BuFaTa ET Wiki

Das Wiki der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


arbeitskreise:zwangsexmatrikulation:protokoll_dortmund2022

Protokoll

BuFaTa SoSe22
Anwesend: Stefan Branz (TU Ilmenau), Timo (TH Nürnberg), Asma (HSRM), Michael Baumgartner (OTH Regensburg), Jonathan (TU Dresden), Melina (TU Kaiserslautern), Frederike (TU Kaiserlautern), Julia (TU Kaiserlautern)
Leitung des AK: Stefan Branz (TU Ilmenau)
Protokoll: Asma (HSRM)

Ziele

  • Austausch über aktuelle Ordnungen in den Prüfungsausschüssen (evtl. alte Vorstellungen aus existierenden Protokollen nutzen)
  • Möglichkeiten zur Hilfe der Fachschaften besprechen
  • anschließend in Leitfaden einarbeiten (Erweiterung)

TOP 1: Ordnungen der einzelnen Fachschaften

  • Vorstellung der Prüfungsmodalitäten
  • auftretende Probleme/Sonderfälle
  • sonstige Gründe für Zwangsexmatrikulationen

Hochschule Rhein Main

  • Ist die Wiederholung einer Prüfungsleistung, die für das Bestehen eines Moduls erforderlich gewesen wäre, nicht mehr möglich, führt dies zum endgültigen Nichtbestehen mit der Folge der Exmatrikulation
  • Im Falle eines mehrfachen oder schwerwiegenden Täuschungsversuches kann die oder der Studierende exmatrikuliert werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Prüfungsausschuss nach Anhörung der oder des Betroffenen.

Als schwerwiegender Täuschungsversuch gilt insbesondere, wenn Studierende über die Person der oder des Leistungserbringenden täuschen, indem sie die Leistung durch eine andere Person als sie selber erbringen lassen oder dies versuchen.

  • Wer innerhalb von vier Studiensemestern keinen in einer Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis besteht, kann exmatrikuliert werden. Die Entscheidung fällt der Prüfungsausschuss in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens. Den Studierenden ist vorher Gelegenheit zum rechtlichen Gehör zu geben.

TU Ilmenau

  • regulär 2 Versuche:
    • Möglichkeit von Freiversuchen bei erstem Versuch
    • zweite Wiederholungsmöglichkeit immer/i.d.R. mündlich
    • einmalige 3. Wiederholungsprüfung bei 80% abgeschlossene Prüfungsleistungen (muss vom Prüfungsausschuss genehmigt werden)
  • Langzeitstudiengebühren: Vermeidung/Verzögerung durch Urlaubssemester um Prüfungen nachzuholen
  • Abmeldung möglich bis 4 Tage vor der Prüfung (schriftlich), mündlich lediglich eine Verschiebung möglich (auch sehr kurzfristig, von Prüfer abhängig)

TU Kaiserslautern

  • regulär 2 schriftliche und einen mündliche Wiederholungsversuch (bis zu 3. Wiederholungsprüfungen)
  • den zweiten Wiederholungsversuch muss man antreten, um ein Recht auf den mündlichen Wiederholungsversuch zu haben
  • bis zum 6. Semester naturwissenschaftlich-mathematische und informatische fächer mindestens ein Mal versucht
  • bis zum 11. Semester muss man seine Bachelorarbeit angemeldet haben
  • man kann diese Fristen um 2 Semester versäumen muss dann aber die Versuche ein erstes Mal ablegen
  • versäumt man die Frist, muss man sich selbst anmelden, man wird nicht automatisch angemeldet

