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arbeitskreise:zwangsexmatrikulation:protokoll_aachen2018

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arbeitskreise:zwangsexmatrikulation:protokoll_aachen2018 [01.11.2018 10:38] Andreas Müllerarbeitskreise:zwangsexmatrikulation:protokoll_aachen2018 [20.06.2019 09:12] (aktuell) – [Berichte aus den Fachschaften] Andreas Müller
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 ====== Protokoll  ====== ====== Protokoll  ======
-Anwesend:  +BuFaTa WiSe18 \\ 
- +Anwesend: Andi (TU Ilmenau), Ludwig (TU Dresden), Mike (Uni Paderborn), Julian (TU Darmstadt), Jonathan (Uni Ulm), Hendrik (TU Dresden), Christian (KIT), Markus (Uni Ulm), Karsten (HTW Dresden), Matthias (HTW Berlin) \\
-BuFaTa SoSe18 \\ +
-Anwesend: Andi (TU Ilmenau), Dennis (RWTH), Marika (TU Braunschweig), Florentine+Peter+Maximilian (HTW Dresden), Simon (RWTH Aachen), Marcel + Julius + Alex (KIT), Andreas (Uni Siegen), Jonathan (Uni Freiburg), Kreuter (UUlm) \\+
 Leitung des AK: Andi (TU Ilmenau)\\ Leitung des AK: Andi (TU Ilmenau)\\
-Protokoll: Maximilian (HTW Dresden)\\+Protokoll: Julian (TU Darmstadt)\\ 
 +==ZIELE==
  
 +  * was können wir als FS tun -> beraten, unterstützen, etc.
 +  * Modularitäten in den Prüfungsausschüssen
 +  
  
