arbeitskreise:zwangsexmatrikulation:protokoll_karlsruhe2019
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.
Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorherige Überarbeitung | ||
arbeitskreise:zwangsexmatrikulation:protokoll_karlsruhe2019 [20.06.2019 11:12] – [Leitfaden bei drohender Zwangsexmatrikulation] Florian Kreiner | arbeitskreise:zwangsexmatrikulation:protokoll_karlsruhe2019 [20.06.2019 11:14] (aktuell) – Fix der Formatierung Florian Aigner | ||
---|---|---|---|
Zeile 93: | Zeile 93: | ||
* Studium im Ausland in betracht ziehen | * Studium im Ausland in betracht ziehen | ||
* Beachten welche Folgen sich aus der (vorübergehenden) Exmatrikulation ergeben. | * Beachten welche Folgen sich aus der (vorübergehenden) Exmatrikulation ergeben. | ||
- | * z.B. Bafög, geförderte Wohnungen, ... | + | |
| | ||
| | ||
Zeile 140: | Zeile 140: | ||
=== HS München === | === HS München === | ||
* Exmatrikulation nach einem nicht bestandenen Drittversuch | * Exmatrikulation nach einem nicht bestandenen Drittversuch | ||
- | | + | |
- | * Eine Prüfung gilt als Angetreten wenn man in der Prüfung anwesend ist. Eine Abmeldung ist nicht nötig. Schieben ist mit fernbleiben von der Prüfung möglich. | + | * Eine Prüfung gilt als Angetreten wenn man in der Prüfung anwesend ist. Eine Abmeldung ist nicht nötig. Schieben ist mit fernbleiben von der Prüfung möglich. |
* Es stehen nur 5 Drittversuche über das gesamte Studuim zur Verfügung. Wenn diese aufgebraucht sind folgt die Zwangsexmatrikulation. | * Es stehen nur 5 Drittversuche über das gesamte Studuim zur Verfügung. Wenn diese aufgebraucht sind folgt die Zwangsexmatrikulation. | ||
- | | + | |
- | | + | * Auch der Drittversuch findet nicht mündlich statt! |
* Die Anzahl der Zweitversuche ist nicht begrenzt. | * Die Anzahl der Zweitversuche ist nicht begrenzt. | ||
- | | + | |
* Ein vierter Versuch wird nur erlaubt, wenn mit Ausnahme der BA und maximal 3 weiterer Module, keine Prüfungen mehr ausstehen. | * Ein vierter Versuch wird nur erlaubt, wenn mit Ausnahme der BA und maximal 3 weiterer Module, keine Prüfungen mehr ausstehen. | ||
* Nach 9 Semestern wird jede nicht angetretene Prüfungsleistung mit "nicht bestanden" | * Nach 9 Semestern wird jede nicht angetretene Prüfungsleistung mit "nicht bestanden" | ||
- | | + | |
* Nach 2 Fachsemestern werden nichtangetretene Grundlagen und Orientierungsfächer (Mathe I und Gleichstrom) erstmals als nicht bestanden eingetragen. Danach gelten die Fristen wie oben ausgeführt. | * Nach 2 Fachsemestern werden nichtangetretene Grundlagen und Orientierungsfächer (Mathe I und Gleichstrom) erstmals als nicht bestanden eingetragen. Danach gelten die Fristen wie oben ausgeführt. | ||
* Reguläre Exmatrikulation: | * Reguläre Exmatrikulation: | ||
- | | + | |
- | * Nach dem Semester in dem die letzte Prüfungsleistung des Studiengangs erbracht worden ist. | + | * Nach dem Semester in dem die letzte Prüfungsleistung des Studiengangs erbracht worden ist. |
- | * Fehlende Zahlung des Semesterbeitrags | + | * Fehlende Zahlung des Semesterbeitrags |
* Geregelt in: | * Geregelt in: | ||
* RaPo Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern §8-§10 | * RaPo Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern §8-§10 |
Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/zwangsexmatrikulation/protokoll_karlsruhe2019.txt · Zuletzt geändert: 20.06.2019 11:14 von Florian Aigner