arbeitskreise:satzungsreform:graz-wise-13
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arbeitskreise:satzungsreform:graz-wise-13 [09.11.2013 11:07] – [Protokoll AK Reform Satzung und Geschäftsordnung] Nils Barkawitz | arbeitskreise:satzungsreform:graz-wise-13 [09.11.2013 12:50] (aktuell) – Nils Barkawitz | ||
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====== Protokoll AK Reform Satzung und Geschäftsordnung ====== | ====== Protokoll AK Reform Satzung und Geschäftsordnung ====== | ||
- | BuFaTa WiSe 2013 in München | + | BuFaTa WiSe 2013 in Graz \\ |
- | **Anwesend: | + | **Anwesend: |
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+ | Teil 1: Robert N. (TU Dresden), Robert S. (TU München), Sebastian W. (TU Dresden), Andreas W. (KIT), Nils B. (RWTH Aachen); | ||
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+ | Teil 2: Robert N. (TU Dresden), Robert S. (TU München), Dirk B. (TU Dresden), Lukas M., Nils B. (beide RWTH Aachen)...später noch André H.(Emden/ | ||
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==== Versammlungsleitung ==== | ==== Versammlungsleitung ==== | ||
- | Bei der Aufzählung von Unterbrechungen der Redeliste durch Versammlungsliste soll " | + | Bei der Aufzählung von Unterbrechungen der Redeliste durch Versammlungsliste soll " |
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+ | Bei einem Einspruch gegen eine Entscheidung der Versammlungsleitung kommt die Frage auf, ob anwesende Personen oder Mitglieder (Fachschaften) abstimmen können sollen. Es wird jedoch auch darüber diskutiert, in weit der Absatz generell sinnvoll ist. Vor allem vor dem Hintergrund, | ||
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+ | Der Einspruch wird unter die GO Anträge gelistet, unter Versammlungsleitung soll darauf verwiesen werden. "Gegen alle Entscheidungen der Versammlungsleitung kann nur unverzüglich Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch erfolgt im Rahmen eines GO Antrags nach §7a. Jedoch soll hier noch nachgefragt, | ||
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+ | ==== GO Anträge ==== | ||
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+ | Es wird ein neuer Punkt " | ||
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+ | Auch hier gibt es die Diskussion, ob anwesende Personen oder anwesende Mitglieder über GO Anträge abstimmen dürfen. Es wird nach kurzer Diskussion als unstrittig gesehen, dass auf jeden Fall jede anwesende Person einen GO-Antrag stellen darf. | ||
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+ | Durch die Möglichkeit, | ||
+ | Andererseits könnte die Auffassung vertreten werden, dass Fachschaften mit mehr Teilnehmern einen größeren Beitrag leisten. | ||
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+ | Es soll jedoch zunächst so verfahren werden, dass die Mehrheit der GO Anträge durch die Mitglieder entschieden wird. | ||
+ | " | ||
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+ | Der Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit wird nicht mehr als GO Antrag aufgefasst, sondern als neuer Paragraph 7b eingefügt und im ersten Einleitungssatz erwähnt. | ||
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+ | ==== Aufstellung Tagesordnung ==== | ||
+ | |||
+ | Es ist möglich nach der verschickten Einladung (zur Erinnerung: Sie muss mindestens 6 Wochen vor der Tagung verschickt werden) noch Anträge zur Aufnahme von Tagesordnungspunkten in die vorläufige Tagesordnung zu stellen. Dies ist bis 3 Wochen vorher möglich. | ||
+ | Hier wird kurz diskutiert, ob diese Option Sinn hat. Dies wird generell bejaht, jedoch werden die Formulierungen aktualisiert, | ||
+ | Neue vorgeschlagene Formulierung wäre: | ||
+ | " | ||
- | ===== Ende ===== | + | Beim Inhalt der Tagesordnung soll der Punkt " |
- | Beginn: 16:00 | + | Ein Rechtschreibfehler bei Tagesordnungspunkte unter dem Punkt " die vom letzten Plenum für die aktuelle Sitzung bestimmten Tagesordnungsunkte" |
- | Schluss: 18:00 | + | |
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arbeitskreise/satzungsreform/graz-wise-13.1383991679.txt.gz · Zuletzt geändert: 09.11.2013 11:07 von Nils Barkawitz