestehen | + | * bei Nichtbestehen |
- | * Symptom muss angegeben werden auch für nachteilsausgleich | + | * Symptom muss angegeben werden auch für Nachteilsausgleich |
- | * Eigenes | + | * Nachteilsausgleich läuft gut |
- | *Nachteilsausgleich läuft gut | + | * wenn man während der Prüfung erkrankt, darf man während der Prüfung raus gehen; wird von Professoren allerdings falsch kommuniziert |
- | *Wenn man während der Prüfung erkrankt darf man während der Prüfung raus gehen. Wird von Professoren allerdings falsch kommuniziert. Attest muss nachgereicht werden. | + | |
=== Ravensburg Weingarten === | === Ravensburg Weingarten === | ||
* Anmeledzeitraum unterschiedlich | * Anmeledzeitraum unterschiedlich | ||
* Portfolioprüfung: | * Portfolioprüfung: | ||
- | * in der Prüfung erklärt man sich fähig die Prüfung zu schreiben. Man darf die Prüfung dann nicht mehr mit Attesten " | + | * in der Prüfung erklärt man sich fähig, die Prüfung zu schreiben; man darf die Prüfung dann nicht mehr mit Attesten " |
* Symptompflicht bei krankheitsbedingtem Fehlen | * Symptompflicht bei krankheitsbedingtem Fehlen | ||
* Atteste müssen die richtigen Formalia erfüllen | * Atteste müssen die richtigen Formalia erfüllen | ||
* Nachteilsausgleich funtkioniert | * Nachteilsausgleich funtkioniert | ||
- | === Chemnitz === | + | === TU Chemnitz === |
- | * eine Woche Zeit sich für alle Prüfungen anzumelden | + | * eine Woche Zeit, sich für alle Prüfungen anzumelden |
* Abmeldung bis 3 Wochen vor der Klausur möglich, dann nur noch mit Attest | * Abmeldung bis 3 Wochen vor der Klausur möglich, dann nur noch mit Attest | ||
* Atteste nur nach bestimmten Formalia | * Atteste nur nach bestimmten Formalia | ||
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=== RWTH === | === RWTH === | ||
- | * An- /Abmeldung über geschlossenes System | + | * An-/ |
* Abmeldung 3 Werktage vor der Prüfung | * Abmeldung 3 Werktage vor der Prüfung | ||
* Anmeldefrist ist ein Monat nach der Frist zum Einschreiben | * Anmeldefrist ist ein Monat nach der Frist zum Einschreiben | ||
- | * bei nichtanmeldung | + | * bei Nichtanmeldung |
- | * Klausur kann auch unter Vorbehalt mitgeschrieben werden und mit Antrag angerechnet werden, führt zu Problemen | + | * Klausur kann auch unter Vorbehalt mitgeschrieben werden und mit Antrag angerechnet werden |
- | * Symptompflicht ist laut Aussage der Recthsabteilung | + | * Symptompflicht ist laut Aussage der Rechtsabteilung |
- | * In der Prüfung kann gegangen werden, wenn man erkrankt. Ein normales Attest reicht in diesem Fall aus. | + | * In der Prüfung kann gegangen werden, wenn man erkrankt; normales Attest reicht in diesem Fall aus |
- | * Nachteilsausgleiche werden bewilligt. 30% mehr Zeit sind üblich. | + | * Nachteilsausgleiche werden bewilligt |
- | * mündliche | + | * mündliche |
==== KIT ==== | ==== KIT ==== | ||
1. Prüfungsmodalitäten | 1. Prüfungsmodalitäten | ||
- | * bis 23:59 des Vortages der schriftlichen Klausur ist ein Online-Rücktritt von der Klausur möglich, ansonsten kann unmittelbar vor der Klausur im Hörsaal zurückgetreten werden | + | |
- | * bei mündlichen Prüfungen ist ein folgenfreier Rücktritt ohne Attest nur bis 3 Tage vor der Prüfung möglich | + | * bei mündlichen Prüfungen ist ein folgenfreier Rücktritt ohne Attest nur bis 3 Tage vor der Prüfung möglich |
- | * nicht bestandene Prüfungen müssen innerhalb von 2 Semestern nachgeholt werden | + | * nicht bestandene Prüfungen müssen innerhalb von 2 Semestern nachgeholt werden |