OTH Regensburg

  • regulär 3 Versuche:
    • zweite Wiederholungsmöglichkeit nur schriftlich
    • einmalige 3. Wiederholungsprüfung im 2. Studienabschnitt (3. Semester aufwärts)
  • Abmeldung möglich bis einen Monat vor der Prüfung (online), nicht erscheinen ohne Fristenfünf nur beim ersten Mal möglich
  • Klausuren müssen nach erster Anmeldung in den Folgesemestern geschrieben werden (Ausnahme: 2. und 3. Wiederholungsklausur)
  • Maximalstudienzeit 10 Semester (Ausnahme: Genehmigung durch Prüfungskommission + Coronasemester)
  • auch nach Durchgefallener 2.W kann Studiengang mit selbigem Modul besucht werden (interne Erfahrung)

TH Nürnberg

  • Klausuren:
  • regulär 3 Versuche
  • selbstständige Anmeldung zur Prüfung
  • 3 mal schieben möglich (nicht erscheinen trotz Anmeldung zählt als nicht angemeldet), danach Zwangsanmeldung
    • Klausur ein mal geschrieben → kein schieben mehr möglich
    • 2. Wiederholungsprüfung nicht bestand → Exmatrikulation
  • Regelstudienzeit:
  • 7 Semester Regelstudienzeit
  • Maximale Studienzeit (ohne Sonderfälle): voraussichtlich 9 Semester → Exmatrikulation

TU Dresden

  • 3 Versuche insgesamt
    • bei Wahlmodulen u.U. z.B. Umwahl der Vertiefungsrichtung möglich
    • erste Wiederholungsprüfung (WH) nach einem Jahr, zweite WH zum nächstmöglichen Termin
    • nicht bestandene Diplomarbeit kann nicht wiederholt werden
  • Täuschung/Störung führt zu „Nicht bestanden“ und u.U. Ausschluss von weiteren Prüfungsleistungen
  • Maximale Studiumszeit entspricht in etwa 10 Semester + 4 Semester + x Urlaubssemester + x Gremiensemester
  • irgendwann gibt es dann Langzeitstudiumsgebühren

* automatische Anmeldung für Ma1 und ET1 (manuelle Abmeldung möglich)

Uni Siegen

* 3 Versuche (2. Wiederholungsprüfung meist mündlich) * bis 1 Woche vor der Prüfung abmelden, sonst durchgefallen wegen NE

TOP 2: Berichte von Fällen

  • TU Ilmenau: mehrere Fälle von Zwangsexmatrikulation wegen Verweigerung der 3. Wiederholungsprüfung
    • wurden meist wegen mehrfachem Nichterscheinen bei den PL als nicht sinnvoll eingestuft bzw. notwendige CT waren nicht erreicht
    • teils wurde der Rechtsweg angeraten, in diesen Fällen keine Rückmeldung

TOP 3: Überarbeitung des Leitfaden

Alter Leitfaden (Stand: 06/2019):

Leitfaden für FS(R)

  • 1. FS sollten sich mit Prüfungsmodalitäten und Ordnungen auseinander setzen, ggf. auch Hochschulgesetz
    • Am besten 2-3 Experten in der Fachschaft festlegen, welche dahingehend beraten können
  • 2. Bei Vorstellung schon auf Modalitäten hinweisen. Insbesondere empfehlen auch die APB zu lesen
    • Prüfungsordnung Grundlagen bei der Erstsemestereinführung sinnvoll
    • Problem dabei ist, dass die Erstsemester in den ersten Woche allgemein sehr viele Infos erhalten und vieles vergessen oder erst gar nicht merken.
  • 3. Handout zum Prüfungsrecht in Erstsemester-Vorlesungen verteilen. (z.B. als Teil einer Erstsemesterzeitschrift)
  • 4. Einladung zum Persönlichen Gespräch mit einem Studentischen Experten
    • Hilfestellung bei Anträgen an z.B. Prüfungsausschuss
    • Gespräch mit Prüfungsausschuss und jeweiligen Professor suchen
  • WICHTIG: Immer ehrlich mit den Leuten sein und bei aussichtslosen Situationen Alternativen bieten und nicht durchboxen versuchen.

