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arbeitskreise:zwangsexmatrikulation:protokoll_karlsruhe2019

Protokoll

BuFaTa SoSe19
Anwesend: Florian Aigner(HS MUC), Andi(Alumni TU Ilmenau), Florian Kreiner(HS Muc), Carolin Utz(TU Darmstadt), Tino Köhler(HTW Dresden)
Leitung des AK: Andi(Alumni TU Ilmenau)
Protokoll: Florian Kreiner(HS MUC)

ZIELE
  • was können wir als FS tun → beraten, unterstützen, etc.
  • Modularitäten in den Prüfungsausschüssen

Gruppendiskussionen

* Evtl. die Chance offen lassen, auch um zu vermeiden für diesen oder ähnliche Studiengänge gesperrt zu sein

  • Zwangsexmatrikulation als Mittel gegen Selbstüberschätzung falls die Person nicht für ein Studium geeignet ist damit nicht zu viel Zeit verloren geht.

Hilfe durch FS(R)

  • Hilfe bei Anträgen, Aufklärung über Rechte und Pflichten
  • Beratung durch FS über Fristen und Hilfsangebote
  • z.T. extra Referate für Soziales von der Studierendenschaft
  • Gute Kontakte zu den Prüfungsausschussmitgliedern/Vorsitzenden, zu Profs.
  • Hilfe bei der Vorbereitung von Wiederholungsprüfungen
  • Altklausuren, Übungsaufgaben

Ergebnisse

Leitfaden für FS(R)
  • 1. FS sollten sich mit Prüfungsmodalitäten und Ordnungen auseinander setzen, ggf. auch Hochschulgesetz
    • Am besten 2-3 Experten in der Fachschaft festlegen, welche dahingehend beraten können
  • 2. Bei Vorstellung schon auf Modalitäten hinweisen. Insbesondere empfehlen auch die APB zu lesen
    • Prüfungsordnung Grundlagen bei der Erstsemestereinführung einführen (Darmstadt spezifischer Vortrag zum Anfang des zweiten Semesters)
    • Problem dabei ist, dass die Erstsemester in den ersten Woche allgemein sehr viele Infos erhalten und vieles vergessen oder erst gar nicht merken.
  • 3. Handout zum Prüfungsrecht wird an der TU Dresden in Erstsemester-Vorlesungen verteilt. (Als Teil der Erstsemesterzeitschrift)
  • 4. Einlandung zum Persönlichen Gespräch mit einem Studentischen Experten
    • Hilfestellung bei Anträgen an z.B. Prüfungsausschuss
  • WICHTIG: Immer ehrlich mit den Leuten sein und bei aussichtslosen Situationen alternativen bieten und nicht durchboxen versuchen.

Leitfaden bei drohender Zwangsexmatrikulation

  • Überlegen sich vor der Zwangsexmatrikulation selbst zu exmatrikulieren oder/um Studiengang wechseln
  • Mit allen Studien- und Prüfungsordnungen vertraut machen
  • Ansprechpartner ausmachen und kontaktieren
    • Professor
    • Fachschaft
    • Prüfungskommission
    • Studiengangsleiter
    • Studienberatung
Tipps für letzte Wiederholungsprüfung
  • Keine Panik!
  • Dozent kontaktieren
  • Fokusieren auf ausstehende Prüfung/Prioritäten setzen!
  • Platz mit guter Lernatmosphäre finden
  • Auf den Hosenboden setzen! Ernst nehmen!
  • Seine Lerngewohnheiten in Frage stellen und neue Taktiken in betracht ziehen. Wo war vorher das Problem?
  • Übungsaufgaben von Professor/Tutorium/Fachschaft/Alumni besorgen und Schwerpunkte erfragen

Gründe für Zwangsexmatrikulation

Aufgrund von nichtbestandenen Prüfungen
  • Widerspruch(APB lesen) entsprechend den Fristen einlegen! → gibt mehr Zeit
  • Einsicht!/Formfehler/Prüfungsordnung eingehalten
  • Härtefall beantragen?
Maximale Studienzeit überschritten
  • Härtefallantrag
  • früh genug Urlaubssemester beantragen
  • Verlängerung bei Engagement in Hochschulpolitik
Fehlende Rückmeldung bzw keinen Semesterbeitrag gezahlt
  • Sofort Kontakt aufnehmen sobald man davon Kenntnis hat!
  • In der Regel ist eine Nachzahlung mit Versäumniszuschlag möglich
Grobe Verstöße gegen Hausordnung (Sachbeschädigung, Vandalismus etc.)
  • Gespräch suchen

Was tun nach rechtskräftiger Zwangsexmatrikulation

  • Kopf hoch!
Ansprechpartner ausmachen und kontaktieren
  • Fachschaft
  • Studienberatung
  • Argentur für Arbeit
  • Andere Studiengänge oder eine Ausbildung in betracht ziehen
  • Studium im Ausland in betracht ziehen
  • Beachten welche Folgen sich aus der (vorübergehenden) Exmatrikulation ergeben.
  • z.B. Bafög, geförderte Wohnungen, …

