BuFaTa ET Wiki

Das Wiki der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


arbeitskreise:zwangsexmatrikulation:protokoll_aachen2018

Protokoll

BuFaTa WiSe18
Anwesend: Andi (TU Ilmenau), Ludwig (TU Dresden), Mike (Uni Paderborn), Julian (TU Darmstadt), Jonathan (Uni Ulm), Hendrik (TU Dresden), Christian (KIT), Markus (Uni Ulm), Karsten (HTW Dresden), Matthias (HTW Berlin)
Leitung des AK: Andi (TU Ilmenau)
Protokoll: Julian (TU Darmstadt)

ZIELE
  • was können wir als FS tun → beraten, unterstützen, etc.
  • Modularitäten in den Prüfungsausschüssen

Gruppendiskussionen

Hilfe durch FS(R)

  • Hilfe bei Anträgen, Aufklärung über Rechte und Pflichten
  • Beratung durch FS über Fristen und Hilfsangebote
  • z.T. extra Referate für Soziales von der Studierendenschaft
  • Gute Kontakte zu den Prüfungsausschussmitgliedern/Vorsitzenden, zu Profs.
  • Hilfe bei der Vorbereitung von Wiederholungsprüfungen
  • Altklausuren, Übungsaufgaben

Ergebnisse

Leitfaden für FS(R)
  • 1. FS sollten sich mit Prüfungsmodalitäten und Ordnungen auseinander setzen, ggf. auch Hochschulgesetz
    • Am besten 2-3 Experten in der Fachschaft festlegen, welche dahingehend beraten können
  • 2. Bei Vorstellung schon auf Modalitäten hinweisen. Insbesondere empfehlen auch die APB zu lesen
    • Prüfungsordnung Grundlagen bei der Erstsemestereinführung einführen (Darmstadt spezifischer Vortrag zum Anfang des zweiten Semesters)
    • Problem dabei ist, dass die Erstsemester in den ersten Woche allgemein sehr viele Infos erhalten und vieles vergessen oder erst gar nicht merken.
  • 3. Handout zum Prüfungsrecht wird an der TU Dresden in Erstsemester-Vorlesungen verteilt. (Als Teil der Erstsemesterzeitschrift)
  • 4. Einlandung zum Persönlichen Gespräch mit einem Studentischen Experten
    • Hilfestellung bei Anträgen an z.B. Prüfungsausschuss
  • WICHTIG: Immer ehrlich mit den Leuten sein und bei aussichtslosen Situationen alternativen bieten und nicht durchboxen versuchen.

Berichte aus den Fachschaften

RWTH Aachen

  • 3. Mal durch die Prüfung geflogen und danach nochmal durch mündliche Prüfung gefallen
  • keine Antrittsfristen, keine Maximalstudiendauer, seltene Widersprüche (meist aussichtslos)

Braunschweig

  • PO-Änderung ohne Übergangsänderungreglung.
  • Mehrfaches Einschreiben um Zusatzversuche zu generieren.
    • Durch neue PO keine Anrechnung mehr Möglich
    • Bisherige Versuche wurden nicht ernst genommen (Dadurch viele unerwartet in 3. Versuchen)

KIT

  • Wird eine schriftliche Prüfung zwei mal nicht bestanden, findet eine mündliche Nachprüfung statt, welche nicht besser als 4,0 bewertet werden kann. Wird diese nicht bestanden, geht der Prüfungsanspruch verloren.
  • Eine Wiederholungsprüfung in spätestens nach zwei Semestern erfolgen.
  • Bei mündlichen Prüfungen gibt es nur eine Wiederholungsprüfung, keine Nachprüfung.
  • Orientierungsprüfungen müssen spätestens bis zum Ende des Prüfungszeitraum des dritten Fachsemesters bestanden sein.
  • Regelung für Auflagenfächer bei externe Masterstudenten analog zu Orientierungsprüfungen im Bachelor.
  • Bachelor: Regelstudienzeit 6 Semester, Maximalstudiendauer 10 Semester.
  • Master: Regelstudienzeit 4 Semester, Maximalstudiendauer seit WS2018/19 7 Semester (davor waren es 8).
  • Abmeldung von schriftlichen Prüfungen online bis 24:00 Uhr am Vortag der Prüfung möglich, danach nur noch persönlich im Hörsaal unmittelbar vor der Prüfung möglich.
  • Abmeldung von mündlichen Prüfungen bis zu drei Werktage vor der Prüfung beim Prüfer möglich.

