BuFaTa ET Wiki

Das Wiki der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


arbeitskreise:pruefungsmodalitaeten_und_atteste:protokoll_dresden2018

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
arbeitskreise:pruefungsmodalitaeten_und_atteste:protokoll_dresden2018 [19.05.2018 18:45] Ann-Christin Skibaarbeitskreise:pruefungsmodalitaeten_und_atteste:protokoll_dresden2018 [21.05.2018 12:34] (aktuell) – Formatierung fixen Maximilian Wende
Zeile 8: Zeile 8:
  
 ===== Einführung ===== ===== Einführung =====
-Es soll sich über die verschiedenen Prüfungsmodalitäten (v. a. Prüfungsanmeldung, -abmeldung) der Hochschulen ausgetauscht werden. Zusätzlich soll über die Symptompflicht auf Attesten bei krankheitsbedingtem Fehlen bei Prüfung geredet werden.+Es soll sich über die verschiedenen Prüfungsmodalitäten (v. a. Prüfungsanmeldung, -abmeldung) der Hochschulen ausgetauscht werden. Zusätzlich soll über die Symptompflicht auf Attesten bei krankheitsbedingtem Fehlen bei Prüfungen geredet werden.
  
 ==== Bestandsaufnahmen ===== ==== Bestandsaufnahmen =====
  
 === Uni Freiburg === === Uni Freiburg ===
-  * An und Abmeldungen über ein geschlossenes System.+  * Anund Abmeldungen über ein geschlossenes System
   * Anmeldezeitraum 2 Monate vor Prüfungszeitraum   * Anmeldezeitraum 2 Monate vor Prüfungszeitraum
   * Abmeldung bis 3 Wochen vor der Prüfung   * Abmeldung bis 3 Wochen vor der Prüfung
-  * bei nichtbestehen automatisch für nächste Klausur angemeldet +  * bei Nichtbestehen automatisch für nächste Klausur angemeldet 
-  * Symptom muss angegeben werden auch für nachteilsausgleich und krankheitsbedingtem Fehlen +  * Symptom muss angegeben werden auch für Nachteilsausgleich und krankheitsbedingtem Fehlen (eigenes Formular seitens der Uni vorhanden) 
-  * Eigenes Formular (muss abgegeben werden. +  * Nachteilsausgleich läuft gut 
-  *Nachteilsausgleich läuft gut +  * wenn man während der Prüfung erkranktdarf man während der Prüfung raus gehen; wird von Professoren allerdings falsch kommuniziert -> Attest muss nachgereicht werden
-  *Wenn man während der Prüfung erkrankt darf man während der Prüfung raus gehen. Wird von Professoren allerdings falsch kommuniziertAttest muss nachgereicht werden.+
  
 === Ravensburg Weingarten === === Ravensburg Weingarten ===
   * Anmeledzeitraum unterschiedlich   * Anmeledzeitraum unterschiedlich
   * Portfolioprüfung: kann man sich nicht von abmelden, ist nicht richtig in der PO definiert   * Portfolioprüfung: kann man sich nicht von abmelden, ist nicht richtig in der PO definiert
-  * in der Prüfung erklärt man sich fähig die Prüfung zu schreiben. Man darf die Prüfung dann nicht mehr mit Attesten "abbrechen"+  * in der Prüfung erklärt man sich fähigdie Prüfung zu schreiben; man darf die Prüfung dann nicht mehr mit Attesten "abbrechen"
   * Symptompflicht bei krankheitsbedingtem Fehlen   * Symptompflicht bei krankheitsbedingtem Fehlen
   * Atteste müssen die richtigen Formalia erfüllen   * Atteste müssen die richtigen Formalia erfüllen
   * Nachteilsausgleich funtkioniert   * Nachteilsausgleich funtkioniert
  