- | * Allgemein gilt: 2 schriftliche Versuche um die Prüfung zu bestehen, danach noch eine mündliche Nachprüfung in der nur eine 4,0 erreicht werden kann | + | * Allgemein gilt: 2 schriftliche Versuche, um die Prüfung zu bestehen, danach noch eine mündliche Nachprüfung in der nur eine 4,0 erreicht werden kann |
2. Symptompflichten/ | 2. Symptompflichten/ | ||
- | * pretty much non existant, da recht offene Rücktrittsregelung | + | |
- | * ansonsten werden jegliche Formen ärztlicher Atteste akzeptiert, solange Prüfungs-/ | + | * ansonsten werden jegliche Formen ärztlicher Atteste akzeptiert, solange Prüfungs-/ |
3. Nachteilsausgleich | 3. Nachteilsausgleich | ||
- | * bei ärztlich attestierter körperlicher Behinderung bzw. psychischer Vorbelastung werden vom Prüfungsausschuss entsprechende Erleichterungen (z.B. mehr Zeit in der Klausur oder bei starker Sehschwäche Klausurbögen auf A3 ausgedruckt) gewährt. | + | |
=== HTW Dresden === | === HTW Dresden === | ||
1. Prüfungsmodalitäten | 1. Prüfungsmodalitäten | ||
- | * Automatische Anmeldung durch das System auf Grundlage des Fachsemesters im zentralen | + | * Automatische Anmeldung durch das System auf Grundlage des Fachsemesters im zentralen |
* Abmeldung bis eine Woche vor der Prüfung | * Abmeldung bis eine Woche vor der Prüfung | ||
- | * Bei 5, 5ue oder Krank automatisch zur nächsten Prüfungsperiode für die 1. Wiederholung angemeldet, diese kann aber beim ersten | + | * Bei 5, 5ue oder Krank automatisch zur nächsten Prüfungsperiode für die 1. Wiederholung angemeldet, diese kann aber beim ersten |
- | * Für die 1. Wiederholung dann 2 Semsester | + | * Für die 1. Wiederholung dann 2 Semester |
- | * Für die 2. Wiederholung muss man sich selber schriftlich | + | * Für die 2. Wiederholung muss man sich selber schriftlich |
* Durch Teilnahme an Prüfungen von höheren Semestern automatisch angemeldet oder Freiversuch mit vier Wochen vorher anmelden | * Durch Teilnahme an Prüfungen von höheren Semestern automatisch angemeldet oder Freiversuch mit vier Wochen vorher anmelden | ||
* Maximale Studienzeit Regelzeit + 4 Semester | * Maximale Studienzeit Regelzeit + 4 Semester | ||
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* Abmeldung mit normaler AU-Bescheinigung vom Arzt ohne Symptome | * Abmeldung mit normaler AU-Bescheinigung vom Arzt ohne Symptome | ||
3. Nachteilsausgleich | 3. Nachteilsausgleich | ||
- | * Mit Attest und nach Prüfung | + | * Mit Attest und nach Prüfung |
- | * Bei Einspruch auf einen Widerspruch | + | * Bei Einspruch auf einen Widerspruch |
4. Mündliche Prüfungen | 4. Mündliche Prüfungen | ||
* Prüfer und Beisitzer | * Prüfer und Beisitzer | ||
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* Bei Nichtbestehen aber Fristen (2. Versuch: 1 Semester, 3. Versuch: 2 Semester) | * Bei Nichtbestehen aber Fristen (2. Versuch: 1 Semester, 3. Versuch: 2 Semester) | ||
* Bei Abbruch während der Prüfung: Attestpflicht | * Bei Abbruch während der Prüfung: Attestpflicht | ||
- | * Antrag auf gesonderte Kleiderordnung (Kopftuch) möglich --> weibliche Person | + | * Antrag auf gesonderte Kleiderordnung (Kopftuch) möglich --> weibliche Person |
https:// | https:// | ||
2. Atteste | 2. Atteste | ||
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* Bei häufigerer Vorlage des Attestes --> Amtsärtzliches Attest notwendig | * Bei häufigerer Vorlage des Attestes --> Amtsärtzliches Attest notwendig | ||
