BuFaTa ET Wiki

Das Wiki der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


verein:beitragsordnungsentwurf

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
verein:beitragsordnungsentwurf [09.05.2013 16:01] – [§1 Mindestbeiträge] Sebastian Wienforthverein:beitragsordnungsentwurf [09.05.2013 18:34] (aktuell) – [§5 Zahlung] Sebastian Wienforth
Zeile 31: Zeile 31:
 Auf Verlangen müssen die Mitglieder Nachweise für die Zugehörigkeit zur gewählten Beitragsklasse vorlegen (Studentenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung). Auf Verlangen müssen die Mitglieder Nachweise für die Zugehörigkeit zur gewählten Beitragsklasse vorlegen (Studentenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung).
  
-==== §4 Beitragsermäßigung und Freistellung von der Beitragspflicht ====+==== §4 Freistellung von der Beitragspflicht ====
  
 Eine Freistellung von der Beitragspflicht kann der Vorstand für Mitglieder, die nach dem 1. Oktober in den Verein eintreten, für das laufende Kalenderjahr beschließen. Eine Freistellung von der Beitragspflicht kann der Vorstand für Mitglieder, die nach dem 1. Oktober in den Verein eintreten, für das laufende Kalenderjahr beschließen.
Zeile 39: Zeile 39:
 Die Mitgliedsbeiträge werden kalenderjährlich, d.h. vom 1.1. bis 31.12. erhoben. Die Mitgliedsbeiträge werden kalenderjährlich, d.h. vom 1.1. bis 31.12. erhoben.
 Monatsbeiträge sind nicht vorgesehen. Monatsbeiträge sind nicht vorgesehen.
-Die Beiträge werden per Bankeinzugsverfahren eingezogen. Ausnahmen sind vom Vorstand zu genehmigen. 
  
 ==== §5 Fälligkeit ==== ==== §5 Fälligkeit ====
  
 Die Mitgliedsbeiträge sind bei Bestandsmitgliedern zum 1.1. des Jahres und bei Neumitgliedern zum Datum der Aufnahme in den Verein fällig. Die Mitgliedsbeiträge sind bei Bestandsmitgliedern zum 1.1. des Jahres und bei Neumitgliedern zum Datum der Aufnahme in den Verein fällig.
 +
  
 ==== §6 Inkrafttreten ==== ==== §6 Inkrafttreten ====


Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
verein/beitragsordnungsentwurf.1368108061.txt.gz · Zuletzt geändert: 09.05.2013 16:01 von Sebastian Wienforth