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Zivilklausel (und Ethikleitfaden)

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In Zukunft soll dieser AK als AK Ethikleitfaden fortgeführt werden.

Erneuerte Stellungnahme der BuFaTa ET zum Thema „Zivilklausel“

Stand Oktober 2024: In einer früheren Bufata wurde eine Zivilklausel beschlossen, jedoch ist inzwischen sogar der Wortlaut der Klausel verloren gegangen. Für die BuFaTa 95 gab es bemerkenswerte Schwierigkeiten, Sponsoren ohne Verbindungen zur Rüstung zu finden. Nun soll diskutiert werden, wie zeitgemäß eine Zivilklausel für die BuFaTa ET ist und wie sie aussehen könnte. Auf lange Sicht soll eine neue Zivilklausel formuliert und verabschiedet werden (oder eben nicht).

Protokolle

Vorschlag Pressemitteilung (ALT)

Bestehende Zivilklauseln

Zivilklausel TU Berlin in den Leitlinien

Zivilklausel TU Darmstadt in der Grundordnung (Präambel, 4. k) ):

Die Technische Universität Darmstadt ist in ihrer Eigenverantwortung der Berücksichtigung folgender Prinzipien verpflichtet: (…)
k) Forschung, Lehre und Studium an der Technischen Universität Darmstadt sind ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet und sollen zivile Zwecke erfüllen; die Forschung, insbesondere die Entwicklung und Optimierung technischer Systeme, sowie Studium und Lehre sind auf eine zivile Verwendung ausgerichtet.

Erklärung

Für die BuFaTa 95 gab es bemerkenswerte Schwierigkeiten, Sponsoren ohne Verbindungen zur Rüstung zu finden. Auf lange Sicht soll eine neue Zivilklausel formuliert und verabschiedet werden (oder eben nicht).



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/zivilklausel/start.txt · Zuletzt geändert: 02.11.2024 13:12 von Lotte Benckert