Uni Siegen

  • Drei Versuche, ersten beiden schriftlich, die dritte mündlich
  • 2 Freiversuche in der Regelstudienzeit
  • neue Rahmen-PO verabschiedet (gilt für die gesamte Uni)
    • in dem Zuge wurde das Bielefelder Modell diskutiert, jedoch nicht eingeführt
    • unbegrenzte Versuche, die Anzahl steht im Transcript of Records
  • Hochschulgesetzentwurf: Langszeitstudiegebühren

HTW Dresden

  • Zwangsexma, wenn 2. Wiederholung nicht bestanden → entgültig nicht bestanden

* Zwangsexma, wenn Überschreitung der Regelstudienzeit um 4 Semester

  • Problem: APLs o.ä. finden in der Vorlesungszeit statt und nicht im Prüfungszeitraum und werden oft vergessen
  • Prüfungsleistungen werden normalerweise einmal pro Semester angeboten
  • Möglichkeit, dass Prof eine Widerholungsprüfung in der Woche vor Vorlesungsbeginn oder in der Woche vom Vorlsungsbeginn anzubieten → meist nicht angeboten
  • automatische Anmeldung zu allen Prüfungsleistungen, aber keine Benachrichtigung
  • Fristen für Wiederholungsprüfungen → 2 Semester für 1. Wiederholung und 1 Semester für 2. Wiederholung
  • Die 2. Wiederholung muss schriftlich Beantragt werden
  • Mündliche Prüfung kann für die 2. Wiederholung beantragt werden, aber wird bei den Grundlagenfächern abgelehnt, da das Grundlagenwissen verbunden ist mit mathematischen Grundlagenkenntnissen, die gezeigt werden müssen
  • Freiversuche nur für Prüfungen über dem eigen Fachsemester → vorziehen von Prüfungsleistungen
  • Abmeldung: 1 Woche vor der Prüfung schriftlich im Prüfungsamt

Uni Freiburg

  • 2-3 Drittversuche
  • Langzeitstudium möglich
  • Orientierungsprüfung: muss bestanden werden, im 1. Semester

Uni Ulm (Stand Winter 2018)

  • Orientierungsprüfung: muss in den ersten 2 Semester bestanden werden (Höhere Mathematik oder ET1)
  • nach 6. Semester muss man 98 Leistungspunkte erreichen, sonst Zwangsexma
  • Nach 10 Semestern automatisch Zwangsexma
  • In Informatik: Unendlich Versuche für alle Prüfungen
  • Strikte regelung der Maximalen Anzahl der drittversuche (Bachelor 6x, Master 2x)
  • Abmeldung von Prüfungen
    • Schriftlich 4 Tages Frist
    • mündlich keine Abmeldung möglich
    • Versuch der Beratung und Vorbereitung von Anträge für den Prüfungsausschuss
  • bei jeder Sitzung des Prüfungausschusses leider keiner vom Prüfungsamt anwesend (Rechtsberatung)

