BuFaTa ET Wiki

Das Wiki der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


arbeitskreise:uniwechsel:protokoll_wien2016

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
arbeitskreise:uniwechsel:protokoll_wien2016 [08.12.2016 15:33] Marika Multhaufarbeitskreise:uniwechsel:protokoll_wien2016 [13.05.2017 15:42] (aktuell) – [Ende] Lukas Lischke
Zeile 1: Zeile 1:
-T====== Protokoll Uniwechsel ======+====== Protokoll Uniwechsel ======
 Anwesend:  Anwesend: 
  
Zeile 14: Zeile 14:
 ==== Themen ==== ==== Themen ====
 Die folgenden Themen kamen beim Stimmungsbild auf und passen sehr gut in die Thematik. Einige der Themen sollen behandelt werden, wobei wir die nicht behandelten Themen gerne an weitere Arbeitskreise weiterleiten möchten: Die folgenden Themen kamen beim Stimmungsbild auf und passen sehr gut in die Thematik. Einige der Themen sollen behandelt werden, wobei wir die nicht behandelten Themen gerne an weitere Arbeitskreise weiterleiten möchten:
-* + 
-*Gruppe 1 +==Gruppe 1== 
-  * Anerkennung einzelner Kurse für Studiengänge (während des Studiums und beim Wechsel) (2)+  * Anerkennung einzelner Kurse für Studiengänge (während des Studiums und beim Wechsel)
   * Unterschiedliche Creditpoints von Fächern und die Anerkennung   * Unterschiedliche Creditpoints von Fächern und die Anerkennung
-* + 
-*Gruppe 2: +==Gruppe 2:== 
-  * NC Vorraussetzungen für Master Studiengänge oder Zulassungsprüfung über Nachweis der Studieninhalte (6)+  * NC Vorraussetzungen für Master Studiengänge oder Zulassungsprüfung über Nachweis der Studieninhalte
   * Probleme mit dem Wechsel zwischen FH und Uni   * Probleme mit dem Wechsel zwischen FH und Uni
-   + 
-*"Gruppe+==Gruppe 3 == 
-  * Unterschiedliche Regelungen für die Einschreibung an anderen Universitäten (1)+  * Unterschiedliche Regelungen für die Einschreibung an anderen Universitäten
   * Anlaufstellen für Beratung für Hochschulwechsel   * Anlaufstellen für Beratung für Hochschulwechsel
      
-*Gruppe 4 [[rechtsgrundlagen|Rechtsgrundlagen]] +==Gruppe 4 Rechtsgrundlagen == 
-  * Rechtsgrundlage zum Wechsel der Studiengänge innerhalb/außerhalbs Deutschlands (BOLOGNA)  (4)+  * Rechtsgrundlage zum Wechsel der Studiengänge innerhalb/außerhalb Deutschlands (BOLOGNA) 
  
-Für weitere Arbeitskreise:+Themen für weitere Arbeitskreise:
   * Studium im Ausland und Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse   * Studium im Ausland und Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse
   * Studienortwechsel Bachelor zu Bachelor   * Studienortwechsel Bachelor zu Bachelor
Zeile 39: Zeile 39:
 Zulassung kann vom Namen des Studiengangs abhängig sein. Spezialisierungen unterscheiden sich nur knapp von den Hauptstudiengängen und haben trotzdem größere Probleme ohne Auflagen oder weitere Hindernisse genommen werden kann. Zulassung kann vom Namen des Studiengangs abhängig sein. Spezialisierungen unterscheiden sich nur knapp von den Hauptstudiengängen und haben trotzdem größere Probleme ohne Auflagen oder weitere Hindernisse genommen werden kann.
  
