verein:satzungsreform
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verein:satzungsreform [13.11.2016 17:30] – Robert Schaller | verein:satzungsreform [10.12.2016 19:30] – Sebastian Wienforth | ||
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====== Satzungsüberarbeitung SoSe2017 ====== | ====== Satzungsüberarbeitung SoSe2017 ====== | ||
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+ | ===== Noch nicht eingearbeitete Ideen ===== | ||
+ | * Überprüfen der Regelungen bei Vorstandsbeschlüssen, | ||
+ | * Aktuell sind Beisitzer vollwertige Vorstandsmitglieder, | ||
+ | * Anzahl der Beisitzer sollte begrenzt sein | ||
+ | * evtl. Beisitzer ganz streichen? - bisher hat sich das Ganze nicht bewährt. Idee war ursprünglich Vorstandsnachfolger schon einzubinden. Aber da helfen Beisitzer auch nicht, das ließe sich auch anders regeln. | ||
+ | * Förderung der Wissenschaft in Vereinszweck - Zweckänderung aber aufwändig. | ||
+ | * Vereinsnamen einheitlicher gestalten. Im Vereinsregister ist nur die Langform eingetragen - damit darf auch nur diese verbindlich benutzt werden? | ||
+ | * Kurzform: " | ||
+ | * Langform: " | ||
+ | * Namensänderung ist allerdings recht aufwändig.... | ||
+ | * Übergang der Mitgliedschaften von ordentlichen zu Fördermitgleidschaften sollte genauer geregelt werden, evtl. mit automatischem Vereinsausschluss bei Nichtreaktion, | ||
===== Vorschlag ===== | ===== Vorschlag ===== | ||
- | | ALT | NEU | Kommentar| | + | | ALT | NEU | Änderung / Kommentar| |
| I. Allgemeines | I. Allgemeines | | | | I. Allgemeines | I. Allgemeines | | | ||
| § 1 – Name, Sitz | § 1 – Name, Sitz | | | | § 1 – Name, Sitz | § 1 – Name, Sitz | | | ||
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| * die Unterstützung von Studentinnen und Studenten, die in einem Studiengang der Elektrotechnik oder eines verwandten Faches an einer Hochschule im deutschsprachigen Raum ordentlich immatrikuliert sind, um ihnen die Teilnahme an den Tagungen der BuFaTa zu ermöglichen, | | * die Unterstützung von Studentinnen und Studenten, die in einem Studiengang der Elektrotechnik oder eines verwandten Faches an einer Hochschule im deutschsprachigen Raum ordentlich immatrikuliert sind, um ihnen die Teilnahme an den Tagungen der BuFaTa zu ermöglichen, | ||
| (3) Der Verein kann – zur Förderung des genannten steuerbegünstigten Zwecks – auch als Mittelbeschaffungsverein im Sinne von § 58 Nr. 1 AO tätig werden. | (3) Der Verein kann – zur Förderung des genannten steuerbegünstigten Zwecks – auch als Mittelbeschaffungsverein im Sinne von § 58 Nr. 1 AO tätig werden. | | | | (3) Der Verein kann – zur Förderung des genannten steuerbegünstigten Zwecks – auch als Mittelbeschaffungsverein im Sinne von § 58 Nr. 1 AO tätig werden. | (3) Der Verein kann – zur Förderung des genannten steuerbegünstigten Zwecks – auch als Mittelbeschaffungsverein im Sinne von § 58 Nr. 1 AO tätig werden. | | | ||
- | | §4 | | R&N: Streiche Paragraph §4 und numeriere den Rest entsprechend | | + | | §4 | | R&N: Streiche Paragraph §4 und numeriere den Rest entsprechend. S: Dagegen, das erzeugt durcheinander bei alten Verweisen| |
| weggefallen | | | | | weggefallen | | | | ||
| § 5 – Organe des Vereins | § 4 – Organe des Vereins | | | | § 5 – Organe des Vereins | § 4 – Organe des Vereins | | | ||
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| * Änderungen der Satzung | * Änderungen der Satzung | | | | * Änderungen der Satzung | * Änderungen der Satzung | | | ||
| * Auflösung des Vereins und folgende Verwendung des Vermögens | * Auflösung des Vereins und folgende Verwendung des Vermögens | | | | * Auflösung des Vereins und folgende Verwendung des Vermögens | * Auflösung des Vereins und folgende Verwendung des Vermögens | | | ||
- | | (3) Die Mitgliederversammlung kann Beschlüsse des Vorstandes mit 2/ | + | | (3) Die Mitgliederversammlung kann Beschlüsse des Vorstandes mit 2/ |