-=== Chemnitz === +=== TU Chemnitz === 
-  * eine Woche Zeit sich für alle Prüfungen anzumelden+  * eine Woche Zeitsich für alle Prüfungen anzumelden
   * Abmeldung bis 3 Wochen vor der  Klausur möglich, dann nur noch mit Attest   * Abmeldung bis 3 Wochen vor der  Klausur möglich, dann nur noch mit Attest
   * Atteste nur nach bestimmten Formalia   * Atteste nur nach bestimmten Formalia
Zeile 37: Zeile 36:
  
 === RWTH === === RWTH ===
-  * An- /Abmeldung über geschlossenes System+  * An-/Abmeldung über geschlossenes System
   * Abmeldung 3 Werktage vor der Prüfung   * Abmeldung 3 Werktage vor der Prüfung
   * Anmeldefrist ist ein Monat nach der Frist zum Einschreiben   * Anmeldefrist ist ein Monat nach der Frist zum Einschreiben
-  * bei nichtanmeldung ist eine Nachmeldung bis zum letzten vorlesungstag möglich +  * bei Nichtanmeldung ist eine Nachmeldung bis zum letzten Vorlesungstag möglich 
-  * Klausur kann auch unter Vorbehalt mitgeschrieben werden und mit Antrag angerechnet werdenführt zu Problemen +  * Klausur kann auch unter Vorbehalt mitgeschrieben werden und mit Antrag angerechnet werden -> führt zu Problemen 
-  * Symptompflicht ist laut Aussage der Recthsabteilung illegal. Behandelnder Arzt muss nur Prüfungsunfähigkeit feststellen. +  * Symptompflicht ist laut Aussage der Rechtsabteilung illegal; behandelnder Arzt muss nur Prüfungsunfähigkeit feststellen. 
-  * In der Prüfung kann gegangen werden, wenn man erkrankt. Ein normales Attest reicht in diesem Fall aus. +  * In der Prüfung kann gegangen werden, wenn man erkranktnormales Attest reicht in diesem Fall aus 
-  * Nachteilsausgleiche werden bewilligt30% mehr Zeit sind üblich. +  * Nachteilsausgleiche werden bewilligt -> 30% mehr Zeit sind üblich. 
-  * mündliche Prüfung nach 2ter Wiederholungsprüfung in der eine 4.0 maximal erreicht werden kann.+  * mündliche Ergänzungsprüfung nach zweiter Wiederholungsprüfungin der maximal eine 4.0 erreicht werden kann.
  
 ==== KIT ==== ==== KIT ====
-1. Prüfungsmodalitäten +  - Prüfungsmodalitäten 
- * bis 23:59 des Vortages der schriftlichen Klausur ist ein Online-Rücktritt von der Klausur möglich, ansonsten kann unmittelbar vor der Klausur im Hörsaal zurückgetreten werden +    * bis 23:59 des Vortages der schriftlichen Klausur ist ein Online-Rücktritt von der Klausur möglich, ansonsten kann unmittelbar vor der Klausur im Hörsaal zurückgetreten werden 
- * bei mündlichen Prüfungen ist ein folgenfreier Rücktritt ohne Attest nur bis 3 Tage vor der Prüfung möglich +    * bei mündlichen Prüfungen ist ein folgenfreier Rücktritt ohne Attest nur bis 3 Tage vor der Prüfung möglich 
- * nicht bestandene Prüfungen müssen innerhalb von 2 Semestern nachgeholt werden +    * nicht bestandene Prüfungen müssen innerhalb von 2 Semestern nachgeholt werden 
- * Allgemein gilt: 2 schriftliche Versuche um die Prüfung zu bestehen, danach noch eine mündliche Nachprüfung in der nur eine 4,0 erreicht werden kann +    * Allgemein gilt: 2 schriftliche Versucheum die Prüfung zu bestehen, danach noch eine mündliche Nachprüfung in der nur eine 4,0 erreicht werden kann 
-2. Symptompflichten/Atteste +  Symptompflichten/Atteste 
- * pretty much non existant, da recht offene Rücktrittsregelung +    * pretty much non existant, da recht offene Rücktrittsregelung 
- * ansonsten werden jegliche Formen ärztlicher Atteste akzeptiert, solange Prüfungs-/Arbeitsunfähigkeit bescheinigt ist(Erfahrungen) +    * ansonsten werden jegliche Formen ärztlicher Atteste akzeptiert, solange Prüfungs-/Arbeitsunfähigkeit bescheinigt ist(Erfahrungen) 
-3. Nachteilsausgleich  +  Nachteilsausgleich  
- * bei ärztlich attestierter körperlicher Behinderung bzw. psychischer Vorbelastung werden vom Prüfungsausschuss entsprechende Erleichterungen (z.B. mehr Zeit in der Klausur oder bei starker Sehschwäche Klausurbögen auf A3 ausgedruckt) gewährt.+    * bei ärztlich attestierter körperlicher Behinderung bzw. psychischer Vorbelastung werden vom Prüfungsausschuss entsprechende Erleichterungen (z.B. mehr Zeit in der Klausur oder bei starker Sehschwäche Klausurbögen auf A3 ausgedruckt) gewährt.
  
