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arbeitskreise:zwangsexmatrikulation:protokoll_dresden2018

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arbeitskreise:zwangsexmatrikulation:protokoll_dresden2018 [19.05.2018 19:02] Maximilian Frankearbeitskreise:zwangsexmatrikulation:protokoll_dresden2018 [19.05.2018 19:03] (aktuell) – [Ergebnisse] Maximilian Franke
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   *letzte Prüfung vor der finalen Exmatrikulation als mündliche Prüfung zur Wahl stellen   *letzte Prüfung vor der finalen Exmatrikulation als mündliche Prüfung zur Wahl stellen
   *Vorschlag für Studienzeitbegrenzung: mindestens doppelte Regelstudienzeit(wobei dieser Begriff auch sehr unscharf ist -->sinnvoll?   *Vorschlag für Studienzeitbegrenzung: mindestens doppelte Regelstudienzeit(wobei dieser Begriff auch sehr unscharf ist -->sinnvoll?
-   *in BaWÜ: gesetzliche Maximalstudiendauer von 20. Semester, danach kann die Universität exmatrikulatieren +    *in BaWü: gesetzliche Maximalstudiendauer von 20. Semester, danach kann die Universität exmatrikulatieren 
-   *Verweis auf AK Maximalstudienzeitn (Link dazu: +    *Verweis auf AK Maximalstudienzeitn (Link dazu: 
-   *Frage, ob man sich nach Exmatrikluation wegen Maximalstudienzeit in einer anderen Universität einschreiben -->in Bayern über Umwege trotzdem möglich +    *Frage, ob man sich nach Exmatrikluation wegen Maximalstudienzeit in einer anderen Universität einschreiben -->in Bayern über Umwege trotzdem möglich 
  
 Beginn: 14:09 Uhr\\ Beginn: 14:09 Uhr\\


Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/zwangsexmatrikulation/protokoll_dresden2018.1526749348.txt.gz · Zuletzt geändert: 19.05.2018 19:02 von Maximilian Franke