| § 10 – Einberufung | § 9 – Einberufung | | | | § 10 – Einberufung | § 9 – Einberufung | | | ||
| (1) Eine ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins ist mindestens einmal im Jahr abzuhalten. Sie sollte im Rahmen einer Tagung der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik stattfinden. | (1) Eine ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins ist mindestens einmal im Jahr abzuhalten. Sie sollte im Rahmen einer Tagung der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik stattfinden. | | | | (1) Eine ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins ist mindestens einmal im Jahr abzuhalten. Sie sollte im Rahmen einer Tagung der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik stattfinden. | (1) Eine ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins ist mindestens einmal im Jahr abzuhalten. Sie sollte im Rahmen einer Tagung der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik stattfinden. | | | ||
| (2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand unter Angabe der Gründe einberufen werden. Sie ist ferner einzuberufen, | | (2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand unter Angabe der Gründe einberufen werden. Sie ist ferner einzuberufen, | ||
| (3) Der Vorstand hat zur Mitgliederversammlung des Vereins mindestens 21 Tage vor ihrem Beginn schriftlich (per Brief- oder elektronischer Post) einzuladen. Der Tag des Beginns der Versammlung wird bei der Berechnung dieser Frist nicht mitgezählt. Wenn die Mitgliederversammlung im Rahmen einer Tagung der BuFaTa ET stattfindet, | | (3) Der Vorstand hat zur Mitgliederversammlung des Vereins mindestens 21 Tage vor ihrem Beginn schriftlich (per Brief- oder elektronischer Post) einzuladen. Der Tag des Beginns der Versammlung wird bei der Berechnung dieser Frist nicht mitgezählt. Wenn die Mitgliederversammlung im Rahmen einer Tagung der BuFaTa ET stattfindet, | ||
- | | (4) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, | + | | (4) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, |
| § 11 – Durchführung | § 10 – Durchführung | | | | § 11 – Durchführung | § 10 – Durchführung | | | ||
| (1) Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Schriftführer wird von der Mitgliederversammlung zu Beginn der Versammlung bestimmt. | (1) Ein Versammlungsleiter wird von der Mitgliederversammlung | | (1) Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Schriftführer wird von der Mitgliederversammlung zu Beginn der Versammlung bestimmt. | (1) Ein Versammlungsleiter wird von der Mitgliederversammlung | ||
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===== Protokoll der Änderungen und Vorschläge ===== | ===== Protokoll der Änderungen und Vorschläge ===== | ||
- | // Anwesend Nils B. und Robert S. // | + | //Beginn des Arbeitskreises. |
* Änderungsvorschläge/ | * Änderungsvorschläge/ | ||
* Mehrheiten nicht definiert, sollte das noch nachgeholt werden? | * Mehrheiten nicht definiert, sollte das noch nachgeholt werden? | ||
//Nils verlässt die Sitzung// | //Nils verlässt die Sitzung// | ||
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* Weitere Anmerkungen zu Paragraphen, | * Weitere Anmerkungen zu Paragraphen, | ||
- | //Robert verlässt die Sitzung// | + | //Sitzungsende// |
//Nils und Robert treffen sich zu einer zweiten Sitzung// | //Nils und Robert treffen sich zu einer zweiten Sitzung// | ||
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* Weitere Anmerkungen zu Paragraphen, | * Weitere Anmerkungen zu Paragraphen, | ||
* Verfahrensplan: | * Verfahrensplan: | ||
//Ende des Arbeitskreises// | //Ende des Arbeitskreises// | ||
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verein/satzungsreform.txt · Zuletzt geändert: 29.05.2018 19:19 von Robert Niebsch