-==== Berichte aus den Fachschaften ==== 
  
 +==== Gruppendiskussionen ====
 +  * Ulm und Ilmenau relativ human in den Prüfungsausschüssen
 +  * ETIT-Fakultät am KIT hat ein Handout für Anträge an den (Bachelor-)Prüfungsausschuss: <http://www.etit.kit.edu/rd_download/Handout_Wie_erstelle_ich_einen_Antrag_an_den_Pruefungsausschuss.pdf>, ist aber auch bei Anträgen an den Masterprüfungsausschuss valide.
 +  * TU Dresden: Schriftliche Prüfung nachträglich annulliert aufgrund fehlender Prüfungsberechtigung vom Prüfer
 +  * Zwangsanmeldungen zu Prüfungen können zu Exma führen
 +  * An der TU Dresden zählen 5,0en wegen Nichterscheinens bei Zwangsanmeldung in Urlaubssemestern nicht.
 +  * Freiversuche in Ilmenau: https://www.tu-ilmenau.de/fileadmin/media/ifmk/Dokumente/PO-AB_2013_g.pdf 
 +    
 +  
 +==== Hilfe durch FS(R)=== 
 +  * Hilfe bei Anträgen, Aufklärung über Rechte und Pflichten
 +  * Beratung durch FS über Fristen und Hilfsangebote
 +  * z.T. extra Referate für Soziales von der Studierendenschaft
 +  * Gute Kontakte zu den Prüfungsausschussmitgliedern/Vorsitzenden, zu Profs.
 +  * Hilfe bei der Vorbereitung von Wiederholungsprüfungen
 +  * Altklausuren, Übungsaufgaben
 +  
 +
 +==== Ergebnisse ====
 +
 +==Leitfaden für FS(R)==
 +
 +  * 1. FS sollten sich mit Prüfungsmodalitäten und Ordnungen auseinander setzen, ggf. auch Hochschulgesetz
 +    * Am besten 2-3 Experten in der Fachschaft festlegen, welche dahingehend beraten können
 +  * 2. Bei Vorstellung schon auf Modalitäten hinweisen. Insbesondere empfehlen auch die APB zu lesen
 +    * Prüfungsordnung Grundlagen bei der Erstsemestereinführung einführen (Darmstadt spezifischer Vortrag zum Anfang des zweiten Semesters)
 +    * Problem dabei ist, dass die Erstsemester in den ersten Woche allgemein sehr viele Infos erhalten und vieles vergessen oder erst gar nicht merken.
 +  * 3. Handout zum Prüfungsrecht wird an der TU Dresden in Erstsemester-Vorlesungen verteilt. (Als Teil der Erstsemesterzeitschrift)
 +  * 4. Einlandung zum Persönlichen Gespräch mit einem Studentischen Experten
 +    * Hilfestellung bei Anträgen an z.B. Prüfungsausschuss
 +  * WICHTIG: Immer ehrlich mit den Leuten sein und bei aussichtslosen Situationen alternativen bieten und nicht durchboxen versuchen.
 + 
 +==== Berichte aus den Fachschaften ====
 + 
 + 
 === RWTH Aachen === === RWTH Aachen ===
   * 3. Mal durch die Prüfung geflogen und danach nochmal durch mündliche Prüfung gefallen   * 3. Mal durch die Prüfung geflogen und danach nochmal durch mündliche Prüfung gefallen
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 === Braunschweig === === Braunschweig ===
-  *PO-Änderung ohne Übergangsänderungreglung. +  * PO-Änderung ohne Übergangsänderungreglung. 
   * Mehrfaches Einschreiben um Zusatzversuche zu generieren.   * Mehrfaches Einschreiben um Zusatzversuche zu generieren.
      * Durch neue PO keine Anrechnung mehr Möglich      * Durch neue PO keine Anrechnung mehr Möglich
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 === KIT === === KIT ===
-  * Nach dem 2. Mal Prüfung nicht bestanden wird noch einmal mündlich geprüftdanach Exmatrikulation.  +  * Wird eine schriftliche Prüfung zwei mal nicht bestanden, findet eine mündliche Nachprüfung statt, welche nicht besser als 4,0 bewertet werden kann. Wird diese nicht bestanden, geht der Prüfungsanspruch verloren
-  * Wir haben allerdings eine recht "lockere" Härtefallregelung (Antrag auf Zweitwiederholung). Anträge dieser Form werden in der Regel genehmigt.  +  * Eine Wiederholungsprüfung in spätestens nach zwei Semestern erfolgen
-  * PO besagt, dass eine Wiederholungsprüfung in Semestern erfolgen muss.  +  * Bei mündlichen Prüfungen gibt es nur eine Wiederholungsprüfung, keine Nachprüfung
-  * Orientierungsprüfungen müssen bis ins 3. Semester bestanden sein, und bis ins 2. Semester mindestens einmal angetreten sein.  +  * Orientierungsprüfungen müssen spätestens bis zum Ende des Prüfungszeitraum des dritten Fachsemesters bestanden sein. 
-  * Regelstudienzeit 4 Semester +  * Regelung für Auflagenfächer bei externe Masterstudenten analog zu Orientierungsprüfungen im Bachelor. 
 +  * Bachelor: Regelstudienzeit 6 Semester, Maximalstudiendauer 10 Semester. 
 +  * Master: Regelstudienzeit 4 Semester, Maximalstudiendauer seit WS2018/19 7 Semester (davor waren es 8). 
 +  * Abmeldung von schriftlichen Prüfungen online bis 24:00 Uhr am Vortag der Prüfung möglich, danach nur noch persönlich im Hörsaal unmittelbar vor der Prüfung möglich. 
 +  * Abmeldung von mündlichen Prüfungen bis zu drei Werktage vor der Prüfung beim Prüfer möglich.
  
 === Uni Siegen === === Uni Siegen ===
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 === HTW Dresden === === HTW Dresden ===
   * Zwangsexma, wenn 2. Wiederholung nicht bestanden -> entgültig nicht bestanden   * Zwangsexma, wenn 2. Wiederholung nicht bestanden -> entgültig nicht bestanden
-  * Zwangsexma, wenn Überschreitung der Regelstudienzeit um 4 Semester +  * Zwangsexma, wenn Überschreitung der Regelstudienzeit um 4 Semester 
-    * Problem: APLs o.ä. finden in der Vorlesungszeit statt und nicht im Prüfungszeitraum und werden oft vergessen+  * Problem: APLs o.ä. finden in der Vorlesungszeit statt und nicht im Prüfungszeitraum und werden oft vergessen
   * Prüfungsleistungen werden normalerweise einmal pro Semester angeboten   * Prüfungsleistungen werden normalerweise einmal pro Semester angeboten
-   * Möglichkeit, dass Prof eine Widerholungsprüfung in der Woche vor Vorlesungsbeginn oder in der Woche vom Vorlsungsbeginn anzubieten -> meist nicht angeboten+  * Möglichkeit, dass Prof eine Widerholungsprüfung in der Woche vor Vorlesungsbeginn oder in der Woche vom Vorlsungsbeginn anzubieten -> meist nicht angeboten
   * automatische Anmeldung zu allen Prüfungsleistungen, aber keine Benachrichtigung   * automatische Anmeldung zu allen Prüfungsleistungen, aber keine Benachrichtigung
   * Fristen für Wiederholungsprüfungen -> 2 Semester für 1. Wiederholung und 1 Semester für 2. Wiederholung   * Fristen für Wiederholungsprüfungen -> 2 Semester für 1. Wiederholung und 1 Semester für 2. Wiederholung
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    * Mündliche Prüfung kann für die 2. Wiederholung beantragt werden, aber wird bei den Grundlagenfächern abgelehnt, da das Grundlagenwissen verbunden ist mit mathematischen Grundlagenkenntnissen, die gezeigt werden müssen    * Mündliche Prüfung kann für die 2. Wiederholung beantragt werden, aber wird bei den Grundlagenfächern abgelehnt, da das Grundlagenwissen verbunden ist mit mathematischen Grundlagenkenntnissen, die gezeigt werden müssen
   * Freiversuche nur für Prüfungen über dem eigen Fachsemester -> vorziehen von Prüfungsleistungen   * Freiversuche nur für Prüfungen über dem eigen Fachsemester -> vorziehen von Prüfungsleistungen
 +  * Abmeldung: 1 Woche vor der Prüfung schriftlich im Prüfungsamt 
 +
 === Uni Freiburg === === Uni Freiburg ===
-  *2-3 Drittversuche +  * 2-3 Drittversuche 
-  *Langzeitstudium möglich +  * Langzeitstudium möglich 
-  *Orientierungsprüfung: muss bestanden werden, im 1. Semester+  * Orientierungsprüfung: muss bestanden werden, im 1. Semester
  
