BuFaTa ET Wiki

Das Wiki der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


arbeitskreise:zivilklausel:start

Zivilklausel

Erneuerte Stellungnahme der BuFaTa ET zum Thema „Zivilklausel“

Forschung und Lehre an staatlichen Universitäten, Hochschulen und anderen akademischen Einrichtungen sollen nach Auffassung der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik (BuFaTa ET) den Menschen dienen und zur gesellschaftlichen und kulturellen Weiterentwicklung im friedlichen Sinne beitragen.

Die BuFaTa ET spricht sich für eine Zivilklausel aus, die garantiert, dass Forschung und Lehre zivile Zwecke erfüllen und ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet sind. Eine Zivilklausel erfordert ein hohes Maß an Sensibilität und muss alle Universitätsangehörigen mit in die Diskussion einschließen.

Statt einer Generalisierung durch eine allgemein gültige Regelung fordert die BuFaTa ET ein paritätisch besetztes Gremium, das Einzelfallbetrachtungen durchführt und zu dieser Thematik berät.

Protokolle

Vorschlag Pressemitteilung (ALT)

Bestehende Zivilklauseln

Zivilklausel TU Berlin in den Leitlinien

Zivilklausel TU Darmstadt in der Grundordnung (Präambel, 4. k) ):

Die Technische Universität Darmstadt ist in ihrer Eigenverantwortung der Berücksichtigung folgender Prinzipien verpflichtet: (…)
k) Forschung, Lehre und Studium an der Technischen Universität Darmstadt sind ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet und sollen zivile Zwecke erfüllen; die Forschung, insbesondere die Entwicklung und Optimierung technischer Systeme, sowie Studium und Lehre sind auf eine zivile Verwendung ausgerichtet.

Erklärung

Ziele sind erstrebenswerte Sachlagen in Gänze, die keinen weiteren Handlungsbedarf erzwingen. An ihnen orientieren sich die Bildung von Handlungszwecken und die Entwicklung von Handlungsmitteln. Als Leitdifferenz sollte „friedlich - kriegerisch“ verstanden werden. Frieden bedeutet Sicherung der Fortsetzbarkeit des Handelns ohne personelle Gewaltanwendung oder struktureller Gewalt. Unter friedlichen Zielen sind solche zu verstehen, die diesem Kriterium genügen.

Als Zweck versthen wir den Beweggrund einer zielgerichteten Tätigkeit oder eines Verhaltens. Es handelt sich also um einen gewollten und als herbeiführbar erachteten Sachverhalt. Zwecke können unter der Leitdifferenz „zivil - militärisch“ gefasst werden. Zivil bedeutet nicht für das Militär bestimmt und nicht zum Militär gehörig. Die Verfolgung ziviler Zwecke ist als Sollens-Regel formuliert - Ausnahmen sind im Einzelfalle möglich, stehen aber unter der Hypothek einer gesonderten, öffentlich nachvollziehbaren Begründung.



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/zivilklausel/start.txt · Zuletzt geändert: 01.12.2020 13:10 von Charlotte Muth