 === HTW Dresden === === HTW Dresden ===
-1. Prüfungsmodalitäten +  - Prüfungsmodalitäten 
-  * Automatische Anmeldung durch das System auf Grundlage des Fachsemesters im zentralen Prüfungsamtes +    * Automatische Anmeldung durch das System auf Grundlage des Fachsemesters im zentralen Prüfungsamt 
-  * Abmeldung bis eine Woche vor der Prüfung +    * Abmeldung bis eine Woche vor der Prüfung 
-  * Bei 5, 5ue oder Krank automatisch zur nächsten Prüfungsperiode für die 1. Wiederholung angemeldet, diese kann aber beim ersten mal auch Entschuldigt werden +    * Bei 5, 5ue oder Krank automatisch zur nächsten Prüfungsperiode für die 1. Wiederholung angemeldet, diese kann aber beim ersten Mal auch entschuldigt werden 
-  * Für die 1. Wiederholung dann 2 Semsester Zeit +    * Für die 1. Wiederholung dann 2 Semester Zeit 
-  * Für die 2. Wiederholung muss man sich selber schriftlich Anmelden und nur noch 1 Semester Zeit, außer mit AU-Schein +    * Für die 2. Wiederholung muss man sich selber schriftlich anmelden und hat nur noch 1 Semester Zeit, außer mit AU-Schein 
-  * Durch Teilnahme an Prüfungen von höheren Semestern automatisch angemeldet oder Freiversuch mit vier Wochen vorher anmelden +    * Durch Teilnahme an Prüfungen von höheren Semestern automatisch angemeldet oder Freiversuch mit vier Wochen vorher anmelden 
-  * Maximale Studienzeit Regelzeit + 4 Semester +    * Maximale Studienzeit Regelzeit + 4 Semester 
-2. Symptompflichten/Atteste +  Symptompflichten/Atteste 
-  * Abmeldung mit normaler AU-Bescheinigung vom Arzt ohne Symptome +    * Abmeldung mit normaler AU-Bescheinigung vom Arzt ohne Symptome 
-3. Nachteilsausgleich +  Nachteilsausgleich 
-  * Mit Attest und nach Prüfung der Prüfungsausschussvorsitzenden werden eine Prüfung pro Woche, Vorleser oder mehr Zeit in der Prüfung gewährt +    * Mit Attest und nach Prüfung des Prüfungsausschussvorsitzendenwerden eine Prüfung pro Woche, Vorleser oder mehr Zeit in der Prüfung gewährt 
-  * Bei Einspruch auf einen Widerspruch der Prüfungsausschussvorsitzenden wird der Prüfungsausschuss eingeschaltet zur Härtefallentscheidung +    * Bei Einspruch auf einen Widerspruch des Prüfungsausschussvorsitzenden wird der Prüfungsausschuss eingeschaltet zur Härtefallentscheidung 
-4. Mündliche Prüfungen +  Mündliche Prüfungen 
-  * Prüfer und Beisitzer+    * Prüfer und Beisitzer
  
