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arbeitskreise:pruefungsmodalitaeten_und_atteste:protokoll_dresden2018

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arbeitskreise:pruefungsmodalitaeten_und_atteste:protokoll_dresden2018 [21.05.2018 11:17] Ann-Christin Skibaarbeitskreise:pruefungsmodalitaeten_und_atteste:protokoll_dresden2018 [21.05.2018 12:34] (aktuell) – Formatierung fixen Maximilian Wende
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 ==== KIT ==== ==== KIT ====
-1. Prüfungsmodalitäten +  - Prüfungsmodalitäten 
-        * bis 23:59 des Vortages der schriftlichen Klausur ist ein Online-Rücktritt von der Klausur möglich, ansonsten kann unmittelbar vor der Klausur im Hörsaal zurückgetreten werden +    * bis 23:59 des Vortages der schriftlichen Klausur ist ein Online-Rücktritt von der Klausur möglich, ansonsten kann unmittelbar vor der Klausur im Hörsaal zurückgetreten werden 
-        * bei mündlichen Prüfungen ist ein folgenfreier Rücktritt ohne Attest nur bis 3 Tage vor der Prüfung möglich +    * bei mündlichen Prüfungen ist ein folgenfreier Rücktritt ohne Attest nur bis 3 Tage vor der Prüfung möglich 
-        * nicht bestandene Prüfungen müssen innerhalb von 2 Semestern nachgeholt werden +    * nicht bestandene Prüfungen müssen innerhalb von 2 Semestern nachgeholt werden 
-        * Allgemein gilt: 2 schriftliche Versuche, um die Prüfung zu bestehen, danach noch eine mündliche Nachprüfung in der nur eine 4,0 erreicht werden kann +    * Allgemein gilt: 2 schriftliche Versuche, um die Prüfung zu bestehen, danach noch eine mündliche Nachprüfung in der nur eine 4,0 erreicht werden kann 
-2. Symptompflichten/Atteste +  Symptompflichten/Atteste 
-        * pretty much non existant, da recht offene Rücktrittsregelung +    * pretty much non existant, da recht offene Rücktrittsregelung 
-        * ansonsten werden jegliche Formen ärztlicher Atteste akzeptiert, solange Prüfungs-/Arbeitsunfähigkeit bescheinigt ist(Erfahrungen) +    * ansonsten werden jegliche Formen ärztlicher Atteste akzeptiert, solange Prüfungs-/Arbeitsunfähigkeit bescheinigt ist(Erfahrungen) 
-3. Nachteilsausgleich  +  Nachteilsausgleich  
-        * bei ärztlich attestierter körperlicher Behinderung bzw. psychischer Vorbelastung werden vom Prüfungsausschuss entsprechende Erleichterungen (z.B. mehr Zeit in der Klausur oder bei starker Sehschwäche Klausurbögen auf A3 ausgedruckt) gewährt.+    * bei ärztlich attestierter körperlicher Behinderung bzw. psychischer Vorbelastung werden vom Prüfungsausschuss entsprechende Erleichterungen (z.B. mehr Zeit in der Klausur oder bei starker Sehschwäche Klausurbögen auf A3 ausgedruckt) gewährt.
