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arbeitskreise:vg-wort:protokoll_wien2016

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arbeitskreise:vg-wort:protokoll_wien2016 [08.12.2016 12:57] – [Einführung] juliannarbeitskreise:vg-wort:protokoll_wien2016 [10.12.2016 16:07] (aktuell) – [Einführung] Andreas Beutler
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 ===== Einführung ===== ===== Einführung =====
 Infosammlung zum bisherigen Stand von VG-Wort: Infosammlung zum bisherigen Stand von VG-Wort:
-  - http://www.golem.de/news/vg-wort-rahmenvertrag-unis-starten-in-die-post-urheberrecht-aera-1612-124932.html+  - [[http://www.golem.de/news/vg-wort-rahmenvertrag-unis-starten-in-die-post-urheberrecht-aera-1612-124932.html|Aktueller Artikel golem.de: Unis starten in die Post-Urheberrecht-Ära]]
   - http://scilogs.spektrum.de/engelbart-galaxis/vg-wort/   - http://scilogs.spektrum.de/engelbart-galaxis/vg-wort/
   - [[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2016/2016-10-05_Rahmenvertrag_zur_Verguetung_von_Anspruechen_nach___52a_UrhG.pdf|Rahmenvertrag zwischen VG Wort und Kultusministerkonferenz]]   - [[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2016/2016-10-05_Rahmenvertrag_zur_Verguetung_von_Anspruechen_nach___52a_UrhG.pdf|Rahmenvertrag zwischen VG Wort und Kultusministerkonferenz]]
   - [[https://www.bufata-et.de/uploads/media/2016_Stellungnahmen_VG_Wort.pdf|Stellungnahme der BuFaTa ET]]   - [[https://www.bufata-et.de/uploads/media/2016_Stellungnahmen_VG_Wort.pdf|Stellungnahme der BuFaTa ET]]
 +  - [[http://www.bufata-et.de/wiki/?ns=arbeitskreise%3Avg-wort%3A&image=arbeitskreise%3Avg-wort%3A20161202merkblatt_urheberrecht_hochschullehre.pdf&do=media|Merkblatt Urheberrecht (HAW BaWü)]]
 +  - [[https://www.bufata-et.de/wiki/start?image=arbeitskreise%3Avg-wort%3A2016.11.24._infobrief_studierende_-52a.pdf&ns=arbeitskreise%3Avg-wort&tab_details=view&do=media|Information an die Studierenden der Uni Freiburg mit Übersicht, was erlaubt ist und was nicht]]
 +  - [[https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/pressemitteilungen/5.10.2016_PM_Rahmenvertr%C3%A4ge____52a_und_52b.pdf|Presseinformation VG WORT Rahmenvertrag "Intranetnutzung an Hochschulen"]]
 +  - [[https://tom.vgwort.de/portal/index|Meldeportal "TOM"]]
 +  - [[http://www.uni-siegen.de/start/news/oeffentlichkeit/736379.html|Informationen der Uni Siegen zur Arbeitsgruppe VG-Wort und der Entscheidung der HRK]]
  
-An der Uni Osnabrück lief ein Pilotprojekt mit dem neuen Abrechnungsmodell, welches sich als nicht geeignet herausgestellt hat. Stellungnahme+Gesetzestexte
-http://www.virtuos.uni-osnabrueck.de/forschung/projekte/pilotprojekt_zum_52a_urhg.html +  - [[https://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html|Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch]] 
-Abschlussbericht: +  - [[https://dejure.org/gesetze/UrhG/52a.html|Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung]]
-https://repositorium.uni-osnabrueck.de/bitstream/urn:nbn:de:gbv:700-2015061913251/2/workingpaper_02_2015_virtUOS.pdf+
  