-=== Uni Ulm ===+=== Uni Ulm (Stand Winter 2018) ===
   * Orientierungsprüfung: muss in den ersten 2 Semester bestanden werden (Höhere Mathematik oder ET1)   * Orientierungsprüfung: muss in den ersten 2 Semester bestanden werden (Höhere Mathematik oder ET1)
   * nach 6. Semester muss man 98 Leistungspunkte erreichen, sonst Zwangsexma   * nach 6. Semester muss man 98 Leistungspunkte erreichen, sonst Zwangsexma
   * Nach 10 Semestern automatisch Zwangsexma   * Nach 10 Semestern automatisch Zwangsexma
-  *In Informatik: Unendlich Versuche für alle Prüfungen+  * In Informatik: Unendlich Versuche für alle Prüfungen 
 +  * Strikte regelung der Maximalen Anzahl der drittversuche (Bachelor 6x, Master 2x) 
 +  * Abmeldung von Prüfungen  
 +    * Schriftlich 4 Tages Frist  
 +    * mündlich keine Abmeldung möglich 
 +    * Versuch der Beratung und Vorbereitung von Anträge für den Prüfungsausschuss 
 +  * bei jeder Sitzung des Prüfungausschusses leider keiner vom Prüfungsamt anwesend (Rechtsberatung)
  
-=== Illmenau === +=== TU Ilmenau === 
-  *3 Versuche  +  * 3 Versuche  
-  *Freiversuche +  * Freiversuche 
-  *zweite Wiederholungsmöglichkeit immer mündlich +  * zweite Wiederholungsmöglichkeit immer mündlich  
 +  *  Rahmenprüfungsordnung: https://www.tu-ilmenau.de/fileadmin/public/intranet/informiert/rechtsgrundlagen/TU_Ilmenau_Pruefungsordnung_Bachelor_Master.pdf  
 +  * Langzeitstudiengebühren: Vermeidung/Verzögerung durch Urlaubssemester um Prüfungen nachzuholen  
 +  * Abmeldung möglich bis 4Tage vor der Prüfung (schriftlich) => mündlich meist unproblematisch dort über kommunikation mit den Prüfern ob Prüfung verschoben werden kann. Sonst übers System abmelden  
 +   
 +=== TU Dresden ===
  
 +  * Zwangsexma, wenn 2. Wiederholung nicht bestanden -> endgültig nicht bestanden
 +  * 1. Versuch der Diplomarbeit durchgefallen, wenn Überschreitung der Regelstudienzeit um 4 Semester
 +    * Problem: fristen laufen ab dann.
 +  * Prüfungsleistungen werden normalerweise einmal pro Semester angeboten
 +  * Fristen für Wiederholungsprüfungen -> 2 Semester für 1. Wiederholung und nächstmöglicher Termin (Meist 1 Semester) für 2. Wiederholung
 +  * Freiversuche nur in einigen Studienrichtungen und nur für Prüfungen über dem eigen Fachsemester -> vorziehen von Prüfungsleistungen aber oft nie genutzt und ggf. nicht für alle LVen möglich
 +  * Prüfungen des 3. und höheren Semesters, können erst dann gemacht werden, wenn Mathe1 und ET1 bestanden wurden
 +  * Bei Krankheit muss Forlumar vom Arzt mit der Diagnose ausgefüllt werden, über die Prüfungsfähigkeit entscheidet dann der Prüfungsausschuss
 +  * Abmelden von Prüfungen online bis zu drei Werktage vorher möglich
  
