Inhaltsverzeichnis
BuFaTa e.V. – Beitragsordnung
Eckpunkte
- Kein Mindestbeitrag für ordentliche Mitlgieder
- Pflichtbeitrag für Fördermitglieder
- Beitragsempfehlungen
Beitragsordnung-Textentwurf
§1 Mindestbeiträge
- Der Beitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 0 €
- Der Beitrag für Fördermitglieder beträgt 12€
- Der Beitrag für Fördermitglieder die Einzelunternehmen, Stiftungen, Körperschaften, Personengesellschaften und juristische Personen mit Ausnahme von studentischen Vereinigungen sind beträgt 120€
§2 empfohlene Beiträge
natürliche Personen | 12 € |
Fachschaften | 60 € |
Firmen | 300 € |
Es steht jedem frei höhere Beiträge zu bezahlen. Die Beitragshöhe legt jedes Mitglied in seinem Mitgliedsantrag fest. Sie kann jederzeit schriftlich zum nächsten Fälligkeitstermin geändert werden. Maßgebend ist hierbei der Eingang beim Vorstand.
§3 Nachweise
Auf Verlangen müssen die Mitglieder Nachweise für die Zugehörigkeit zur gewählten Beitragsklasse vorlegen (Studentenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung).
§4 Freistellung von der Beitragspflicht
Eine Freistellung von der Beitragspflicht kann der Vorstand für Mitglieder, die nach dem 1. Oktober in den Verein eintreten, für das laufende Kalenderjahr beschließen.
§5 Zahlung
Die Mitgliedsbeiträge werden kalenderjährlich, d.h. vom 1.1. bis 31.12. erhoben. Monatsbeiträge sind nicht vorgesehen.
§5 Fälligkeit
Die Mitgliedsbeiträge sind bei Bestandsmitgliedern zum 1.1. des Jahres und bei Neumitgliedern zum Datum der Aufnahme in den Verein fällig.
§6 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt am 10.05.2013 in Kraft.
Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.