arbeitskreise:zwangsexmatrikulation:protokoll_aachen2018
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.
Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorherige Überarbeitung | ||
arbeitskreise:zwangsexmatrikulation:protokoll_aachen2018 [01.11.2018 12:03] – Andreas Müller | arbeitskreise:zwangsexmatrikulation:protokoll_aachen2018 [20.06.2019 09:12] (aktuell) – [Berichte aus den Fachschaften] Andreas Müller | ||
---|---|---|---|
Zeile 76: | Zeile 76: | ||
=== HTW Dresden === | === HTW Dresden === | ||
- | * Zwangsexma, wenn 2. Wiederholung nicht bestanden -> entgültig nicht bestanden | + | |
* Zwangsexma, wenn Überschreitung der Regelstudienzeit um 4 Semester | * Zwangsexma, wenn Überschreitung der Regelstudienzeit um 4 Semester | ||
- | * Problem: APLs o.ä. finden in der Vorlesungszeit statt und nicht im Prüfungszeitraum und werden oft vergessen | + | |
* Prüfungsleistungen werden normalerweise einmal pro Semester angeboten | * Prüfungsleistungen werden normalerweise einmal pro Semester angeboten | ||
- | * Möglichkeit, | + | |
- | * automatische Anmeldung zu allen Prüfungsleistungen, | + | * automatische Anmeldung zu allen Prüfungsleistungen, |
- | * Fristen für Wiederholungsprüfungen -> 2 Semester für 1. Wiederholung und 1 Semester für 2. Wiederholung | + | * Fristen für Wiederholungsprüfungen -> 2 Semester für 1. Wiederholung und 1 Semester für 2. Wiederholung |
- | * Die 2. Wiederholung muss schriftlich Beantragt werden | + | * Die 2. Wiederholung muss schriftlich Beantragt werden |
* Mündliche Prüfung kann für die 2. Wiederholung beantragt werden, aber wird bei den Grundlagenfächern abgelehnt, da das Grundlagenwissen verbunden ist mit mathematischen Grundlagenkenntnissen, | * Mündliche Prüfung kann für die 2. Wiederholung beantragt werden, aber wird bei den Grundlagenfächern abgelehnt, da das Grundlagenwissen verbunden ist mit mathematischen Grundlagenkenntnissen, | ||
- | * Freiversuche nur für Prüfungen über dem eigen Fachsemester -> vorziehen von Prüfungsleistungen | + | |
- | * Abmeldung: 1 Woche vor der Prüfung schriftlich im Prüfungsamt | + | * Abmeldung: 1 Woche vor der Prüfung schriftlich im Prüfungsamt |
=== Uni Freiburg === | === Uni Freiburg === | ||
Zeile 100: | Zeile 100: | ||
* Strikte regelung der Maximalen Anzahl der drittversuche (Bachelor 6x, Master 2x) | * Strikte regelung der Maximalen Anzahl der drittversuche (Bachelor 6x, Master 2x) | ||
* Abmeldung von Prüfungen | * Abmeldung von Prüfungen | ||
- | | + | |
- | | + | * mündlich keine Abmeldung möglich |
- | * Versuch der Beratung und Vorbereitung von Anträge für den Prüfungsausschuss | + | * Versuch der Beratung und Vorbereitung von Anträge für den Prüfungsausschuss |
- | * bei jeder Sitzung des Prüfungausschusses leider keiner vom Prüfungsamt anwesend (Rechtsberatung) | + | * bei jeder Sitzung des Prüfungausschusses leider keiner vom Prüfungsamt anwesend (Rechtsberatung) |
=== TU Ilmenau === | === TU Ilmenau === | ||
Zeile 147: | Zeile 147: | ||
=== HTW Berlin === | === HTW Berlin === | ||
- | | ||
* Exmatrikulation, | * Exmatrikulation, | ||
* Härtefallantrag (vierter Prüfungsversuch) ist möglich. Prüfungsausschuss entscheidet, | * Härtefallantrag (vierter Prüfungsversuch) ist möglich. Prüfungsausschuss entscheidet, |
Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/zwangsexmatrikulation/protokoll_aachen2018.txt · Zuletzt geändert: 20.06.2019 09:12 von Andreas Müller