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verein:beitragsordnungsentwurf

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verein:beitragsordnungsentwurf [09.05.2013 14:56] Sebastian Wienforthverein:beitragsordnungsentwurf [09.05.2013 18:34] (aktuell) – [§5 Zahlung] Sebastian Wienforth
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 ==== §1 Mindestbeiträge ==== ==== §1 Mindestbeiträge ====
  
-|ordentliche Mitglieder |  0 € | +  - Der Beitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 0 € 
-|Fördermitglieder |  12 € |+  - Der Beitrag für Fördermitglieder beträgt 12€ 
 +  - Der Beitrag für Fördermitglieder die Einzelunternehmen, Stiftungen, Körperschaften, Personengesellschaften und juristische Personen mit Ausnahme von studentischen Vereinigungen sind beträgt 120€ 
 + 
  
 ==== §2 empfohlene Beiträge ==== ==== §2 empfohlene Beiträge ====
-|natürliche Personen | 12€ |+|natürliche Personen |  12 € |
 |Fachschaften |  60 € | |Fachschaften |  60 € |
 |Firmen |  300 € | |Firmen |  300 € |
Zeile 26: Zeile 29:
 ==== §3 Nachweise ==== ==== §3 Nachweise ====
  
-Auf Verlangen müssen die Mitglieder Nachweise für die Zugehörigkeit zur gewählten Beitragsklasse vorlegen (Studentenausweis).+Auf Verlangen müssen die Mitglieder Nachweise für die Zugehörigkeit zur gewählten Beitragsklasse vorlegen (Studentenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung).
  
-==== §4 Beitragsermäßigung und Freistellung von der Beitragspflicht ====+==== §4 Freistellung von der Beitragspflicht ====
  
 Eine Freistellung von der Beitragspflicht kann der Vorstand für Mitglieder, die nach dem 1. Oktober in den Verein eintreten, für das laufende Kalenderjahr beschließen. Eine Freistellung von der Beitragspflicht kann der Vorstand für Mitglieder, die nach dem 1. Oktober in den Verein eintreten, für das laufende Kalenderjahr beschließen.
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 Die Mitgliedsbeiträge werden kalenderjährlich, d.h. vom 1.1. bis 31.12. erhoben. Die Mitgliedsbeiträge werden kalenderjährlich, d.h. vom 1.1. bis 31.12. erhoben.
 Monatsbeiträge sind nicht vorgesehen. Monatsbeiträge sind nicht vorgesehen.
-Die Beiträge werden per Bankeinzugsverfahren eingezogen. Ausnahmen sind vom Vorstand zu genehmigen. 
  
 ==== §5 Fälligkeit ==== ==== §5 Fälligkeit ====
  
 Die Mitgliedsbeiträge sind bei Bestandsmitgliedern zum 1.1. des Jahres und bei Neumitgliedern zum Datum der Aufnahme in den Verein fällig. Die Mitgliedsbeiträge sind bei Bestandsmitgliedern zum 1.1. des Jahres und bei Neumitgliedern zum Datum der Aufnahme in den Verein fällig.
 +
  
 ==== §6 Inkrafttreten ==== ==== §6 Inkrafttreten ====


Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
verein/beitragsordnungsentwurf.1368104174.txt.gz · Zuletzt geändert: 09.05.2013 14:56 von Sebastian Wienforth