 === TH Ingolstadt === === TH Ingolstadt ===
-1. Prüfungsmodalitäten +  - Prüfungsmodalitäten 
-  * Anmeldung: ca 2 Monate vor Beginn des Prüfungszeitraums 1-2 Wochen +    * Anmeldung: ca 2 Monate vor Beginn des Prüfungszeitraums 1-2 Wochen 
-  * Keine Abmeldung notwendig/möglich (wird aber diskutiert) +    * Keine Abmeldung notwendig/möglich (wird aber diskutiert) 
-  * Bei Nichtbestehen aber Fristen (2. Versuch: 1 Semester, 3. Versuch: 2 Semester) +    * Bei Nichtbestehen aber Fristen (2. Versuch: 1 Semester, 3. Versuch: 2 Semester) 
-  * Bei Abbruch während der Prüfung: Attestpflicht +    * Bei Abbruch während der Prüfung: Attestpflicht 
-  * Antrag auf gesonderte Kleiderordnung (Kopftuch) möglich --> weibliche Person verlässwt mit Studentin den Raum und prüft auf Headset und überprüft die Identität +    * Antrag auf gesonderte Kleiderordnung (Kopftuch) möglich --> weibliche Person verlässt mit Studentin den Raum und prüft auf Headset und überprüft die Identität 
-  https://www.thi.de/service/service-center-studienangelegenheiten/pruefung/pruefungsverfahren/ +    https://www.thi.de/service/service-center-studienangelegenheiten/pruefung/pruefungsverfahren/ 
-2. Atteste +  Atteste 
-  * Atteste zur Firstverlängerung: Attest + zusätzliches Formular (inkl. Angabe der Symptome)  +    * Atteste zur Firstverlängerung: Attest + zusätzliches Formular (inkl. Angabe der Symptome)  
-  * Muss durch den Prüfungssausschuss genehmigt werden (meist problemlos) +    * Muss durch den Prüfungssausschuss genehmigt werden (meist problemlos) 
-  * Für die Dauer des Attestes darf keine Prüfung abgelegt werden +    * Für die Dauer des Attestes darf keine Prüfung abgelegt werden 
-  * Bei häufigerer Vorlage des Attestes --> Amtsärtzliches Attest notwendig +    * Bei häufigerer Vorlage des Attestes --> Amtsärtzliches Attest notwendig 
-3. Nachteilsausgleich  +  Nachteilsausgleich  
-  * Nachteilsausgleich möglich wird aber durch die Studenten kaum genutzt +    * Nachteilsausgleich möglichwird aber durch die Studenten kaum genutzt 
  
