BuFaTa ET Wiki

Das Wiki der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


arbeitskreise:zwangsexmatrikulation:protokoll_dortmund2022

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
arbeitskreise:zwangsexmatrikulation:protokoll_dortmund2022 [26.05.2022 18:01] Stefan Branzarbeitskreise:zwangsexmatrikulation:protokoll_dortmund2022 [29.05.2022 12:04] (aktuell) – TU Dresden verbessert Jonathan Kretschmer
Zeile 23: Zeile 23:
 === Hochschule Rhein Main === === Hochschule Rhein Main ===
  
-*  Ist die Wiederholung einer Prüfungsleistung, die für das Bestehen eines Moduls erforderlich gewesen wäre,    nicht mehr möglich, führt dies zum endgültigen Nichtbestehen mit der Folge der Exmatrikulation  +  *  Ist die Wiederholung einer Prüfungsleistung, die für das Bestehen eines Moduls erforderlich gewesen wäre,    nicht mehr möglich, führt dies zum endgültigen Nichtbestehen mit der Folge der Exmatrikulation  
-* Im Falle eines mehrfachen oder schwerwiegenden Täuschungsversuches kann die oder der Studierende exmatrikuliert werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Prüfungsausschuss nach Anhörung der oder des Betroffenen. +  * Im Falle eines mehrfachen oder schwerwiegenden Täuschungsversuches kann die oder der Studierende exmatrikuliert werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Prüfungsausschuss nach Anhörung der oder des Betroffenen. 
 Als schwerwiegender Täuschungsversuch gilt insbesondere, wenn Studierende über die Person der oder des Leistungserbringenden täuschen, indem sie die Leistung durch eine andere Person als sie selber erbringen lassen oder dies versuchen.  Als schwerwiegender Täuschungsversuch gilt insbesondere, wenn Studierende über die Person der oder des Leistungserbringenden täuschen, indem sie die Leistung durch eine andere Person als sie selber erbringen lassen oder dies versuchen. 
-*  Wer innerhalb von vier Studiensemestern keinen in einer Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis besteht, kann exmatrikuliert werden. Die Entscheidung fällt der Prüfungsausschuss in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens. Den Studierenden ist vorher Gelegenheit zum rechtlichen Gehör zu geben. +  *  Wer innerhalb von vier Studiensemestern keinen in einer Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis besteht, kann exmatrikuliert werden. Die Entscheidung fällt der Prüfungsausschuss in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens. Den Studierenden ist vorher Gelegenheit zum rechtlichen Gehör zu geben.  
 === TU Ilmenau === === TU Ilmenau ===
  
Zeile 38: Zeile 39:
  
 === TU Kaiserslautern === === TU Kaiserslautern ===
 +
   * regulär 2 schriftliche und einen mündliche Wiederholungsversuch (bis zu 3. Wiederholungsprüfungen)   * regulär 2 schriftliche und einen mündliche Wiederholungsversuch (bis zu 3. Wiederholungsprüfungen)
   * den zweiten Wiederholungsversuch muss man antreten, um ein Recht auf den mündlichen Wiederholungsversuch zu haben   * den zweiten Wiederholungsversuch muss man antreten, um ein Recht auf den mündlichen Wiederholungsversuch zu haben
Zeile 56: Zeile 58:
      
 ===TH Nürnberg=== ===TH Nürnberg===
- * Klausuren: 
-  * regulär 3 Versuche 
-  * selbstständige Anmeldung zur Prüfung 
-  * 3 mal schieben möglich (nicht erscheinen trotz Anmeldung zählt als nicht angemeldet), danach Zwangsanmeldung 
-   * Klausur ein mal geschrieben -> kein schieben mehr möglich  
-   * 2. Wiederholungsprüfung nicht bestand -> Exmatrikulation 
-*  Regelstudienzeit: 
- * 7 Semester Regelstudienzeit 
- * Maximale Studienzeit (ohne Sonderfälle): 10 Semester -> Exmatrikulation 
  