-==== Gruppendiskussionen ==== +=== TU Darmstadt (Stand Winter 18/19)=== 
-  +ETiT/Mechatronik: 
-=== Gruppe 1 === +  * Mentoring als Orientierungsmodul 
-  * Warum überhaupt eine Exmatrikulation? Geht das auch ohne? +    * Mentoring muss im ersten Semester belegt werden und spätestens im zweiten Semester bestanden sein, sonst kann exmatrikuliert werden. Bestanden wird dies durch Anwesenheit. Im zweiten Semester ist die Teilnahme nur verbindlich, wenn keine Prüfung im ersten Semester bestanden wurde. 
-   * Konstante Überwachung der Studenten auf LP/Sem GesLp Notenspiegel Fehlversuche ZeitAbNichtbestehen(8 Semester 3. Versuch schieben) etc +Medizintechnik
-   * Bei jeglichen Problemen Einladung zu einen verpflichteten Gespräch +  In den ersten zwei Semestern müssen aus dem Grundlagenbereich Elekrotechnik und Mathematik mindestens 14CP bestanden sein, ansonsten muss verpflichtend an einem Beratungsgespräch teilgenommen werden. Hier kann ein Limit an neuen Prüfungen (keine Prüfungen aus dem dritten oder höheren Semester dürfen abgelegt werden) (Keine Exmatrikulation dadurch möglich
-    * Dabei Evaluation des Problems +Generell Fälle für Exmatrikulation
-    * Nicht weisungsgebundene Konsequenzen +  Wenn zwei Jahre keine Prüfung abgelegt und bestanden wurde kann exmatrikuliert werden. 
-    *Nach X Gesprächen mit Experten dann strenger werden +  Jede Prüfung hat drei Versuche. Bei schriftlichen Prüfungen kann auf Antrag eine mündliche Ergänzungsprüfung abgelegt werdenfalls der Drittversuch zuvor nicht bestanden wurde
-  * Probleme: +  Wenn eine Abschlussarbeit zwei mal nicht bestanden wurde ist das Exmatrikulationsgrund
-    * Probleme werden von Beratung nicht erkannt und Situation wird geschönt +  Offensichtlich:  
-    * StichwortStudienwahn (ich MUSS studieren) +    Straftaten auf dem Campus können zur Exmatrikulation führen
-    Angebote von Alternativen (interessenbasiertsinnvoll (verkürzte Ausbildung usw.+    * Semesterbeitrag vergessen 
-  * Ideen+Prüfungsabmeldung: 
-    Exma Hilfen (schneller Ausbildungsplatz, Finanziell etc)  +  * Abmeldung erfolgt über Onlinesystem, bis eine Woche vorher möglich.  
-    Studienverlauf sollte möglichst frei gestellt bleiben, jedoch sollten 2. und 3. Versuche nicht lange geschoben wurden. +  Bei mündlichen Prüfungen muss vorab ein Termin mit dem Prüfer vereinbart werden. Dieser muss bis zum Ende der Vorlesungszeit eingetragen werden. 
-    * psychischen Druck auf "Existenzprüfer" abbauen. +
-  +
-=== Gruppe 2 === +
- *Studierende die Möglichkeit gebendie ersten Semester sich auszuprobieren (für "Spätzünder"+
- *es gibt aber auch Studierende die werden realistisch ihren Abschluss nicht schaffen, diese muss man auch irgendwie schützen +
- *Braunschweig: 8-Semester haben teilweise Prüfungen im ersten Semester offen und mehrfach geschriebenVerpflichtende Mentorengespräch hat aber keine Konsequenzen +
- *KIT: Wiederholungprüfung nach PO innerhalb von 2 Semester nachschreiben, ist aber nicht technisch durchsetzbar. Ab nächstes WS neue PO, wo das nicht drinne istKeine verpflichtende Beratungsgespräche +
- *psychiologische Beratungsangebote für Abbrecher erweitern  +
- *Konsens: zeit- bzwleitungsbassiertes System, Orientierungsprüfen (Karlsruher-Modell: 6 von 8 Prüfungen aus den ersten beiden Semester bestanden nach Prüfungszeitraum 3. Semester) +
- +
-=== Gruppe 3 === +
-  * Möglichkeiten +
- * Orientierungsprüfungen (bestimmte Grundlagenvorlesungen) nicht bestanden  +
- * zeitliche Limits nicht ganz so eng setzen (z.B doppelte Regelstudienzeit statt 6+4) +
- * Prüfungen nach 2 Semester nachschreiben abschaffen +
- * Ausnahme: Orientierungsprüfungen  +
-  * Pilotprojekt Studicopit an der HTW Dresden soll ein Frühwarnsystem sein, welches dann spezielle Hilfeangebote anzeigt (ist mit Notensystem verknüpt)+
  
