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arbeitskreise:zivilklausel:start

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arbeitskreise:zivilklausel:start [25.05.2017 14:15] – [Vorschlag Pressemitteilung (ALT)] Eike Mentzendorffarbeitskreise:zivilklausel:start [11.05.2025 16:19] (aktuell) – [Protokolle] Lotte Benckert
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-===== Zivilklausel =====+===== Zivilklausel (und Ethikleitfaden) ===== 
 +[[tagungen:2024-wise-kiel:arbeitskreise|zurück AKs Kiel]]
  
-Erneuerte Stellungnahme der BuFaTa ET zum Thema „Zivilklausel“ 
-   
-  Forschung und Lehre an staatlichen Universitäten, Hochschulen und anderen akademischen Einrichtungen sollen  
-  nach Auffassung der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik (BuFaTa ET) den Menschen dienen und zur gesellschaftlichen  
-  und kulturellen Weiterentwicklung im friedlichen Sinne beitragen. 
-    
-  Die BuFaTa ET spricht sich für eine Zivilklausel aus, die garantiert, dass Forschung und Lehre  zivile Zwecke erfüllen  
-  und ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet sind. Eine Zivilklausel erfordert ein hohes Maß an Sensibilität  
-  und muss alle Universitätsangehörigen mit in die Diskussion einschließen.  
-    
-  Statt einer Generalisierung durch eine allgemein gültige Regelung fordert die BuFaTa ET ein paritätisch besetztes Gremium,  
-  das Einzelfallbetrachtungen durchführt und zu dieser Thematik berät.  
  
-====Protokolle====+===== Aktueller Stand des Arbeitskreises ===== 
 +Stand der Dinge aus Kiel 24: Der AK ist nicht fertig. Die Zivilklausel wurde verabschiedet, jedoch gibt es noch Bearbeitungsbedarf bei weiteren ethischen Fragen.  
 + 
 +In Zukunft soll dieser AK als AK Ethikleitfaden fortgeführt werden.  
 + 
 +Erneuerte Stellungnahme der BuFaTa ET zum Thema „Zivilklausel“\\ 
 + 
 +==== Protokolle ==== 
 +  *[[protokoll_ilmenau2025|Protokoll 96. BuFaTa an der TU Ilmenau]] 
 +  *[[arbeitskreise:zivilklausel:protokoll-kiel2024-4|Ethikleitfaden Protokoll 95. BuFaTa an der CAU Kiel]] 
 +  *[[arbeitskreise:zivilklausel:protokoll-kiel2024-3|3. Protokoll 95. BuFaTa an der CAU Kiel]] 
 +  *[[arbeitskreise:zivilklausel:protokoll-kiel2024-2|2. Protokoll 95. BuFaTa an der CAU Kiel]] 
 +  *[[arbeitskreise:zivilklausel:protokoll-kiel2024|Protokoll 95. BuFaTa an der CAU Kiel]]
   *[[arbeitskreise:zivilklausel:protokoll-ws1314|Protokoll 73. BuFaTa in Graz 2013]]   *[[arbeitskreise:zivilklausel:protokoll-ws1314|Protokoll 73. BuFaTa in Graz 2013]]
   *[[arbeitskreise:zivilklausel:protokoll_darmstadt2014|Protokoll 75. BuFaTa in Darmstadt2014]]   *[[arbeitskreise:zivilklausel:protokoll_darmstadt2014|Protokoll 75. BuFaTa in Darmstadt2014]]
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 ==== Vorschlag Pressemitteilung (ALT)==== ==== Vorschlag Pressemitteilung (ALT)====
 {{:arbeitskreise:zivilklausel:stellungnahme-zivilklausel.odt}} {{:arbeitskreise:zivilklausel:stellungnahme-zivilklausel.odt}}
-[[[[https://www.bufata-et.de/fileadmin/Daten/Stellungnahmen/Stellungnahme_Zivilklausel_01.pdf|Externer Link]]]]+[[https://www.bufata-et.de/fileadmin/Daten/Stellungnahmen/Stellungnahme_Zivilklausel_01.pdf|Stellungnahme_Zivilklausel_01.pdf]]
 ==== Bestehende Zivilklauseln==== ==== Bestehende Zivilklauseln====
  
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 === Erklärung === === Erklärung ===
-Ziele sind erstrebenswerte Sachlagen in Gänzedie keinen weiteren Handlungsbedarf +Für die BuFaTa 95 gab es bemerkenswerte SchwierigkeitenSponsoren ohne Verbindungen zur Rüstung zu finden
-erzwingen. An ihnen orientieren sich die Bildung von Handlungszwecken und die +Auf lange Sicht soll eine neue Zivilklausel formuliert und verabschiedet werden (oder eben nicht)
-Entwicklung von Handlungsmitteln. Als Leitdifferenz sollte "friedlich - kriegerisch" verstanden werden. Frieden bedeutet Sicherung der Fortsetzbarkeit des Handelns ohne personelle Gewaltanwendung oder struktureller Gewalt. Unter friedlichen Zielen sind solche zu verstehen, die diesem Kriterium genügen+
- +
-Als Zweck versthen wir den Beweggrund einer zielgerichteten Tätigkeit oder eines Verhaltens. Es handelt sich also um einen gewollten und als herbeiführbar erachteten Sachverhalt. Zwecke können unter der Leitdifferenz "zivil - militärisch" gefasst werden. Zivil bedeutet nicht für das Militär bestimmt und nicht zum Militär gehörig. +
-Die Verfolgung ziviler Zwecke ist als Sollens-Regel formuliert - Ausnahmen sind im Einzelfalle möglich, stehen aber unter der Hypothek einer gesonderten, öffentlich nachvollziehbaren Begründung+
  


Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/zivilklausel/start.1495721759.txt.gz · Zuletzt geändert: 25.05.2017 14:15 von Eike Mentzendorff