3. Nachteilsausgleich | 3. Nachteilsausgleich | ||
- | * Nachteilsausgleich möglich wird aber durch die Studenten kaum genutzt | + | * Nachteilsausgleich möglich, wird aber durch die Studenten kaum genutzt |
=== HS München === | === HS München === | ||
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* Attest nur notwendig, sofern man während einer Prüfung krank wird oder wenn eine Prüfung aufgrund von Fristen abgelegt werden muss | * Attest nur notwendig, sofern man während einer Prüfung krank wird oder wenn eine Prüfung aufgrund von Fristen abgelegt werden muss | ||
* Vorlegen eines qualifizierten ärztlichen Attests, das bestimmte Angaben enthalten muss (s. Punkte der OTH Regensburg), | * Vorlegen eines qualifizierten ärztlichen Attests, das bestimmte Angaben enthalten muss (s. Punkte der OTH Regensburg), | ||
- | * Falls ein Student wiederholt aufgrund einer Erkrankung eine Nachfrist beantragt, kann der Prüfungsausschusses die Vorlage eines amtsärztli chen Attestes des zuständigen Gesundheitsamtes einfordern | + | * Falls ein Student wiederholt aufgrund einer Erkrankung eine Nachfrist beantragt, kann der Prüfungsausschusses die Vorlage eines amtsärztlichen |
* Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht | * Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht | ||
3. Nachteilsausgleich | 3. Nachteilsausgleich | ||
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=== OTH Regensburg === | === OTH Regensburg === | ||
- | * An- und Abmeldungen über ein geschlossenes System. | + | |
- | * Anmeldezeitraum ca. zwei Monate vor Prüfungszeitraum. | + | * Anmeldezeitraum ca. zwei Monate vor Prüfungszeitraum. |
- | * Abmeldung für Erstversuch nicht notwendig. | + | * Abmeldung für Erstversuch nicht notwendig. |
- | * bei Nichtbestehen automatisch für nächste Klausur angemeldet. | + | * bei Nichtbestehen automatisch für nächste Klausur angemeldet. |
- | * Bei Abmeldung von Zweit-/ | + | * Bei Abmeldung von Zweit-/ |
- | Attest an der OTH | + | |
- | + | ||
- | > Ärztliche Atteste werden nur anerkannt, wenn sie mindestens alle folgenden Angaben enthalten: | + | > Ärztliche Atteste werden nur anerkannt, wenn sie mindestens alle folgenden Angaben enthalten: |
- | > 1. die Bestätigung der unterzeichnenden Ärztin bzw. des unterzeichnenden Arztes, dass das ärztliche Zeugnis auf einer von ihr bzw. ihm persönlich durchgeführten Untersuchung der Prüfungskandidatin bzw. des Prüfungskandidaten beruht, | + | > 1. die Bestätigung der unterzeichnenden Ärztin bzw. des unterzeichnenden Arztes, dass das ärztliche Zeugnis auf einer von ihr bzw. ihm persönlich durchgeführten Untersuchung der Prüfungskandidatin bzw. des Prüfungskandidaten beruht, |
- | + | ||
- | > 2 . den Zeitpunkt der Untersuchung, | + | > 2 . den Zeitpunkt der Untersuchung, |
- | + | ||
- | > 3. die Beschreibung der aktuellen krankheitsbedingten und zugleich prüfungsrelevanten körperlichen, | + | > 3. die Beschreibung der aktuellen krankheitsbedingten und zugleich prüfungsrelevanten körperlichen, |
- | + | ||
- | > 4. den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit. | + | > 4. den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit. |