 +===Uni Paderborn===
 +Prüfungsabmeldung
 +  *Schriftlich: bis zu Sieben Tage vor Prüftermin 
  
-=== Gruppe 4 === +=== HTW Berlin === 
-gegen Mitte des Studiums ein Gespräch mit der Beratungsstelle (hilft den Studenten sich besser mit ihrem zukünftigen Studium auseinander zu setzen) +  Exmatrikulation, wenn Prüfung 3. Mal nicht bestanden wurde.      
- * KIT: Studium auf Halbzeit ist möglich: ~15 ECTS pro Semester +  * Härtefallantrag (vierter Prüfungsversuchist möglich. Prüfungsausschuss entscheidet, keine studentischen Vertreter involviert.   
-  +  * 3 Semesterregel besagt, innerhalb von 3 Semestern, nach dem ersten belegen muss das Modul abgeschlossen werden.   
-==== Anschließende Diskussion ==== +  * Höchststudiendauer 15 Semester  
-  *Unis möchten nicht viele Langzeitstudenten haben (schädigt [angeblich] den Ruf der Uni) +  * Anmeldung zu den Prüfungen muss explizit erfolgen, es gibt keine ZwangsanmeldungenDie Anmeldung erfolgt ~3 Wochen vor der Prüfung
-  *Prüfungen sind immer nur Momentaufnahmen +    
-  *Beim Karlsruher-Modelln gibt es mehrere Orientierungsprüfungen (6 von 8 Prüfungen der ersten beiden Semester) +Beginn: 10:40 Uhr\\ 
-  *Was sind Alternativen zur Orientierungsprüfung? (AK-Idee für nächste Bufata) +Ende: 12:03 Uhr \\ 
-  *Idee eines verpflichtendes Beratungsgesprächs nach einer bestimmten Zeit +Der AK sollte auf weiteren Tagungen besprochen werden und eine Stellungnahme zum Thema Zwangsexmatrikulaion kann erstellt werden.
-  *Studenten bilden sich auch selbstständig weiter (z.BElektroniklabore, etc.) und erwerben damit auch selbständig Wissen -->ist das nicht das Ziel des Studiums/Universität? +
-  *HTW Dresdenkeine Orientierungsprüfungen, dafür nicht kompensierbare APL als Zwischenprüfung in Mathematik 1 bzwkompensierbare APL in ET1 -> soll Studierenden zeigen, dass sie die Prüfungen Ernst nehmen müssen +
-  *Zwangsexmatrikulation als Auswirkungen der starken Verschulung des Studiums (die Universität ist kein Ausbildungsbetrieb)+
  
- 
-==== Ergebnisse ==== 
-  *Zwangsexmatrikulation unter gewissen Umständen kann sinnvoll sein 
-  *Beratungsangebote vertiefen, auch fachliche Kompetenz der Berater verbessern 
-  *Hilfs- und Beratungsangebote auch nach der Exmatriklation anbieten ->Forderung nach Ausweitung des psychiologische Beratungsangebot an Universitäten 
-  *Hochschulweite Notfallnummern für psychiologische Beratungen einführen und auch an die Professoren verteilen 
-  *letzte Prüfung vor der finalen Exmatrikulation als mündliche Prüfung zur Wahl stellen 
-  *Vorschlag für Studienzeitbegrenzung: mindestens doppelte Regelstudienzeit(wobei dieser Begriff auch sehr unscharf ist -->sinnvoll? 
-    *in BaWü: gesetzliche Maximalstudiendauer von 20. Semester, danach kann die Universität exmatrikulatieren 
-    *Verweis auf AK Maximalstudienzeitn (Link dazu: 
-    *Frage, ob man sich nach Exmatrikluation wegen Maximalstudienzeit in einer anderen Universität einschreiben -->in Bayern über Umwege trotzdem möglich  
- 
-Beginn: 14:09 Uhr\\ 
-Ende: 16:18 Uhr \\ 
-Der AK sollte auf weiteren Tagungen besprochen werden und eine Stellungnahme zum Thema Zwangsexmatrikulaion kann erstellt werden. 


Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/zwangsexmatrikulation/protokoll_aachen2018.1541065109.txt.gz · Zuletzt geändert: 01.11.2018 10:38 von Andreas Müller