 === HS München === === HS München ===
-1. Prüfungsmodalitäten +  - Prüfungsmodalitäten 
-  * Online Prüfungsanmeldung innerhalb eines Zeitraums von 3 Wochen +    * Online Prüfungsanmeldung innerhalb eines Zeitraums von 3 Wochen 
-  * Nur Anmeldung für Prüfungen, die man auch schreiben darf (Keine Prüfungen aus höheren Semestern, sofern die Hürden noch nicht geschafft sind) +    * Nur Anmeldung für Prüfungen, die man auch schreiben darf (Keine Prüfungen aus höheren Semestern, sofern die Hürden noch nicht geschafft sind) 
-  * Keine Abmeldung für Prüfungen notwendig, nicht Erscheinen zur Klausur wird als "Schieben" gewertet (auch trotz Anmeldung) +    * Keine Abmeldung für Prüfungen notwendig, nicht Erscheinen zur Klausur wird als "Schieben" gewertet (auch trotz Anmeldung) 
-2. Atteste +  Atteste 
-  * Attest nur notwendig, sofern man während einer Prüfung krank wird oder wenn eine Prüfung aufgrund von Fristen abgelegt werden muss +    * Attest nur notwendig, sofern man während einer Prüfung krank wird oder wenn eine Prüfung aufgrund von Fristen abgelegt werden muss 
-    * Vorlegen eines qualifizierten ärztlichen Attests, das bestimmte Angaben enthalten muss (s. Punkte der OTH Regensburg), aber keine Diagnose +      * Vorlegen eines qualifizierten ärztlichen Attests, das bestimmte Angaben enthalten muss (s. Punkte der OTH Regensburg), aber keine Diagnose 
-    * Falls ein Student wiederholt aufgrund einer Erkrankung eine Nachfrist beantragt, kann der Prüfungsausschusses die Vorlage eines amtsärztli chen Attestes des zuständigen Gesundheitsamtes einfordern +      * Falls ein Student wiederholt aufgrund einer Erkrankung eine Nachfrist beantragt, kann der Prüfungsausschusses die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes des zuständigen Gesundheitsamtes einfordern 
-    * Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht +      * Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht 
-3. Nachteilsausgleich  +  Nachteilsausgleich  
-  * Der Nachteilsausgleich ist schriftlich und spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung zu beantragen +    * Der Nachteilsausgleich ist schriftlich und spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung zu beantragen 
-  * Dafür muss sowohl ein Antrag als auch ein qualifiziertes haus- oder fachärztliches Attest eingereicht werden +    * Dafür muss sowohl ein Antrag als auch ein qualifiziertes haus- oder fachärztliches Attest eingereicht werden 
-  * Aus dem Attest müssen die Auswirkungen der Behinderung auf die Fähigkeit zur Ablegung von Prüfungen sowie die Form und Art des Nachteilsausgleichs aus ärztlicher Sicht klar ersichtlich sein +    * Aus dem Attest müssen die Auswirkungen der Behinderung auf die Fähigkeit zur Ablegung von Prüfungen sowie die Form und Art des Nachteilsausgleichs aus ärztlicher Sicht klar ersichtlich sein 
-  * Legasthenie ist durch ein ärztliches oder fachpsychologisches Gutachten zu belegen, das nicht älter als zwei Jahre ist+    * Legasthenie ist durch ein ärztliches oder fachpsychologisches Gutachten zu belegen, das nicht älter als zwei Jahre ist
  
