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verein:beitragsordnungsentwurf

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verein:beitragsordnungsentwurf [09.05.2013 18:33] – [§5 Fälligkeit] Sebastian Wienforthverein:beitragsordnungsentwurf [09.05.2013 18:34] (aktuell) – [§5 Zahlung] Sebastian Wienforth
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 Die Mitgliedsbeiträge werden kalenderjährlich, d.h. vom 1.1. bis 31.12. erhoben. Die Mitgliedsbeiträge werden kalenderjährlich, d.h. vom 1.1. bis 31.12. erhoben.
 Monatsbeiträge sind nicht vorgesehen. Monatsbeiträge sind nicht vorgesehen.
-Die Beiträge werden per Bankeinzugsverfahren eingezogen. Ausnahmen sind vom Vorstand zu genehmigen. 
  
 ==== §5 Fälligkeit ==== ==== §5 Fälligkeit ====


Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
verein/beitragsordnungsentwurf.1368117207.txt.gz · Zuletzt geändert: 09.05.2013 18:33 von Sebastian Wienforth