-  * Merkblatt Urheberrecht (HAW BaWü) http://www.bufata-et.de/wiki/?ns=arbeitskreise%3Avg-wort%3A&image=arbeitskreise%3Avg-wort%3A20161202merkblatt_urheberrecht_hochschullehre.pdf&do=media +An der Uni Osnabrück lief ein Pilotprojekt mit dem neuen Abrechnungsmodellwelches sich als nicht geeignet herausgestellt hat: 
-  * Information an die Studierenden der Uni Freiburg mit Übersichtwas erlaubt ist und was nicht: https://www.bufata-et.de/wiki/start?image=arbeitskreise%3Avg-wort%3A2016.11.24._infobrief_studierende_-52a.pdf&ns=arbeitskreise%3Avg-wort&tab_details=view&do=media +  - [[http://www.virtuos.uni-osnabrueck.de/forschung/projekte/pilotprojekt_zum_52a_urhg.html|Stellungnahme]] 
-  * Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch: https://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html +  - [[https://repositorium.uni-osnabrueck.de/bitstream/urn:nbn:de:gbv:700-2015061913251/2/workingpaper_02_2015_virtUOS.pdf|Abschlussbericht]]
-  * Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschunghttps://dejure.org/gesetze/UrhG/52a.html+
  
 ===== Was ist die VG Wort/ Historie ===== ===== Was ist die VG Wort/ Historie =====
   * Urheberrechtsgesetz §52a "Öffentlichen Zugänglichmachung fur Unterricht und Forschung" regelt Verbreitung von wissenschaftlichen Texten    * Urheberrechtsgesetz §52a "Öffentlichen Zugänglichmachung fur Unterricht und Forschung" regelt Verbreitung von wissenschaftlichen Texten 
-    * Vergütung und Abrechnung erfolgt durch die Verwertungsgesellschaft Wort +  * Vergütung und Abrechnung erfolgt durch die Verwertungsgesellschaft Wort 
-    * Bisher regelte ein Rahmenvertrag die pauschale Abrechnung aller Inhalte +  * Bisher regelte ein Rahmenvertrag die pauschale Abrechnung aller Inhalte 
-    * Eine neue Regelung, die am 01.01.2017 in Kraft tritt schreibt eine Einzelabrechnung jedes verwendeten Materials vor. +  * Eine neue Regelung, die am 01.01.2017 in Kraft tritt schreibt eine Einzelabrechnung jedes verwendeten Materials vor. 
-      * Ein Pilotprojekt an der Uni Osnabrück testete die Umsetzung der neuen Regelung und stellte einen erheblichen Mehraufwandes bei der Verwaltung und eine Verschlechterung der Lehre fest. +  * Ein Pilotprojekt an der Uni Osnabrück testete die Umsetzung der neuen Regelung und stellte einen erheblichen Mehraufwandes bei der Verwaltung und eine Verschlechterung der Lehre fest. 
-      * Viele Universitäten lehnen die Umsetzung des neuen Rahmenvertrages mit Einzelabrechnungen ab und verweigern die Zahlungen an die VG Wort.+  * Viele Universitäten lehnen die Umsetzung des neuen Rahmenvertrages mit Einzelabrechnungen ab und verweigern die Zahlungen an die VG Wort.
  
 ===== Was ist betroffen? ===== ===== Was ist betroffen? =====
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   * Lizenz liegt vor: Individuelle Erlaubnis des Rechteinhabers, Material aus UB-Katalog   * Lizenz liegt vor: Individuelle Erlaubnis des Rechteinhabers, Material aus UB-Katalog
   * Nutzung nach § 52a    * Nutzung nach § 52a 
-*    * möglich: Bilder/Fotos, bis zu 5min Video u. Musikstücke, bis zu 6 S. Noteneditionen +    * möglich: Bilder/Fotos, bis zu 5min Video u. Musikstücke, bis zu 6 S. Noteneditionen 
-   * nicht möglich: Artikel aus Zeitungen/Zeitschriften, Sprachwerke geringen Umfangs, bis 12% Eines Werkes (bis 100 S.) +    * nicht möglich: Artikel aus Zeitungen/Zeitschriften, Sprachwerke geringen Umfangs, bis 12% Eines Werkes (bis 100 S.) 
- *Nicht nutzbar: Urheberechtlich geschützte Werke, Werke mit mehr als 100 S., mehr als 12% von Werken+  * Nicht nutzbar: Urheberechtlich geschützte Werke, Werke mit mehr als 100 S., mehr als 12% von Werken
   * Ist ein Skriptendruck weiterhin möglich?   * Ist ein Skriptendruck weiterhin möglich?
     * Ja, aber nur wenn man als reine "Druckerei" agiert, also die Inhalte nicht zusammenstellt sondern nur druckt.     * Ja, aber nur wenn man als reine "Druckerei" agiert, also die Inhalte nicht zusammenstellt sondern nur druckt.
     * Zusammensteller muss sich um Lizenzierungsfragen kümmern     * Zusammensteller muss sich um Lizenzierungsfragen kümmern
-     
-  * http://www.vgwort.de/publikationen-dokumente/pressemitteilungen.html (Pressemitteilungen der VG Wort) 
-  * [[https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/pressemitteilungen/5.10.2016_PM_Rahmenvertr%C3%A4ge____52a_und_52b.pdf|Presseinformation VG WORT Rahmenvertrag "Intranetnutzung an Hochschulen"]] 
  