  
 === HTW Dresden === === HTW Dresden ===
-1. Prüfungsmodalitäten +  - Prüfungsmodalitäten 
-  * Automatische Anmeldung durch das System auf Grundlage des Fachsemesters im zentralen Prüfungsamt +    * Automatische Anmeldung durch das System auf Grundlage des Fachsemesters im zentralen Prüfungsamt 
-  * Abmeldung bis eine Woche vor der Prüfung +    * Abmeldung bis eine Woche vor der Prüfung 
-  * Bei 5, 5ue oder Krank automatisch zur nächsten Prüfungsperiode für die 1. Wiederholung angemeldet, diese kann aber beim ersten Mal auch entschuldigt werden +    * Bei 5, 5ue oder Krank automatisch zur nächsten Prüfungsperiode für die 1. Wiederholung angemeldet, diese kann aber beim ersten Mal auch entschuldigt werden 
-  * Für die 1. Wiederholung dann 2 Semester Zeit +    * Für die 1. Wiederholung dann 2 Semester Zeit 
-  * Für die 2. Wiederholung muss man sich selber schriftlich anmelden und hat nur noch 1 Semester Zeit, außer mit AU-Schein +    * Für die 2. Wiederholung muss man sich selber schriftlich anmelden und hat nur noch 1 Semester Zeit, außer mit AU-Schein 
-  * Durch Teilnahme an Prüfungen von höheren Semestern automatisch angemeldet oder Freiversuch mit vier Wochen vorher anmelden +    * Durch Teilnahme an Prüfungen von höheren Semestern automatisch angemeldet oder Freiversuch mit vier Wochen vorher anmelden 
-  * Maximale Studienzeit Regelzeit + 4 Semester +    * Maximale Studienzeit Regelzeit + 4 Semester 
-2. Symptompflichten/Atteste +  Symptompflichten/Atteste 
-  * Abmeldung mit normaler AU-Bescheinigung vom Arzt ohne Symptome +    * Abmeldung mit normaler AU-Bescheinigung vom Arzt ohne Symptome 
-3. Nachteilsausgleich +  Nachteilsausgleich 
-  * Mit Attest und nach Prüfung des Prüfungsausschussvorsitzenden, werden eine Prüfung pro Woche, Vorleser oder mehr Zeit in der Prüfung gewährt +    * Mit Attest und nach Prüfung des Prüfungsausschussvorsitzenden, werden eine Prüfung pro Woche, Vorleser oder mehr Zeit in der Prüfung gewährt 
-  * Bei Einspruch auf einen Widerspruch des Prüfungsausschussvorsitzenden wird der Prüfungsausschuss eingeschaltet zur Härtefallentscheidung +    * Bei Einspruch auf einen Widerspruch des Prüfungsausschussvorsitzenden wird der Prüfungsausschuss eingeschaltet zur Härtefallentscheidung 
-4. Mündliche Prüfungen +  Mündliche Prüfungen 
-  * Prüfer und Beisitzer+    * Prüfer und Beisitzer
  
 === TH Ingolstadt === === TH Ingolstadt ===
-1. Prüfungsmodalitäten +  - Prüfungsmodalitäten 
-  * Anmeldung: ca 2 Monate vor Beginn des Prüfungszeitraums 1-2 Wochen +    * Anmeldung: ca 2 Monate vor Beginn des Prüfungszeitraums 1-2 Wochen 
-  * Keine Abmeldung notwendig/möglich (wird aber diskutiert) +    * Keine Abmeldung notwendig/möglich (wird aber diskutiert) 
-  * Bei Nichtbestehen aber Fristen (2. Versuch: 1 Semester, 3. Versuch: 2 Semester) +    * Bei Nichtbestehen aber Fristen (2. Versuch: 1 Semester, 3. Versuch: 2 Semester) 
-  * Bei Abbruch während der Prüfung: Attestpflicht +    * Bei Abbruch während der Prüfung: Attestpflicht 
-  * Antrag auf gesonderte Kleiderordnung (Kopftuch) möglich --> weibliche Person verlässt mit Studentin den Raum und prüft auf Headset und überprüft die Identität +    * Antrag auf gesonderte Kleiderordnung (Kopftuch) möglich --> weibliche Person verlässt mit Studentin den Raum und prüft auf Headset und überprüft die Identität 
-  https://www.thi.de/service/service-center-studienangelegenheiten/pruefung/pruefungsverfahren/ +    https://www.thi.de/service/service-center-studienangelegenheiten/pruefung/pruefungsverfahren/ 
-2. Atteste +  Atteste 
-  * Atteste zur Firstverlängerung: Attest + zusätzliches Formular (inkl. Angabe der Symptome)  +    * Atteste zur Firstverlängerung: Attest + zusätzliches Formular (inkl. Angabe der Symptome)  
-  * Muss durch den Prüfungssausschuss genehmigt werden (meist problemlos) +    * Muss durch den Prüfungssausschuss genehmigt werden (meist problemlos) 