Berichte aus den Fachschaften

HTW Dresden

  • Zwangsexma, wenn 2. Wiederholung nicht bestanden → entgültig nicht bestanden
    • Zwangsexma, wenn Überschreitung der Regelstudienzeit um 4 Semester
  • Problem: APLs o.ä. finden in der Vorlesungszeit statt und nicht im Prüfungszeitraum und werden oft vergessen
  • Prüfungsleistungen werden normalerweise einmal pro Semester angeboten
  • Möglichkeit, dass Prof eine Widerholungsprüfung in der Woche vor Vorlesungsbeginn oder in der Woche vom Vorlsungsbeginn anzubieten → meist nicht angeboten
  • automatische Anmeldung zu allen Prüfungsleistungen, aber keine Benachrichtigung
  • Fristen für Wiederholungsprüfungen → 2 Semester für 1. Wiederholung und 1 Semester für 2. Wiederholung
  • Die 2. Wiederholung muss schriftlich Beantragt werden
  • Mündliche Prüfung kann für die 2. Wiederholung beantragt werden, aber wird bei den Grundlagenfächern abgelehnt, da das Grundlagenwissen verbunden ist mit mathematischen Grundlagenkenntnissen, die gezeigt werden müssen
  • Freiversuche nur für Prüfungen über dem eigen Fachsemester → vorziehen von Prüfungsleistungen
  • Abmeldung: 1 Woche vor der Prüfung schriftlich im Prüfungsamt

TU Ilmenau

TU Darmstadt (Stand Sommer 19)

ETiT/Mechatronik:

  • Mentoring als Orientierungsmodul
    • Mentoring muss im ersten Semester belegt werden und spätestens im zweiten Semester bestanden sein, sonst kann exmatrikuliert werden. Bestanden wird dies durch Anwesenheit. Im zweiten Semester ist die Teilnahme nur verbindlich, wenn keine Prüfung im ersten Semester bestanden wurde.

Medizintechnik:

  • In den ersten zwei Semestern müssen aus dem Grundlagenbereich Elekrotechnik und Mathematik mindestens 14CP bestanden sein, ansonsten muss verpflichtend an einem Beratungsgespräch teilgenommen werden. Hier kann ein Limit an neuen Prüfungen (keine Prüfungen aus dem dritten oder höheren Semester dürfen abgelegt werden) (Keine Exmatrikulation dadurch möglich)

Generell Fälle für Exmatrikulation:

  • Wenn zwei Jahre keine Prüfung abgelegt und bestanden wurde kann exmatrikuliert werden.
  • Jede Prüfung hat drei Versuche. Bei schriftlichen Prüfungen kann auf Antrag eine mündliche Ergänzungsprüfung abgelegt werden, falls der Drittversuch zuvor nicht bestanden wurde.
  • Wenn eine Abschlussarbeit zwei mal nicht bestanden wurde ist das Exmatrikulationsgrund.
  • Offensichtlich:
    • Straftaten auf dem Campus können zur Exmatrikulation führen.
    • Semesterbeitrag vergessen

Prüfungsabmeldung:

  • Abmeldung erfolgt über Onlinesystem, bis eine Woche vorher möglich.
  • Bei mündlichen Prüfungen muss vorab ein Termin mit dem Prüfer vereinbart werden. Dieser muss bis zum Ende der Vorlesungszeit eingetragen werden.

HS München

  • Exmatrikulation nach einem nicht bestandenen Drittversuch
    • Härtefallregelung für eine Prüfung falls nur noch 3 weitere Fächer ausstehen ⇒ Viertversuch.
      • Eine Prüfung gilt als Angetreten wenn man in der Prüfung anwesend ist. Eine Abmeldung ist nicht nötig. Schieben ist mit fernbleiben von der Prüfung möglich.
  • Es stehen nur 5 Drittversuche über das gesamte Studuim zur Verfügung. Wenn diese aufgebraucht sind folgt die Zwangsexmatrikulation.
    • Jeder Drittversuch muss in einem der beiden folgenden Semester belegt werden.
    • Auch der Drittversuch findet nicht mündlich statt!
  • Die Anzahl der Zweitversuche ist nicht begrenzt.
    • Jeder Zweitversuch muss im darauf folgenden Semester belegt werden.
  • Ein vierter Versuch wird nur erlaubt, wenn mit Ausnahme der BA und maximal 3 weiterer Module, keine Prüfungen mehr ausstehen.
  • Nach 9 Semestern wird jede nicht angetretene Prüfungsleistung mit „nicht bestanden“ verrechnet
    • → 11 Semester maxmimale Studienzeit(Ohne Härtefall und Urlaubsseemster)
  • Nach 2 Fachsemestern werden nichtangetretene Grundlagen und Orientierungsfächer (Mathe I und Gleichstrom) erstmals als nicht bestanden eingetragen. Danach gelten die Fristen wie oben ausgeführt.
  • Reguläre Exmatrikulation:
    • Auf eigenen Wunsch
    • Nach dem Semester in dem die letzte Prüfungsleistung des Studiengangs erbracht worden ist.
    • Fehlende Zahlung des Semesterbeitrags
  • Geregelt in:
    • RaPo Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern §8-§10
    • APSO Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften München §34 - § 37
    • APO Allgemeine Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften München §6, §13
    • SPO Studien-und Prüfungsordnungfür den Bachelorstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik §9

Beginn: 9:05 Uhr
Ende: 11: 10 Uhr



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/zwangsexmatrikulation/protokoll_karlsruhe2019.txt · Zuletzt geändert: 20.06.2019 11:14 von Florian Aigner