BuFaTa ET Wiki

Das Wiki der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


verein:satzungsreform
LDAP: couldn't connect to LDAP server

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten, nächste Überarbeitung
verein:satzungsreform [13.11.2016 17:30] robertsverein:satzungsreform [10.12.2016 12:54] – [Noch nicht eingearbeitete Ideen] sebaw
Zeile 1: Zeile 1:
 ====== Satzungsüberarbeitung SoSe2017 ====== ====== Satzungsüberarbeitung SoSe2017 ======
 +
 +===== Noch nicht eingearbeitete Ideen =====
 +  * Überprüfen der Regelungen bei Vorstandsbeschlüssen, genauere Definition der Rolle der Beisitzer
 +    * Aktuell sind Beisitzer vollwertige Vorstandsmitglieder, was Vorstandsbeschlüsse betrifft.
 +    * Anzahl der Beisitzer sollte begrenzt sein
 +    * evtl. Beisitzer ganz streichen? - bisher hat sich das Ganze nicht bewährt. Idee war ursprünglich Vorstandsnachfolger schon einzubinden. Aber da helfen Beisitzer auch nicht, das ließe sich auch anders regeln.
 +  * Förderung der Wissenschaft in Vereinszweck - Zweckänderung aber aufwändig.
 +  * Vereinsnamen einheitlicher gestalten. Im Vereinsregister ist nur die Langform eingetragen - damit darf auch nur diese verbindlich benutzt werden? 
 +    * Kurzform: "Förderverein der BuFaTa ET e. V." ist in Ordnung
 +    * Langform: "Freunde und Förderer der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik e. V." das "Verein der" davor ist eine Dopplung und macht es nur noch länger... der Zusatz e. V. kann erst nach Eintragung hinzugefügt werden
 +    * Namensänderung ist allerdings recht aufwändig....
 +  * Übergang der Mitgliedschaften von ordentlichen zu Fördermitgleidschaften sollte genauer geregelt werden, evtl. mit automatischem Vereinsausschluss bei Nichtreaktion, Nichteinreichung von Studienbescheinigungen und Nichtzahlung? Oder gleich ein automatisches Mitgliedschaftsende? Ggf. ist das aber auch Teil der Beitragsordnung?
  