-  * Für die Dauer des Attestes darf keine Prüfung abgelegt werden +    * Für die Dauer des Attestes darf keine Prüfung abgelegt werden 
-  * Bei häufigerer Vorlage des Attestes --> Amtsärtzliches Attest notwendig +    * Bei häufigerer Vorlage des Attestes --> Amtsärtzliches Attest notwendig 
-3. Nachteilsausgleich  +  Nachteilsausgleich  
-  * Nachteilsausgleich möglich, wird aber durch die Studenten kaum genutzt +    * Nachteilsausgleich möglich, wird aber durch die Studenten kaum genutzt 
  
 === HS München === === HS München ===
-1. Prüfungsmodalitäten +  - Prüfungsmodalitäten 
-  * Online Prüfungsanmeldung innerhalb eines Zeitraums von 3 Wochen +    * Online Prüfungsanmeldung innerhalb eines Zeitraums von 3 Wochen 
-  * Nur Anmeldung für Prüfungen, die man auch schreiben darf (Keine Prüfungen aus höheren Semestern, sofern die Hürden noch nicht geschafft sind) +    * Nur Anmeldung für Prüfungen, die man auch schreiben darf (Keine Prüfungen aus höheren Semestern, sofern die Hürden noch nicht geschafft sind) 
-  * Keine Abmeldung für Prüfungen notwendig, nicht Erscheinen zur Klausur wird als "Schieben" gewertet (auch trotz Anmeldung) +    * Keine Abmeldung für Prüfungen notwendig, nicht Erscheinen zur Klausur wird als "Schieben" gewertet (auch trotz Anmeldung) 
-2. Atteste +  Atteste 
-  * Attest nur notwendig, sofern man während einer Prüfung krank wird oder wenn eine Prüfung aufgrund von Fristen abgelegt werden muss +    * Attest nur notwendig, sofern man während einer Prüfung krank wird oder wenn eine Prüfung aufgrund von Fristen abgelegt werden muss 
-    * Vorlegen eines qualifizierten ärztlichen Attests, das bestimmte Angaben enthalten muss (s. Punkte der OTH Regensburg), aber keine Diagnose +      * Vorlegen eines qualifizierten ärztlichen Attests, das bestimmte Angaben enthalten muss (s. Punkte der OTH Regensburg), aber keine Diagnose 
-    * Falls ein Student wiederholt aufgrund einer Erkrankung eine Nachfrist beantragt, kann der Prüfungsausschusses die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes des zuständigen Gesundheitsamtes einfordern +      * Falls ein Student wiederholt aufgrund einer Erkrankung eine Nachfrist beantragt, kann der Prüfungsausschusses die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes des zuständigen Gesundheitsamtes einfordern 
-    * Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht +      * Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht 
-3. Nachteilsausgleich  +  Nachteilsausgleich  
-  * Der Nachteilsausgleich ist schriftlich und spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung zu beantragen +    * Der Nachteilsausgleich ist schriftlich und spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung zu beantragen 
-  * Dafür muss sowohl ein Antrag als auch ein qualifiziertes haus- oder fachärztliches Attest eingereicht werden +    * Dafür muss sowohl ein Antrag als auch ein qualifiziertes haus- oder fachärztliches Attest eingereicht werden 
-  * Aus dem Attest müssen die Auswirkungen der Behinderung auf die Fähigkeit zur Ablegung von Prüfungen sowie die Form und Art des Nachteilsausgleichs aus ärztlicher Sicht klar ersichtlich sein +    * Aus dem Attest müssen die Auswirkungen der Behinderung auf die Fähigkeit zur Ablegung von Prüfungen sowie die Form und Art des Nachteilsausgleichs aus ärztlicher Sicht klar ersichtlich sein 
-  * Legasthenie ist durch ein ärztliches oder fachpsychologisches Gutachten zu belegen, das nicht älter als zwei Jahre ist+    * Legasthenie ist durch ein ärztliches oder fachpsychologisches Gutachten zu belegen, das nicht älter als zwei Jahre ist
  
 === OTH Regensburg === === OTH Regensburg ===
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   * bei Nichtbestehen automatisch für nächste Klausur angemeldet.   * bei Nichtbestehen automatisch für nächste Klausur angemeldet.