 === OTH Regensburg === === OTH Regensburg ===
- * An- und Abmeldungen über ein geschlossenes System. +  * An- und Abmeldungen über ein geschlossenes System. 
- * Anmeldezeitraum ca. zwei Monate vor Prüfungszeitraum. +  * Anmeldezeitraum ca. zwei Monate vor Prüfungszeitraum. 
- * Abmeldung für Erstversuch nicht notwendig. +  * Abmeldung für Erstversuch nicht notwendig. 
- * bei Nichtbestehen automatisch für nächste Klausur angemeldet. +  * bei Nichtbestehen automatisch für nächste Klausur angemeldet. 
- * Bei Abmeldung von Zweit-/Drittversuch, oder Abbruch während der Prüfung ist ein Attest (inkl. Symptompflicht) notwendig. +  * Bei Abmeldung von Zweit-/Drittversuch, oder Abbruch während der Prüfung ist ein Attest (inkl. Symptompflicht) notwendig. 
- Attest an der OTH +  Attest an der OTHÄrztliche Atteste werden nur anerkannt, wenn sie mindestens alle folgenden Angaben enthalten: 
-  +    die Bestätigung der unterzeichnenden Ärztin bzw. des unterzeichnenden Arztes, dass das ärztliche Zeugnis auf einer von ihr bzw. ihm persönlich durchgeführten Untersuchung der Prüfungskandidatin bzw. des Prüfungskandidaten beruht,              
-Ärztliche Atteste werden nur anerkannt, wenn sie mindestens alle folgenden Angaben enthalten: +    den Zeitpunkt der Untersuchung, 
- > 1. die Bestätigung der unterzeichnenden Ärztin bzw. des unterzeichnenden Arztes, dass das ärztliche Zeugnis auf einer von ihr bzw. ihm persönlich durchgeführten Untersuchung der Prüfungskandidatin bzw. des Prüfungskandidaten beruht,  +    die Beschreibung der aktuellen krankheitsbedingten und zugleich prüfungsrelevanten körperlichen, geistigen und/oder seelischen Funktionsstörungen aus ärztlicher Sicht so konkret und nachvollziehbar, dass die Hochschule daraus schließen kann, ob am Prüfungstag tatsächlich Prüfungsunfähigkeit bestanden hat, und     
-  +    den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit. 
- > 2 . den Zeitpunkt der Untersuchung, +    Der bloße Hinweis auf Prüfungsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit reicht nicht aus. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (sog. „gelber Zettel“) ist kein Attest. 
-  +    Die Benennung der Diagnose ist nicht notwendig; jedoch kann die Angabe der Diagnose im Einzelfall zweckmäßig sein, wenn damit die Krankheitssymptome umfassend beschrieben werden (z.B. fiebrige Erkältung)."
- > 3. die Beschreibung der aktuellen krankheitsbedingten und zugleich prüfungsrelevanten körperlichen, geistigen und/oder seelischen Funktionsstörungen aus ärztlicher Sicht so konkret und nachvollziehbar, dass die Hochschule daraus schließen kann, ob am Prüfungstag tatsächlich Prüfungsunfähigkeit bestanden hat, und +
-  +
- > 4. den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit. +
- Der bloße Hinweis auf Prüfungsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit reicht nicht aus. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (sog. „gelber Zettel“) ist kein Attest. +
- Die Benennung der Diagnose ist nicht notwendig; jedoch kann die Angabe der Diagnose im Einzelfall zweckmäßig sein, wenn damit die Krankheitssymptome umfassend beschrieben werden (z.B. fiebrige Erkältung)." +
- +
   * Nachteilsausgleich kann beantragt werden.   * Nachteilsausgleich kann beantragt werden.
  
Zeile 132: Zeile 125:
   * Anmeldezeitraum ca. ein bis zwei Monate vor Beginn des Prüfungszeitraum im Zeitraum von 1,5 Wochen online oder im Prüfungsamt   * Anmeldezeitraum ca. ein bis zwei Monate vor Beginn des Prüfungszeitraum im Zeitraum von 1,5 Wochen online oder im Prüfungsamt
   * Abmeldung bis zwei Werktage vor der  schriftlichen Prüfung und eine Woche vor der mündlichen Prüfung   * Abmeldung bis zwei Werktage vor der  schriftlichen Prüfung und eine Woche vor der mündlichen Prüfung
-  * bei krankheitsbedingtem Fehlen reicht Attest vom Arzt aus+  * bei krankheitsbedingtem Fehlen reicht AU vom Arzt aus
   * Nachteilsausgleich muss vor Prüfung beantragt und genehmigt werden, wird kaum genutzt   * Nachteilsausgleich muss vor Prüfung beantragt und genehmigt werden, wird kaum genutzt
-  * Exmatrikulationsprüfung muss bis zwei Monate nach der Notenvergabe des Drittversuchs stattfinden+  * mündliche Ergänzungsprüfung muss bis zwei Monate nach der Notenvergabe des Drittversuchs stattfinden (nur Bestehen (4,0) oder Nichtbestehen)
  
 === Uni Ulm === === Uni Ulm ===
Zeile 144: Zeile 137:
  