 ===== Details im Vertrag ===== ===== Details im Vertrag =====
-§5 (4): der VG Wort muss die Überprüfung der Richtigkeit der Meldungen ermöglicht werden --> Diese Möglichkeit wollen/können nicht alle Hochschulen gewähren+§5 (4): der VG Wort muss die Überprüfung der Richtigkeit der Meldungen ermöglicht werden 
 +Diese Möglichkeit wollen/können nicht alle Hochschulen gewähren.
  
 ===== Beitritt der Hochschulen zum Rahmenvertrag ===== ===== Beitritt der Hochschulen zum Rahmenvertrag =====
 Folgende Bundesländer boykottieren den Vertrag gesammelt: Folgende Bundesländer boykottieren den Vertrag gesammelt:
-  * Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig-Holstein\\ (Quelle: https://www.boersenblatt.net/artikel-rahmenvertrag_zwischen_vg_wort_und_kmk_ueber_intranetnutzung.1247733.html)+  * Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig-Holstein ([[https://www.boersenblatt.net/artikel-rahmenvertrag_zwischen_vg_wort_und_kmk_ueber_intranetnutzung.1247733.html|Quelle]])
   * "Die Thüringer Hochschulen haben daher [...] beschlossen, dem Rahmenvertrag mit der VG Wort nicht beizutreten." (aus einer Rektoratsmittteilung, TUIlmenau)   * "Die Thüringer Hochschulen haben daher [...] beschlossen, dem Rahmenvertrag mit der VG Wort nicht beizutreten." (aus einer Rektoratsmittteilung, TUIlmenau)
-  * Stellungnahme Landesrektorenkonferenz BW+Bayern: http://www.lrk-bw.de/images/PM_VG_Wort_18.10.pdf+ 
 +[[http://www.lrk-bw.de/images/PM_VG_Wort_18.10.pdf|Stellungnahme Landesrektorenkonferenz BW+Bayern]]
 Urheberrechtsverletzungen durch Hochschulen in Folge nicht getätigter Erfassungen und Zahlungen an die VG Wort könnten Klagen der VG Wort an die Hochschulen nach sich ziehen  Urheberrechtsverletzungen durch Hochschulen in Folge nicht getätigter Erfassungen und Zahlungen an die VG Wort könnten Klagen der VG Wort an die Hochschulen nach sich ziehen 
  
-===== Berichte der Gesrpächsgruppen =====+===== Berichte der Gesprächsgruppen =====
  
 ==== Gruppe 1 ==== ==== Gruppe 1 ====
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   * Eine Hochschule hat ein Wiki für die Professoren angelegt, damit diese über die Handhabung durch den neuen Rahmenvertrag informiert sind.   * Eine Hochschule hat ein Wiki für die Professoren angelegt, damit diese über die Handhabung durch den neuen Rahmenvertrag informiert sind.
 **Offene Fragen:** **Offene Fragen:**
-  * Auf welche Art und Weise können Fachschaftsräte Dokumente anderen Studierenden zur Verfügung stellen? Wird für sie über die Hochschule bezahlt oder ist sie nicht abgesichert?+  * Auf welche Art und Weise können Fachschaftsräte Dokumente anderen Studierenden zur Verfügung stellen? Wird für sie über die Hochschule bezahlt oder ist sie nicht abgesichert? 
   * Wer kann den Vertrag kündigen? (einzelne Hochschulen oder nur das Bundesland?)   * Wer kann den Vertrag kündigen? (einzelne Hochschulen oder nur das Bundesland?)
  


Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/vg-wort/protokoll_wien2016.1481201828.txt.gz · Zuletzt geändert: 08.12.2016 12:57 von juliann