arbeitskreise:vg-wort:protokoll_wien2016
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Gesetzestexte: | Gesetzestexte: | ||
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* Lizenz liegt vor: Individuelle Erlaubnis des Rechteinhabers, | * Lizenz liegt vor: Individuelle Erlaubnis des Rechteinhabers, | ||
* Nutzung nach § 52a | * Nutzung nach § 52a | ||
- | * | + | |
- | * * nicht möglich: Artikel aus Zeitungen/ | + | * nicht möglich: Artikel aus Zeitungen/ |
- | | + | * Nicht nutzbar: Urheberechtlich geschützte Werke, Werke mit mehr als 100 S., mehr als 12% von Werken |
* Ist ein Skriptendruck weiterhin möglich? | * Ist ein Skriptendruck weiterhin möglich? | ||
* Ja, aber nur wenn man als reine " | * Ja, aber nur wenn man als reine " | ||
* Zusammensteller muss sich um Lizenzierungsfragen kümmern | * Zusammensteller muss sich um Lizenzierungsfragen kümmern | ||
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===== Details im Vertrag ===== | ===== Details im Vertrag ===== | ||
- | §5 (4): der VG Wort muss die Überprüfung der Richtigkeit der Meldungen ermöglicht werden | + | > §5 (4): der VG Wort muss die Überprüfung der Richtigkeit der Meldungen ermöglicht werden |
+ | Diese Möglichkeit wollen/ | ||
===== Beitritt der Hochschulen zum Rahmenvertrag ===== | ===== Beitritt der Hochschulen zum Rahmenvertrag ===== | ||
Folgende Bundesländer boykottieren den Vertrag gesammelt: | Folgende Bundesländer boykottieren den Vertrag gesammelt: | ||
- | * Baden-Württemberg, | + | * Baden-Württemberg, |
* "Die Thüringer Hochschulen haben daher [...] beschlossen, | * "Die Thüringer Hochschulen haben daher [...] beschlossen, | ||
- | * Stellungnahme Landesrektorenkonferenz BW+Bayern: | + | |
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Urheberrechtsverletzungen durch Hochschulen in Folge nicht getätigter Erfassungen und Zahlungen an die VG Wort könnten Klagen der VG Wort an die Hochschulen nach sich ziehen | Urheberrechtsverletzungen durch Hochschulen in Folge nicht getätigter Erfassungen und Zahlungen an die VG Wort könnten Klagen der VG Wort an die Hochschulen nach sich ziehen | ||
- | ===== Berichte der Gesrpächsgruppen | + | ===== Berichte der Gesprächsgruppen |
==== Gruppe 1 ==== | ==== Gruppe 1 ==== | ||
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* Eine Hochschule hat ein Wiki für die Professoren angelegt, damit diese über die Handhabung durch den neuen Rahmenvertrag informiert sind. | * Eine Hochschule hat ein Wiki für die Professoren angelegt, damit diese über die Handhabung durch den neuen Rahmenvertrag informiert sind. | ||
**Offene Fragen:** | **Offene Fragen:** | ||
- | * Auf welche Art und Weise können Fachschaftsräte Dokumente anderen Studierenden zur Verfügung stellen? Wird für sie über die Hochschule bezahlt oder ist sie nicht abgesichert? | + | * Auf welche Art und Weise können Fachschaftsräte Dokumente anderen Studierenden zur Verfügung stellen? Wird für sie über die Hochschule bezahlt oder ist sie nicht abgesichert? |
* Wer kann den Vertrag kündigen? (einzelne Hochschulen oder nur das Bundesland? | * Wer kann den Vertrag kündigen? (einzelne Hochschulen oder nur das Bundesland? | ||
Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/vg-wort/protokoll_wien2016.1481202688.txt.gz · Zuletzt geändert: 08.12.2016 13:11 von juliann