Leitfaden bei drohender Zwangsexmatrikulation

  • Überlegen sich vor der Zwangsexmatrikulation selbst zu exmatrikulieren oder/um Studiengang wechseln
  • (nach erfolgter Zwangsexma durch ein endgültig nicht bestandenes Modul, kann jeder Studiengang mit diesem Modul deutschlandweit znicht mehr studiert werden, weil das Nicht-Bestehen qua Amt übernommen wird)
  • Mit allen Studien- und Prüfungsordnungen vertraut machen
  • Ansprechpartner ausmachen und kontaktieren
    • Fachschaft
    • Professor
    • Prüfungsausschuss/-kommission
    • Studiengangsleiter
    • Studienberatung
Tipps für letzte Wiederholungsprüfung
  • Keine Panik, Ruhe bewahren!
  • Dozent kontaktieren, nach Konsultationen fragen
    • es ist immer gut, wenn dich der Dozent kennt und merkt, dass du das Fach ernst nimmst und gewillt bist alles für das Bestehen zu geben
  • Fokussieren auf ausstehende Prüfung/Prioritäten setzen!
  • Platz mit guter Lernatmosphäre finden
    • Bibliothek
    • Lernräume, etc.
  • Auf den Hosenboden setzen! Ernst nehmen!
  • Seine Lerngewohnheiten in Frage stellen und neue Taktiken in Betracht ziehen. Wo war vorher das Problem?
  • Übungsaufgaben von Professor/Tutorium/Fachschaft/Alumni besorgen und Schwerpunkte erfragen
  • an Übungsstunden teilnehmen, regelmäßig Vorlesung besuchen und Fragen stellen

Gründe für Zwangsexmatrikulation

Aufgrund von nicht bestandenen Prüfungen
  • Widerspruch(APB lesen) entsprechend den Fristen einlegen! → gibt mehr Zeit
  • zur Klausureinsicht gehen
  • ggf. nach Formfehler suchen → Prüfungsordnung eingehalten?
  • Härtefall beantragen
Maximale Studienzeit überschritten
  • Härtefallantrag
  • früh genug Urlaubssemester beantragen
  • Verlängerung bei Engagement in Hochschulpolitik/Gremien
Fehlende Rückmeldung bzw. keinen Semesterbeitrag gezahlt
  • Sofort Kontakt aufnehmen sobald man davon Kenntnis hat!
  • In der Regel ist eine Nachzahlung mit Versäumniszuschlag möglich
Grobe Verstöße gegen Hausordnung (Sachbeschädigung, Vandalismus etc.)
  • Gespräch suchen
  • ggf. Rechtsanwalt

Was tun nach rechtskräftiger Zwangsexmatrikulation

  • Kopf hoch! Das Leben geht weiter! Es gibt viele Alternativen!
Ansprechpartner ausmachen und kontaktieren
  • Fachschaft
  • Studienberatung
  • Agentur für Arbeit
Wie kann es weiter gehen?
  • Andere Studiengänge oder eine Ausbildung in Betracht ziehen
  • Studium im Ausland in Betracht ziehen
  • Beachten welche Folgen sich aus der (vorübergehenden) Exmatrikulation ergeben.
    • z.B. Bafög, geförderte Wohnungen, etc.

TOP 4: Brainstorming zu möglicher Resolution

(Wenn noch Zeit und Lust bleibt)

  • Ist die Ausarbeitung einer Resolution zur Anpassung der Prüfungsordnungen/Regelungen sinnvoll?
    • Wir finden ja, die Resolution könnte von den einzelnen Fachschaften an die jeweiligen zuständigen Stellen (Fakultät/Uni) herangetragen werden.
    • Bsp. Einführung von Freiversuchen an allen Universitäten, keine Fristen für Wiederholungsprüfungen, etc.

AK sollte weitergeführt werden.

Beginn: 16:35 Uhr
Ende: 17:59 Uhr



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/zwangsexmatrikulation/protokoll_dortmund2022.txt · Zuletzt geändert: 29.05.2022 12:04 von Jonathan Kretschmer