 ===== Vorschlag ===== ===== Vorschlag =====
Zeile 24: Zeile 36:
 | * die Unterstützung von Studentinnen und Studenten, die in einem Studiengang der Elektrotechnik oder eines verwandten Faches an einer Hochschule im deutschsprachigen Raum ordentlich immatrikuliert sind, um ihnen die Teilnahme an den Tagungen der BuFaTa zu ermöglichen, falls sie keine ausreichende Förderung durch ihre eigene Hochschule erhalten. | * die Unterstützung von Studentinnen und Studenten, die in einem Studiengang der Elektrotechnik oder eines verwandten Faches an einer Hochschule im deutschsprachigen Raum ordentlich immatrikuliert sind, um ihnen die Teilnahme an den Tagungen der BuFaTa zu ermöglichen, falls sie keine ausreichende Förderung durch ihre eigene Hochschule erhalten. | | | * die Unterstützung von Studentinnen und Studenten, die in einem Studiengang der Elektrotechnik oder eines verwandten Faches an einer Hochschule im deutschsprachigen Raum ordentlich immatrikuliert sind, um ihnen die Teilnahme an den Tagungen der BuFaTa zu ermöglichen, falls sie keine ausreichende Förderung durch ihre eigene Hochschule erhalten. | * die Unterstützung von Studentinnen und Studenten, die in einem Studiengang der Elektrotechnik oder eines verwandten Faches an einer Hochschule im deutschsprachigen Raum ordentlich immatrikuliert sind, um ihnen die Teilnahme an den Tagungen der BuFaTa zu ermöglichen, falls sie keine ausreichende Förderung durch ihre eigene Hochschule erhalten. | |
 | (3) Der Verein kann – zur Förderung des genannten steuerbegünstigten Zwecks – auch als Mittelbeschaffungsverein im Sinne von § 58 Nr. 1 AO tätig werden. | (3) Der Verein kann – zur Förderung des genannten steuerbegünstigten Zwecks – auch als Mittelbeschaffungsverein im Sinne von § 58 Nr. 1 AO tätig werden. | | | (3) Der Verein kann – zur Förderung des genannten steuerbegünstigten Zwecks – auch als Mittelbeschaffungsverein im Sinne von § 58 Nr. 1 AO tätig werden. | (3) Der Verein kann – zur Förderung des genannten steuerbegünstigten Zwecks – auch als Mittelbeschaffungsverein im Sinne von § 58 Nr. 1 AO tätig werden. | |
-| §4 | | R&N: Streiche Paragraph §4 und numeriere den Rest entsprechend |+| §4 | | R&N: Streiche Paragraph §4 und numeriere den Rest entsprechend. S: Dagegen, das erzeugt durcheinander bei alten Verweisen|
 | weggefallen | | | | weggefallen | | |
 | § 5 – Organe des Vereins | § 4 – Organe des Vereins | | | § 5 – Organe des Vereins | § 4 – Organe des Vereins | |
Zeile 61: Zeile 73:
 | * Änderungen der Satzung | * Änderungen der Satzung | | | * Änderungen der Satzung | * Änderungen der Satzung | |
 | * Auflösung des Vereins und folgende Verwendung des Vermögens | * Auflösung des Vereins und folgende Verwendung des Vermögens | | | * Auflösung des Vereins und folgende Verwendung des Vermögens | * Auflösung des Vereins und folgende Verwendung des Vermögens | |
-| (3) Die Mitgliederversammlung kann Beschlüsse des Vorstandes mit 2/3-Mehrheit aufheben. | (3) Die Mitgliederversammlung kann Beschlüsse des Vorstandes mit absoluter Mehrheit aufheben. | R&N: Änderung der Mehrheit zu einfacher oder absoluter Mehrheit; Diskutieren |+| (3) Die Mitgliederversammlung kann Beschlüsse des Vorstandes mit 2/3-Mehrheit aufheben. | (3) Die Mitgliederversammlung kann Beschlüsse des Vorstandes mit absoluter Mehrheit aufheben. | R&N: Änderung der Mehrheit zu einfacher oder absoluter Mehrheit; Diskutieren; S: Veto gegen  "absolute Mehrheit" - das gibt immer Diskussion. (Absolute Mehrheit der anwesenden? der Mitglieder? was ist mit delegierten Stimmen?; Enthaltung==Nein, was den Meisten nicht klar ist...) Ich würde bei 2/3 Mehrheit bleiben. |
 | § 10 – Einberufung | § 9 – Einberufung | | | § 10 – Einberufung | § 9 – Einberufung | |
 | (1) Eine ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins ist mindestens einmal im Jahr abzuhalten. Sie sollte im Rahmen einer Tagung der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik stattfinden. | (1) Eine ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins ist mindestens einmal im Jahr abzuhalten. Sie sollte im Rahmen einer Tagung der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik stattfinden. | | | (1) Eine ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins ist mindestens einmal im Jahr abzuhalten. Sie sollte im Rahmen einer Tagung der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik stattfinden. | (1) Eine ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins ist mindestens einmal im Jahr abzuhalten. Sie sollte im Rahmen einer Tagung der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik stattfinden. | |
Zeile 111: Zeile 123:
 ===== Protokoll der Änderungen und Vorschläge ===== ===== Protokoll der Änderungen und Vorschläge =====
  
-// Anwesend Nils B. und Robert S. // +//Beginn des Arbeitskreises. Anwesend Nils B. und Robert S.//
   * Änderungsvorschläge/Anmerkungen zu Paragraphen, siehe Kommentarspalte.   * Änderungsvorschläge/Anmerkungen zu Paragraphen, siehe Kommentarspalte.
   * Mehrheiten nicht definiert, sollte das noch nachgeholt werden?   * Mehrheiten nicht definiert, sollte das noch nachgeholt werden?
  
 //Nils verlässt die Sitzung// //Nils verlässt die Sitzung//
-      
   * Weitere Anmerkungen zu Paragraphen, siehe Kommentarspalte.   * Weitere Anmerkungen zu Paragraphen, siehe Kommentarspalte.
  
-//Robert verlässt die Sitzung//+//Sitzungsende//
  
 //Nils und Robert treffen sich zu einer zweiten Sitzung// //Nils und Robert treffen sich zu einer zweiten Sitzung//
-    
   * Weitere Anmerkungen zu Paragraphen, siehe Kommentarspalte.   * Weitere Anmerkungen zu Paragraphen, siehe Kommentarspalte.
   * Verfahrensplan: Sammlung von Feedback auf Mitgliederversammlung WiSe2016/17, Abstimmungsvorlage für Satzungsneufassung mit der Einladung SoSe2016   * Verfahrensplan: Sammlung von Feedback auf Mitgliederversammlung WiSe2016/17, Abstimmungsvorlage für Satzungsneufassung mit der Einladung SoSe2016
  
 //Ende des Arbeitskreises// //Ende des Arbeitskreises//
- 
  
  
  
  


Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
verein/satzungsreform.txt · Zuletzt geändert: 29.05.2018 19:19 von robert