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Protokoll AK Reform Satzung und Geschäftsordnung

BuFaTa WiSe 2013 in Graz
Anwesend:

Teil 1: Robert N. (TU Dresden), Robert S. (TU München), Sebastian W. (TU Dresden), Andreas W. (KIT), Nils B. (RWTH Aachen);

Teil 2: Robert N. (TU Dresden), Robert S. (TU München), Dirk B. (TU Dresden), Lukas M., Nils B. (beide RWTH Aachen)…später noch André H.(Emden/Leer), Laura (RWTH Aachen), Roy (TU Dresden)

Einführung

Auf der letzten BuFaTa in Karlsruhe wurde damit begonnen die Satzung und Geschäftsordnung zu reformieren.

Satzung

Bezeichnung Sekretär

Die Bezeichnung „Sekretär“ ist u.U. missverständlich/ungeschickt, demnach soll auf dem Zwischenplenum darüber abgestimmt werden, welche Bezeichnung fortan in den Ordnungen festgehalten werden soll. Der AK wird folgende Amtsbezeichnungen zur Abstimmungen stellen:

  1. Sprecher
  2. Sekretär
  3. Generalsekretär
  4. Geschäftsführer

Stimmendelegation

Es wurde lange darüber gesprochen, ob die BuFaTa in der Satzung eine Stimmendelegation einführen möchte. Das Plenum soll prinzipiell darüber entscheiden. Ohne die Entscheidung des Plenums hat der AK Formulierungen ausgearbeitet, wie Regelungen aussehen könnten.

Dabei sollte sichergestellt werden, dass eine Delegation a) für die gesamte Tagung bzw. b) für einzelne Tagesordnungspunkte seine Stimme delegieren kann. Ein anwesende Fachschaft (ein anwesendes „Mitglied“) soll maximal eine weitere Stimme führen dürfen, um damit zu verhindern, dass einzelne Fachschaften zu viele Stimmen auf einer Tagung auf sich „vereinen“. Zudem muss die Stimmenübertragung in Schriftform übertragen werden und zum Zeitpunkt einer Abstimmung vorliegen. Sie kann auch explizit für einzelne Tagesordnungspunkte ausgesprochen werden. Die Übertragung kann Weisungen enthalten, die von der Fachschaft, an die die Stimme übertragen wurde, einzuhalten sind. Die genauen Wünsche sollen jedoch im Plenum disktuiert werden.

Mitgliederdefinition

FIXME

Geschäftsordnung

Trennung Einladung und Informationen Satzungsänderung

Auf der letzten BuFaTa in Karlsruhe gab es die Überlegenheit die spätestenen Termine, wann eine Einladung bzw. wann eine Satzungsänderung verschickt werden muss, aufzutrennen. Allerdings sehen die aktuellen AK-Teilnehmer nun keine Probleme mehr, wenn Einladung/Satzungsänderungen etc. mindestens 6 Wochen vorher verschickt werden.

Anmeldung Tagung

Kleine Änderung „Mit der Teilnahme verpflichten sich die Teilnehmer die Tagungsgebühren zu entrichten“ ändern zu „Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmer die Tagungsgebühren zu entrichten.“

Versammlungsleitung

Bei der Aufzählung von Unterbrechungen der Redeliste durch Versammlungsliste soll „Aufforderung zur kurzen Beantwortung direkter Fragen“ gestrichen werden. Dagegen soll „…“

Bei einem Einspruch gegen eine Entscheidung der Versammlungsleitung kommt die Frage auf, ob anwesende Personen oder Mitglieder (Fachschaften) abstimmen können sollen. Es wird jedoch auch darüber diskutiert, in weit der Absatz generell sinnvoll ist. Vor allem vor dem Hintergrund, dass auch GO Anträge gestellt werden können, wird darüber gesprochen, ob der Passus in der GO enthalten sein muss.

Der Einspruch wird unter die GO Anträge gelistet, unter Versammlungsleitung soll darauf verwiesen werden. „Gegen alle Entscheidungen der Versammlungsleitung kann nur unverzüglich Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch erfolgt im Rahmen eines GO Antrags nach §7a. Jedoch soll hier noch nachgefragt, ob der Verweis möglich ist, da er eine spätere Passage aufgreift.

GO Anträge

Es wird ein neuer Punkt „Antrag auf Korrektur einer Entscheidung der Versammlungsleitung“ eingefügt, auf den auch unter „Versammlungsleitung“ verwiesen wird.

Auch hier gibt es die Diskussion, ob anwesende Personen oder anwesende Mitglieder über GO Anträge abstimmen dürfen. Es wird nach kurzer Diskussion als unstrittig gesehen, dass auf jeden Fall jede anwesende Person einen GO-Antrag stellen darf.

Durch die Möglichkeit, dass jedes Mitglied abstimmen darf, werden einzelne Fachschaften gestärkt. Es kommt demnach nicht darauf an, wie viele Teilnehmer der jeweiligen Fachschaften auf der Tagung anwesend sind. Andererseits könnte die Auffassung vertreten werden, dass Fachschaften mit mehr Teilnehmern einen größeren Beitrag leisten.

Es soll jedoch zunächst so verfahren werden, dass die Mehrheit der GO Anträge durch die Mitglieder entschieden wird. „Antrag auf Beschränkung der Redezeit“ / „Antrag auf sofortige Plenumsunterbrechnung“/ „Antrag auf Korrektur einer Entscheidung der Versammlungsleitung“ sollen durch anwesende Personen entschieden werden.

Der Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit wird nicht mehr als GO Antrag aufgefasst, sondern als neuer Paragraph 7b eingefügt und im ersten Einleitungssatz erwähnt.

Aufstellung Tagesordnung

Es ist möglich nach der verschickten Einladung (zur Erinnerung: Sie muss mindestens 6 Wochen vor der Tagung verschickt werden) noch Anträge zur Aufnahme von Tagesordnungspunkten in die vorläufige Tagesordnung zu stellen. Dies ist bis 3 Wochen vorher möglich. Hier wird kurz diskutiert, ob diese Option Sinn hat. Dies wird generell bejaht, jedoch werden die Formulierungen aktualisiert, da sonst doppelt (also auch in der einladung) von DER vorläufigen Tagesordnung die Rede wäre.

Neue vorgeschlagene Formulierung wäre: “…„

Beim Inhalt der Tagesordnung soll der Punkt „gestellte Anträge…“ zu „schriftlich gestelle Anträge gemäß §7“ geändert werden.

Ein Rechtschreibfehler bei Tagesordnungspunkte unter dem Punkt “ die vom letzten Plenum für die aktuelle Sitzung bestimmten Tagesordnungsunkte„ wird korrigiert.



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/satzungsreform/graz-wise-13.txt · Zuletzt geändert: 09.11.2013 12:50 von Nils Barkawitz