arbeitskreise:uniwechsel:protokoll_wien2016
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arbeitskreise:uniwechsel:protokoll_wien2016 [08.12.2016 16:06] – fmahdi | arbeitskreise:uniwechsel:protokoll_wien2016 [13.05.2017 15:42] (aktuell) – [Ende] Lukas Lischke | ||
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- | T====== Protokoll Uniwechsel ====== | + | ====== Protokoll Uniwechsel ====== |
Anwesend: | Anwesend: | ||
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==Gruppe 1== | ==Gruppe 1== | ||
- | * Anerkennung einzelner Kurse für Studiengänge (während des Studiums und beim Wechsel) (2) | + | * Anerkennung einzelner Kurse für Studiengänge (während des Studiums und beim Wechsel) |
* Unterschiedliche Creditpoints von Fächern und die Anerkennung | * Unterschiedliche Creditpoints von Fächern und die Anerkennung | ||
==Gruppe 2:== | ==Gruppe 2:== | ||
- | * NC Vorraussetzungen für Master Studiengänge oder Zulassungsprüfung über Nachweis der Studieninhalte | + | * NC Vorraussetzungen für Master Studiengänge oder Zulassungsprüfung über Nachweis der Studieninhalte |
* Probleme mit dem Wechsel zwischen FH und Uni | * Probleme mit dem Wechsel zwischen FH und Uni | ||
==Gruppe 3 == | ==Gruppe 3 == | ||
- | * Unterschiedliche Regelungen für die Einschreibung an anderen Universitäten | + | * Unterschiedliche Regelungen für die Einschreibung an anderen Universitäten |
* Anlaufstellen für Beratung für Hochschulwechsel | * Anlaufstellen für Beratung für Hochschulwechsel | ||
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- | ==Gruppe 4 [[rechtsgrundlagen|Rechtsgrundlagen]] == | + | ==Gruppe 4 Rechtsgrundlagen == |
- | * Rechtsgrundlage zum Wechsel der Studiengänge innerhalb/außerhalbs | + | * Rechtsgrundlage zum Wechsel der Studiengänge innerhalb/außerhalb |
Themen für weitere Arbeitskreise: | Themen für weitere Arbeitskreise: | ||
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* Fächer sind generell anzuerkennen, | * Fächer sind generell anzuerkennen, | ||
- | | + | Strukturvorgabe der Kultusministerkonferenz zur Akkreditierung von Bachelor/ |
- | http:// | + | [[http:// |
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Hier hat sich jedoch gezeigt, dass nicht alle Regelungen und Entscheidungen die getroffen werden in Stein geschrieben sind und im direkten Gespräch mit entsprechenden Stellen die Auflagen zugunsten der Studierenden ausgelegt werden können, wenn Sie ihre Kritikpunkte fachlich nachweisen können. Es sollte jedoch davon ausgegangen werden, dass ein Wechsel der Universität einen kleinen zusätzlichen Aufwand in Form von Nachprüfungen oder Fächerwiederholung mit sich bringen kann. | Hier hat sich jedoch gezeigt, dass nicht alle Regelungen und Entscheidungen die getroffen werden in Stein geschrieben sind und im direkten Gespräch mit entsprechenden Stellen die Auflagen zugunsten der Studierenden ausgelegt werden können, wenn Sie ihre Kritikpunkte fachlich nachweisen können. Es sollte jedoch davon ausgegangen werden, dass ein Wechsel der Universität einen kleinen zusätzlichen Aufwand in Form von Nachprüfungen oder Fächerwiederholung mit sich bringen kann. | ||
- | ==== Gruppe 4 [[rechtsgrundlagen|Rechtsgrundlagen]] | + | ==== Gruppe 4 Rechtsgrundlagen ==== |
+ | * Linksammlung unter [[rechtsgrundlagen|Rechtsgrundlagen]] | ||
* Lissabon Konvention einzige Rechtsgrundlage für Anerkennung, | * Lissabon Konvention einzige Rechtsgrundlage für Anerkennung, | ||
* Laut KMK entscheidet jede Uni selbst über Zugangsvoraussetzung und Anerkennung von Abschlüssen | * Laut KMK entscheidet jede Uni selbst über Zugangsvoraussetzung und Anerkennung von Abschlüssen | ||
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Beginn: 13:30 Uhr\\ | Beginn: 13:30 Uhr\\ | ||
Ende: 16:30 Uhr \\ | Ende: 16:30 Uhr \\ | ||
- | Der AK sollte auf weiteren Tagungen besprochen werden. | + | Der AK sollte auf weiteren Tagungen besprochen werden.\\ |
+ | Beachte dazu: https:// | ||
Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/uniwechsel/protokoll_wien2016.1481209598.txt.gz · Zuletzt geändert: 08.12.2016 16:06 von fmahdi