-==== Gruppe 1 ====+==== Gruppe 1 - Anerkennung einzelner Kurse ====
   * Problem: teilweise sind Kurse mit gleichen ECTS Punkten nicht anzurechnen, da die Punkte unterschiedlich vergeben/gewichtet werden.   * Problem: teilweise sind Kurse mit gleichen ECTS Punkten nicht anzurechnen, da die Punkte unterschiedlich vergeben/gewichtet werden.
     * Ein Fach, welches an der Zieluni eine höhere Anzahl an CP erhält ist generell nicht Anrechenbar.     * Ein Fach, welches an der Zieluni eine höhere Anzahl an CP erhält ist generell nicht Anrechenbar.
Zeile 49: Zeile 49:
   * An einigen Unis gibt es für die Masterzulassung so gut wie gar keine Auflagen. Dies hängt sehr von der Zusammensetzung des Prüfungsausschuss ab.   * An einigen Unis gibt es für die Masterzulassung so gut wie gar keine Auflagen. Dies hängt sehr von der Zusammensetzung des Prüfungsausschuss ab.
   * Auflagen sind generell erst einmal kritisch zu beäugen. Häufig werden nach einigen Gesprächen mit der Prüfungskommission Auflagen wieder fallen gelassen.   * Auflagen sind generell erst einmal kritisch zu beäugen. Häufig werden nach einigen Gesprächen mit der Prüfungskommission Auflagen wieder fallen gelassen.
-  * Fächer sind generell anzuerkennen, sofern die Inhalte vergleichbar sind. Das sollte jede Fachschaft als Ziel verfolgen.+  * Fächer sind generell anzuerkennen, sofern die Inhalte vergleichbar sind. Das sollte jede Fachschaft als Ziel verfolgen. Es ist anzustreben, dass nach Inhalten und nicht nach CP entschieden wird.
  
-      Strukturvorgabe der Kultusministerkonferenz zur Akkreditierung von Bachelor/Master Studiengängen (Aussage 1 ECTS sind 25-30 Arbeitsstunden) +Strukturvorgabe der Kultusministerkonferenz zur Akkreditierung von Bachelor/Master Studiengängen (Aussage 1 ECTS sind 25-30 Arbeitsstunden) 
-      http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2003/2003_10_10-Laendergemeinsame-Strukturvorgaben.pdf+[[http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2003/2003_10_10-Laendergemeinsame-Strukturvorgaben.pdf|Ländergemeinsame Strukturvorgaben 10.10.2003]]
              
  
-==== Gruppe 2 ==== +==== Gruppe 2 Zulassung/Voraussetzungen ==== 
-  * NC Vorraussetzungen für Master Studiengänge oder Zulassungsprüfung über Nachweis der Studieninhalte (6) +  * NC Vorraussetzungen für Master Studiengänge oder Zulassungsprüfung über Nachweis der Studieninhalte 
-*-Frühzeitige nach passenden Hochschulen suchen. +    Frühzeitig nach passenden Hochschulen suchen. 
-*-Bei vielen Hochschulen bewerben da teilweise direkte absage (NC , nicht passende vorleistungen, kein angebot für auflagenfächer) +    * Bei vielen Hochschulen bewerbenda teilweise direkte Absage (NC , nicht passende vorleistungen, kein angebot für auflagenfächer) 
-*-wenn imatrikulert dann keíne Exmatrikulation durch auflagenfächer.+    * wenn immatrikuliert, dann keine Exmatrikulation durch Auflagenfächer.
   * Probleme mit dem Wechsel zwischen FH und Uni   * Probleme mit dem Wechsel zwischen FH und Uni
-*-Alle Hochschul-Bachelorabschlüsse sind gleich zu werten. +    * Alle Hochschul-Bachelorabschlüsse sind gleich zu werten. 
-*-Problem Semesterzeiten. 6+4/7+3/7+4 (wird geregelt durch auflagenfächern+    * Problem Semesterzeiten. 6+4/7+3/7+4 (wird geregelt durch Auflagenfächer
-*-Probleme mit Auflagen (Zeitaufwand) +    * Probleme mit Auflagen (Zeitaufwand) 
-* + 
-==== Gruppe 3 ==== +==== Gruppe 3 Beratung/Anlaufstellen ==== 
-+ Anlaufstellen zur Beratung: 
-** Anlaufstellen zur Beratung: +  * Fachschaften: sollten immer als Anlaufstelle arbeiten können und für den Fall, dass Sie selbst keine fachliche Beratung bieten können, wenigstens weitere Anlaufstellen benennen. Aufruf an alle Fachschaften die Ansprechpartner für entsprechenden Stellen und Gremien für alle Anfragen vorhalten.  
-** Fachschaften: sollten immer als Anlaufstelle arbeiten können und für den Fall, dass Sie selbst keine fachliche Beratung bieten können, wenigstens weitere Anlaufstellen benennen. Aufruf an alle Fachschaften die Ansprechpartner für entsprechenden Stellen und Gremien für alle Anfragen vorhalten.  +  * Prüfungsamt: Das Prüfungsamt ist in der Regel das ausführende Organ für die Anrechnung von Prüfung und hält die Informationen zu den Anrechnungen vor 
-** Prüfungsamt: Das Prüfungsamt ist in der Regel das ausführende Organ für die Anrechnung von Prüfung und hält die Informationen zu den Anrechnungen vor +  * Prüfungsausschuss: ist das entscheidende Gremium für alle Anrechnungsverfahren und Sonderentscheidungen, die nicht direkt über die Prüfungsordnung geregelt sind.  
-** Prüfungsausschuss: ist das entscheidende Gremium für alle Anrechnungsverfahren und Sonderentscheidungen, die nicht direkt über die Prüfungsordnung geregelt sind.  +  * Department/Fakultäten Beratungsstellen: An vielen Universitäten gibt es Mitarbeiter, die als fachliche Berater für Studiengänge eingestellt werden und regelmäßigen  
-** Department/Falkutäten Beratungsstellen: An vielen Universitäten gibt es Mitarbeiter, die als fachliche Berater für Studiengänge eingestellt werden und regelmäßigen  +  * Professoren für Fächer zur Anerkennung: Falls der Prüfungsausschuss keine Entscheidung zur Anrechnung fällen kann, werden die zuständigen Professoren für die Fächer gebeten  
-** Professoren für Fächer zur Anerkennung: Falls der Prüfungsausschuss keine Entscheidung zur Anrechnung fällen kann, werden die zuständigen Professoren für die Fächer gebeten  +  
-*+
   * Jede Fachschaft sollte sich selbst überlegen, was für Ansprechpartner für den Wechsel wichtig sind. Damit kann bei Fragen eine direkte Beratung geliefert werden.   * Jede Fachschaft sollte sich selbst überlegen, was für Ansprechpartner für den Wechsel wichtig sind. Damit kann bei Fragen eine direkte Beratung geliefert werden.
   * Vorschlag: Die Ansprechpersonen der einzelnen Unis könnten gesammelt werden, damit man dies auch an andere Unis weitergeben können.   * Vorschlag: Die Ansprechpersonen der einzelnen Unis könnten gesammelt werden, damit man dies auch an andere Unis weitergeben können.
 +  
 +  Beim Wechsel des Studienstandorts kann den Studierenden nur empfohlen werden auf die Anforderungen für die Einschreibung der jeweiligen Unis zu achten. Es gibt keine allgemeingültige rechtliche Grundlage die deutschlandweit/länderweit gültig ist und auf die sich bezogen werden kann. Fast immer werden gewisse Auflagen an die Einschreibung gebunden, die zum Abschließen oder Beginn des Studiengangs erfüllt werden müssen.
 +  
 +Hier hat sich jedoch gezeigt, dass nicht alle Regelungen und Entscheidungen die getroffen werden in Stein geschrieben sind und im direkten Gespräch mit entsprechenden Stellen die Auflagen zugunsten der Studierenden ausgelegt werden können, wenn Sie ihre Kritikpunkte fachlich nachweisen können. Es sollte jedoch davon ausgegangen werden, dass ein Wechsel der Universität einen kleinen zusätzlichen Aufwand in Form von Nachprüfungen oder Fächerwiederholung mit sich bringen kann.
  