TU Ilmenau

TU Dresden

  • Zwangsexma, wenn 2. Wiederholung nicht bestanden → endgültig nicht bestanden
  • 1. Versuch der Diplomarbeit durchgefallen, wenn Überschreitung der Regelstudienzeit um 4 Semester
    • Problem: fristen laufen ab dann.
  • Prüfungsleistungen werden normalerweise einmal pro Semester angeboten
  • Fristen für Wiederholungsprüfungen → 2 Semester für 1. Wiederholung und nächstmöglicher Termin (Meist 1 Semester) für 2. Wiederholung
  • Freiversuche nur in einigen Studienrichtungen und nur für Prüfungen über dem eigen Fachsemester → vorziehen von Prüfungsleistungen aber oft nie genutzt und ggf. nicht für alle LVen möglich
  • Prüfungen des 3. und höheren Semesters, können erst dann gemacht werden, wenn Mathe1 und ET1 bestanden wurden
  • Bei Krankheit muss Forlumar vom Arzt mit der Diagnose ausgefüllt werden, über die Prüfungsfähigkeit entscheidet dann der Prüfungsausschuss
  • Abmelden von Prüfungen online bis zu drei Werktage vorher möglich

TU Darmstadt (Stand Winter 18/19)

ETiT/Mechatronik:

  • Mentoring als Orientierungsmodul
    • Mentoring muss im ersten Semester belegt werden und spätestens im zweiten Semester bestanden sein, sonst kann exmatrikuliert werden. Bestanden wird dies durch Anwesenheit. Im zweiten Semester ist die Teilnahme nur verbindlich, wenn keine Prüfung im ersten Semester bestanden wurde.

Medizintechnik:

  • In den ersten zwei Semestern müssen aus dem Grundlagenbereich Elekrotechnik und Mathematik mindestens 14CP bestanden sein, ansonsten muss verpflichtend an einem Beratungsgespräch teilgenommen werden. Hier kann ein Limit an neuen Prüfungen (keine Prüfungen aus dem dritten oder höheren Semester dürfen abgelegt werden) (Keine Exmatrikulation dadurch möglich)

Generell Fälle für Exmatrikulation:

  • Wenn zwei Jahre keine Prüfung abgelegt und bestanden wurde kann exmatrikuliert werden.
  • Jede Prüfung hat drei Versuche. Bei schriftlichen Prüfungen kann auf Antrag eine mündliche Ergänzungsprüfung abgelegt werden, falls der Drittversuch zuvor nicht bestanden wurde.
  • Wenn eine Abschlussarbeit zwei mal nicht bestanden wurde ist das Exmatrikulationsgrund.
  • Offensichtlich:
    • Straftaten auf dem Campus können zur Exmatrikulation führen.
    • Semesterbeitrag vergessen

Prüfungsabmeldung:

  • Abmeldung erfolgt über Onlinesystem, bis eine Woche vorher möglich.
  • Bei mündlichen Prüfungen muss vorab ein Termin mit dem Prüfer vereinbart werden. Dieser muss bis zum Ende der Vorlesungszeit eingetragen werden.

Uni Paderborn

Prüfungsabmeldung

  • Schriftlich: bis zu Sieben Tage vor Prüftermin

HTW Berlin

  • Exmatrikulation, wenn Prüfung 3. Mal nicht bestanden wurde.
  • Härtefallantrag (vierter Prüfungsversuch) ist möglich. Prüfungsausschuss entscheidet, keine studentischen Vertreter involviert.
  • 3 Semesterregel besagt, innerhalb von 3 Semestern, nach dem ersten belegen muss das Modul abgeschlossen werden.
  • Höchststudiendauer 15 Semester
  • Anmeldung zu den Prüfungen muss explizit erfolgen, es gibt keine Zwangsanmeldungen. Die Anmeldung erfolgt ~3 Wochen vor der Prüfung.

Beginn: 10:40 Uhr
Ende: 12:03 Uhr
Der AK sollte auf weiteren Tagungen besprochen werden und eine Stellungnahme zum Thema Zwangsexmatrikulaion kann erstellt werden.



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/zwangsexmatrikulation/protokoll_aachen2018.txt · Zuletzt geändert: 20.06.2019 09:12 von Andreas Müller