 ==== Diskussion ==== ==== Diskussion ====
-  * Dennis: In vielen Klagefällen sehr wenige Präzidenzfälle. Uni kommt meistens kurz vor dem Verfahren auf den Studi zu und es wird eine Einigung gefunden. Rechtsabteilungen hat meistens nicht die besten Juristen. Ann-Christin stimmt dem zu. +  * Dennis: In vielen Klagefällen sehr wenige Präzedenzfälle. Uni kommt meistens kurz vor dem Verfahren auf den Studi zu und es wird eine Einigung gefunden. Rechtsabteilungen hat meistens nicht die besten Juristen. Ann-Christin stimmt dem zu. 
-  * KIT wurde in der Vergangenheit oft verklagt. Rechtsabteilung empfindlicher gegen Klagen geworden. Im Zweifel wird dem Studenten einfach recht gegeben. Prüfungsordnung nicht von "den Kompetentesten" Leuten geschrieben. Prüfungsordnungen werden meist einfach so durchgewunken. +  * KIT wurde in der Vergangenheit oft verklagt. Rechtsabteilung empfindlicher gegen Klagen geworden. Im Zweifel wird dem Studenten einfach Recht gegeben. Prüfungsordnung nicht von "den kompetentesten" Leuten geschrieben. Prüfungsordnungen werden meist einfach so durchgewunken. 
-  * Es wird über eine allgemeine Regel bezüglich der Identitätsüberprüfung von Studierenden mit religionsbedingter Vollvermummung diskutiert. Die HS Ingolstadt hat hierzu einen Leitfaden erstellt. +  * Es wird über die Identitätsprüfung von Studierenden mit religionsbedingter Vollvermummung oder mit Kopftuch diskutiert. Die HS Ingolstadt hat hierzu einen Leitfaden erstellt. 
-  * In Ulm gibt es einen Professor, der Studierende so lange befragt, bis er ewtas findet, was sie nicht beantworten können. Im nachhinein werden die Prüfungsprotokolle dann nicht veröffentlicht. Hierzu wird auf das Bundesweiter Informationsfreiheitsgesetz verwiesen. Demnach wirkt das Recht der Akteneinsicht. Es wird diskutiert, in wie weit ein Problem dieser Art gelöst werden kann.+  * In Ulm gibt es einen Professor, der Studierende so lange befragt, bis er ewtas findet, was sie nicht beantworten können. Im Nachhinein werden die Prüfungsprotokolle dann nicht veröffentlicht. Hierzu wird auf das bundesweite Informationsfreiheitsgesetz verwiesen. Demnach wirkt das Recht der Akteneinsicht. Es wird diskutiert, in wie weit ein Problem dieser Art gelöst werden kann.
   * Wie ist es mit den Beisitzern während der Prüfung geregelt?   * Wie ist es mit den Beisitzern während der Prüfung geregelt?
-    * KIT: Beisitzer muss den Abschluss haben den der Prüfling anstrebt+    * KIT: Beisitzer muss mindestens den Abschluss habenden der Prüfling anstrebt
     * RWTH: mdl. Ergänzungsprüfung mit zweitem Prüfer (Oberingenieur), bei normaler mdl. Prüfung mit Beisitzer und Protokollant     * RWTH: mdl. Ergänzungsprüfung mit zweitem Prüfer (Oberingenieur), bei normaler mdl. Prüfung mit Beisitzer und Protokollant
-    * Braunschweig: Prof. darf sich bei MEP den Zweitprüfer aussuchen.+    * Braunschweig: Prof. darf sich bei MEP den Zweitprüfer aussuchen, normale mdlPrüfung mit mindestens einem Beisitzer, der gleichzeitig
          
  
Zeile 165: Zeile 158:
 Ende: 20:30 Uhr \\ Ende: 20:30 Uhr \\
 Der AK ist nicht fertig und sollte auf weiteren Tagungen besprochen werden Der AK ist nicht fertig und sollte auf weiteren Tagungen besprochen werden
 +
 +
  


Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/pruefungsmodalitaeten_und_atteste/protokoll_dresden2018.1526748347.txt.gz · Zuletzt geändert: 19.05.2018 18:45 von Ann-Christin Skiba