- | > Der bloße Hinweis auf Prüfungsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit reicht nicht aus. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (sog. „gelber Zettel“) ist kein Attest. | + | > Der bloße Hinweis auf Prüfungsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit reicht nicht aus. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (sog. „gelber Zettel“) ist kein Attest. |
- | > Die Benennung der Diagnose ist nicht notwendig; jedoch kann die Angabe der Diagnose im Einzelfall zweckmäßig sein, wenn damit die Krankheitssymptome umfassend beschrieben werden (z.B. fiebrige Erkältung)." | + | > Die Benennung der Diagnose ist nicht notwendig; jedoch kann die Angabe der Diagnose im Einzelfall zweckmäßig sein, wenn damit die Krankheitssymptome umfassend beschrieben werden (z.B. fiebrige Erkältung)." |
- | + | ||
* Nachteilsausgleich kann beantragt werden. | * Nachteilsausgleich kann beantragt werden. | ||
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* Anmeldezeitraum ca. ein bis zwei Monate vor Beginn des Prüfungszeitraum im Zeitraum von 1,5 Wochen online oder im Prüfungsamt | * Anmeldezeitraum ca. ein bis zwei Monate vor Beginn des Prüfungszeitraum im Zeitraum von 1,5 Wochen online oder im Prüfungsamt | ||
* Abmeldung bis zwei Werktage vor der schriftlichen Prüfung und eine Woche vor der mündlichen Prüfung | * Abmeldung bis zwei Werktage vor der schriftlichen Prüfung und eine Woche vor der mündlichen Prüfung | ||
- | * bei krankheitsbedingtem Fehlen reicht | + | * bei krankheitsbedingtem Fehlen reicht |
* Nachteilsausgleich muss vor Prüfung beantragt und genehmigt werden, wird kaum genutzt | * Nachteilsausgleich muss vor Prüfung beantragt und genehmigt werden, wird kaum genutzt | ||
- | * Exmatrikulationsprüfung | + | * mündliche Ergänzungsprüfung |
=== Uni Ulm === | === Uni Ulm === | ||
Zeile 144: | Zeile 143: | ||
==== Diskussion ==== | ==== Diskussion ==== | ||
- | * Dennis: In vielen Klagefällen sehr wenige | + | * Dennis: In vielen Klagefällen sehr wenige |
- | * KIT wurde in der Vergangenheit oft verklagt. Rechtsabteilung empfindlicher gegen Klagen geworden. Im Zweifel wird dem Studenten einfach | + | * KIT wurde in der Vergangenheit oft verklagt. Rechtsabteilung empfindlicher gegen Klagen geworden. Im Zweifel wird dem Studenten einfach |
- | * Es wird über eine allgemeine Regel bezüglich der Identitätsüberprüfung | + | * Es wird über die Identitätsprüfung |
- | * In Ulm gibt es einen Professor, der Studierende so lange befragt, bis er ewtas findet, was sie nicht beantworten können. Im nachhinein | + | * In Ulm gibt es einen Professor, der Studierende so lange befragt, bis er ewtas findet, was sie nicht beantworten können. Im Nachhinein |
* Wie ist es mit den Beisitzern während der Prüfung geregelt? | * Wie ist es mit den Beisitzern während der Prüfung geregelt? | ||
- | * KIT: Beisitzer muss den Abschluss haben den der Prüfling anstrebt | + | * KIT: Beisitzer muss mindestens |
* RWTH: mdl. Ergänzungsprüfung mit zweitem Prüfer (Oberingenieur), | * RWTH: mdl. Ergänzungsprüfung mit zweitem Prüfer (Oberingenieur), | ||
- | * Braunschweig: | + | * Braunschweig: |
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Zeile 165: | Zeile 164: | ||
Ende: 20:30 Uhr \\ | Ende: 20:30 Uhr \\ | ||
Der AK ist nicht fertig und sollte auf weiteren Tagungen besprochen werden | Der AK ist nicht fertig und sollte auf weiteren Tagungen besprochen werden | ||
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arbeitskreise/pruefungsmodalitaeten_und_atteste/protokoll_dresden2018.txt · Zuletzt geändert: 21.05.2018 12:34 von Maximilian Wende