 +  * Klausuren:
 +   * regulär 3 Versuche
 +   * selbstständige Anmeldung zur Prüfung
 +   * 3 mal schieben möglich (nicht erscheinen trotz Anmeldung zählt als nicht angemeldet), danach Zwangsanmeldung
 +    * Klausur ein mal geschrieben -> kein schieben mehr möglich 
 +    * 2. Wiederholungsprüfung nicht bestand -> Exmatrikulation
 +  *  Regelstudienzeit:
 +   * 7 Semester Regelstudienzeit
 +   * Maximale Studienzeit (ohne Sonderfälle): voraussichtlich 9 Semester -> Exmatrikulation
  
 === TU Dresden === === TU Dresden ===
 +
   * 3 Versuche insgesamt   * 3 Versuche insgesamt
     * bei Wahlmodulen u.U. z.B. Umwahl der Vertiefungsrichtung möglich     * bei Wahlmodulen u.U. z.B. Umwahl der Vertiefungsrichtung möglich
-    * erste WH nach einem Jahr, zweite WH zum nächstmöglichen Termin+    * erste Wiederholungsprüfung (WHnach einem Jahr, zweite WH zum nächstmöglichen Termin
     * nicht bestandene Diplomarbeit kann nicht wiederholt werden     * nicht bestandene Diplomarbeit kann nicht wiederholt werden
   * Täuschung/Störung führt zu "Nicht bestanden" und u.U. Ausschluss von weiteren Prüfungsleistungen   * Täuschung/Störung führt zu "Nicht bestanden" und u.U. Ausschluss von weiteren Prüfungsleistungen
-  * "Die Diplomprüfung soll innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt werden. Eine Diplomprüfung, die nicht innerhalb von vier Semestern nach Abschluss der Regelstudienzeit abgelegt worden ist, gilt als nicht bestanden. Eine nicht bestandene Diplomprüfung kann innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt sie erneut als nicht bestanden. Eine zweite Wiederholungsprüfung ist nur zum nächstmöglichen Prüfungstermin möglich, danach gilt die Diplomprüfung als endgültig nicht bestanden." +  * Maximale Studiumszeit entspricht in etwa 10 Semester + 4 Semester + x Urlaubssemester + x Gremiensemester 
-   entspricht in etwa 10 Semester + 4 Semester + x Urlaubssemester + x Gremiensemester +  * irgendwann gibt es dann Langzeitstudiumsgebühren 
-   * irgendwann gibt es dann Langzeitstudiumsgebühren + * automatische Anmeldung für Ma1 und ET1 (manuelle Abmeldung möglich)
- * automatische Anmeldung für Ma1 und ET1 (manuelle Anmeldung möglich)+
    
 === Uni Siegen === === Uni Siegen ===
Zeile 82: Zeile 84:
  * 3 Versuche (2. Wiederholungsprüfung meist mündlich)  * 3 Versuche (2. Wiederholungsprüfung meist mündlich)
  * bis 1 Woche vor der Prüfung abmelden, sonst durchgefallen wegen NE  * bis 1 Woche vor der Prüfung abmelden, sonst durchgefallen wegen NE
- 
  
 ==== TOP 2: Berichte von Fällen ==== ==== TOP 2: Berichte von Fällen ====
Zeile 173: Zeile 174:
  
   * Ist die Ausarbeitung einer Resolution zur Anpassung der Prüfungsordnungen/Regelungen sinnvoll?   * Ist die Ausarbeitung einer Resolution zur Anpassung der Prüfungsordnungen/Regelungen sinnvoll?
-  Wenn ja -> Welche Änderungen bzw. Regelungen wären sinnvoll und den Universitäten zumutbar? +    Wir finden ja, die Resolution könnte von den einzelnen Fachschaften an die jeweiligen zuständigen Stellen (Fakultät/Uni) herangetragen werden. 
-  +    Bsp. Einführung von Freiversuchen an allen Universitäten, keine Fristen für Wiederholungsprüfungen, etc. 
 + 
 +AK sollte weitergeführt werden.
        
 Beginn: 16:35 Uhr\\ Beginn: 16:35 Uhr\\
 Ende: 17:59 Uhr \\ Ende: 17:59 Uhr \\
  


Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/zwangsexmatrikulation/protokoll_dortmund2022.1653580899.txt.gz · Zuletzt geändert: 26.05.2022 18:01 von Stefan Branz