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arbeitskreise:zwangsexmatrikulation:protokoll_karlsruhe2019

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arbeitskreise:zwangsexmatrikulation:protokoll_karlsruhe2019 [20.06.2019 11:12] – [Leitfaden bei drohender Zwangsexmatrikulation] Florian Kreinerarbeitskreise:zwangsexmatrikulation:protokoll_karlsruhe2019 [20.06.2019 11:14] (aktuell) – Fix der Formatierung Florian Aigner
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 === HS München === === HS München ===
   * Exmatrikulation nach einem nicht bestandenen Drittversuch   * Exmatrikulation nach einem nicht bestandenen Drittversuch
-   * Härtefallregelung für eine Prüfung falls nur noch 3 weitere Fächer ausstehen => Viertversuch. +    * Härtefallregelung für eine Prüfung falls nur noch 3 weitere Fächer ausstehen => Viertversuch. 
- * Eine Prüfung gilt als Angetreten wenn man in der Prüfung anwesend ist. Eine Abmeldung ist nicht nötig. Schieben ist mit fernbleiben von der Prüfung möglich.+      * Eine Prüfung gilt als Angetreten wenn man in der Prüfung anwesend ist. Eine Abmeldung ist nicht nötig. Schieben ist mit fernbleiben von der Prüfung möglich.
   * Es stehen nur 5 Drittversuche über das gesamte Studuim zur Verfügung. Wenn diese aufgebraucht sind folgt die Zwangsexmatrikulation.   * Es stehen nur 5 Drittversuche über das gesamte Studuim zur Verfügung. Wenn diese aufgebraucht sind folgt die Zwangsexmatrikulation.
-   * Jeder Drittversuch muss in einem der beiden folgenden Semester belegt werden. +    * Jeder Drittversuch muss in einem der beiden folgenden Semester belegt werden. 
-   * Auch der Drittversuch findet nicht mündlich statt!+     Auch der Drittversuch findet nicht mündlich statt!
   * Die Anzahl der Zweitversuche ist nicht begrenzt.   * Die Anzahl der Zweitversuche ist nicht begrenzt.
-   * Jeder Zweitversuch muss im darauf folgenden Semester belegt werden.+    * Jeder Zweitversuch muss im darauf folgenden Semester belegt werden.
   * Ein vierter Versuch wird nur erlaubt, wenn mit Ausnahme der BA und maximal 3 weiterer Module, keine Prüfungen mehr ausstehen.   * Ein vierter Versuch wird nur erlaubt, wenn mit Ausnahme der BA und maximal 3 weiterer Module, keine Prüfungen mehr ausstehen.
   * Nach 9 Semestern wird jede nicht angetretene Prüfungsleistung mit "nicht bestanden" verrechnet   * Nach 9 Semestern wird jede nicht angetretene Prüfungsleistung mit "nicht bestanden" verrechnet
-   * -> 11 Semester maxmimale Studienzeit(Ohne Härtefall und Urlaubsseemster)+    * -> 11 Semester maxmimale Studienzeit(Ohne Härtefall und Urlaubsseemster)
   * Nach 2 Fachsemestern werden nichtangetretene Grundlagen und Orientierungsfächer (Mathe I und Gleichstrom) erstmals als nicht bestanden eingetragen. Danach gelten die Fristen wie oben ausgeführt.   * Nach 2 Fachsemestern werden nichtangetretene Grundlagen und Orientierungsfächer (Mathe I und Gleichstrom) erstmals als nicht bestanden eingetragen. Danach gelten die Fristen wie oben ausgeführt.
   * Reguläre Exmatrikulation:   * Reguläre Exmatrikulation:
-      * Auf eigenen Wunsch +    * Auf eigenen Wunsch 
-      * Nach dem Semester in dem die letzte Prüfungsleistung des Studiengangs erbracht worden ist. +    * Nach dem Semester in dem die letzte Prüfungsleistung des Studiengangs erbracht worden ist. 
-      * Fehlende Zahlung des Semesterbeitrags+    * Fehlende Zahlung des Semesterbeitrags
   * Geregelt in:   * Geregelt in:
       * RaPo Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern §8-§10       * RaPo Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern §8-§10


Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/zwangsexmatrikulation/protokoll_karlsruhe2019.1561021953.txt.gz · Zuletzt geändert: 20.06.2019 11:12 von Florian Kreiner