-==== Gruppe 4 ====+==== Gruppe 4 Rechtsgrundlagen ==== 
 +  * Linksammlung unter [[rechtsgrundlagen|Rechtsgrundlagen]] 
 +  * Lissabon Konvention einzige Rechtsgrundlage für Anerkennung, danach sollte die Anerkennung durchschaubar, einheitlich und zuverlässig geschehen 
 +  * Laut KMK entscheidet jede Uni selbst über Zugangsvoraussetzung und Anerkennung von Abschlüssen 
 +  * Es wird für die nächste BuFaTa angeregt, einen Anwalt einzuladen, damit eine rechtliche Einschätzung in den Arbeitskreis geladen werden kann 
 +    * Alternativ wäre eine Videokonferenz möglich 
 +    * Der AStA beschäftigt häufig eigene Anwälte 
 +    * Es wird eine Liste mit möglichen Anwälten erstellt, welche angefragt werden
  
 ===== Ende ===== ===== Ende =====
 Beginn: 13:30 Uhr\\ Beginn: 13:30 Uhr\\
 Ende: 16:30 Uhr \\ Ende: 16:30 Uhr \\
-Der AK ist fertig / nicht fertig / sollte auf weiteren Tagungen besprochen werden+Der AK sollte auf weiteren Tagungen besprochen werden.\\ 
 +Beachte dazu: https://www.hrk-nexus.de/uploads/media/nexus_Leitfaden_Anerkennung_Lang_03.pdf 
 + 
  
  
  
  


Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/uniwechsel/protokoll_wien2016.1481207629.txt.gz · Zuletzt geändert: 08.12.2016 15:33 von Marika Multhauf