   * Bei Abmeldung von Zweit-/Drittversuch, oder Abbruch während der Prüfung ist ein Attest (inkl. Symptompflicht) notwendig.   * Bei Abmeldung von Zweit-/Drittversuch, oder Abbruch während der Prüfung ist ein Attest (inkl. Symptompflicht) notwendig.
-  * Attest an der OTH +  * Attest an der OTHÄrztliche Atteste werden nur anerkannt, wenn sie mindestens alle folgenden Angaben enthalten: 
-                 +    die Bestätigung der unterzeichnenden Ärztin bzw. des unterzeichnenden Arztes, dass das ärztliche Zeugnis auf einer von ihr bzw. ihm persönlich durchgeführten Untersuchung der Prüfungskandidatin bzw. des Prüfungskandidaten beruht,              
-                > Ärztliche Atteste werden nur anerkannt, wenn sie mindestens alle folgenden Angaben enthalten: +    den Zeitpunkt der Untersuchung, 
-                > 1. die Bestätigung der unterzeichnenden Ärztin bzw. des unterzeichnenden Arztes, dass das ärztliche Zeugnis auf einer von ihr bzw. ihm persönlich durchgeführten Untersuchung der Prüfungskandidatin bzw. des Prüfungskandidaten beruht,  +    die Beschreibung der aktuellen krankheitsbedingten und zugleich prüfungsrelevanten körperlichen, geistigen und/oder seelischen Funktionsstörungen aus ärztlicher Sicht so konkret und nachvollziehbar, dass die Hochschule daraus schließen kann, ob am Prüfungstag tatsächlich Prüfungsunfähigkeit bestanden hat, und     
-                 +    den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit. 
-                > 2 . den Zeitpunkt der Untersuchung, +    Der bloße Hinweis auf Prüfungsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit reicht nicht aus. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (sog. „gelber Zettel“) ist kein Attest. 
-                 +    Die Benennung der Diagnose ist nicht notwendig; jedoch kann die Angabe der Diagnose im Einzelfall zweckmäßig sein, wenn damit die Krankheitssymptome umfassend beschrieben werden (z.B. fiebrige Erkältung)."
-                > 3. die Beschreibung der aktuellen krankheitsbedingten und zugleich prüfungsrelevanten körperlichen, geistigen und/oder seelischen Funktionsstörungen aus ärztlicher Sicht so konkret und nachvollziehbar, dass die Hochschule daraus schließen kann, ob am Prüfungstag tatsächlich Prüfungsunfähigkeit bestanden hat, und +
-                 +
-                > 4. den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit. +
-                > Der bloße Hinweis auf Prüfungsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit reicht nicht aus. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (sog. „gelber Zettel“) ist kein Attest. +
-                > Die Benennung der Diagnose ist nicht notwendig; jedoch kann die Angabe der Diagnose im Einzelfall zweckmäßig sein, wenn damit die Krankheitssymptome umfassend beschrieben werden (z.B. fiebrige Erkältung)." +
-                +
   * Nachteilsausgleich kann beantragt werden.   * Nachteilsausgleich kann beantragt werden.
  


Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
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