verein:satzungsreform
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verein:satzungsreform [13.11.2016 17:35] – Robert Schaller | verein:satzungsreform [10.12.2016 12:54] – [Noch nicht eingearbeitete Ideen] Sebastian Wienforth | ||
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====== Satzungsüberarbeitung SoSe2017 ====== | ====== Satzungsüberarbeitung SoSe2017 ====== | ||
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+ | ===== Noch nicht eingearbeitete Ideen ===== | ||
+ | * Überprüfen der Regelungen bei Vorstandsbeschlüssen, | ||
+ | * Aktuell sind Beisitzer vollwertige Vorstandsmitglieder, | ||
+ | * Anzahl der Beisitzer sollte begrenzt sein | ||
+ | * evtl. Beisitzer ganz streichen? - bisher hat sich das Ganze nicht bewährt. Idee war ursprünglich Vorstandsnachfolger schon einzubinden. Aber da helfen Beisitzer auch nicht, das ließe sich auch anders regeln. | ||
+ | * Förderung der Wissenschaft in Vereinszweck - Zweckänderung aber aufwändig. | ||
+ | * Vereinsnamen einheitlicher gestalten. Im Vereinsregister ist nur die Langform eingetragen - damit darf auch nur diese verbindlich benutzt werden? | ||
+ | * Kurzform: " | ||
+ | * Langform: " | ||
+ | * Namensänderung ist allerdings recht aufwändig.... | ||
+ | * Übergang der Mitgliedschaften von ordentlichen zu Fördermitgleidschaften sollte genauer geregelt werden, evtl. mit automatischem Vereinsausschluss bei Nichtreaktion, | ||
===== Vorschlag ===== | ===== Vorschlag ===== | ||
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| * die Unterstützung von Studentinnen und Studenten, die in einem Studiengang der Elektrotechnik oder eines verwandten Faches an einer Hochschule im deutschsprachigen Raum ordentlich immatrikuliert sind, um ihnen die Teilnahme an den Tagungen der BuFaTa zu ermöglichen, | | * die Unterstützung von Studentinnen und Studenten, die in einem Studiengang der Elektrotechnik oder eines verwandten Faches an einer Hochschule im deutschsprachigen Raum ordentlich immatrikuliert sind, um ihnen die Teilnahme an den Tagungen der BuFaTa zu ermöglichen, | ||
| (3) Der Verein kann – zur Förderung des genannten steuerbegünstigten Zwecks – auch als Mittelbeschaffungsverein im Sinne von § 58 Nr. 1 AO tätig werden. | (3) Der Verein kann – zur Förderung des genannten steuerbegünstigten Zwecks – auch als Mittelbeschaffungsverein im Sinne von § 58 Nr. 1 AO tätig werden. | | | | (3) Der Verein kann – zur Förderung des genannten steuerbegünstigten Zwecks – auch als Mittelbeschaffungsverein im Sinne von § 58 Nr. 1 AO tätig werden. | (3) Der Verein kann – zur Förderung des genannten steuerbegünstigten Zwecks – auch als Mittelbeschaffungsverein im Sinne von § 58 Nr. 1 AO tätig werden. | | | ||
- | | §4 | | R&N: Streiche Paragraph §4 und numeriere den Rest entsprechend | | + | | §4 | | R&N: Streiche Paragraph §4 und numeriere den Rest entsprechend. S: Dagegen, das erzeugt durcheinander bei alten Verweisen| |
| weggefallen | | | | | weggefallen | | | | ||
| § 5 – Organe des Vereins | § 4 – Organe des Vereins | | | | § 5 – Organe des Vereins | § 4 – Organe des Vereins | | | ||
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| * Änderungen der Satzung | * Änderungen der Satzung | | | | * Änderungen der Satzung | * Änderungen der Satzung | | | ||
| * Auflösung des Vereins und folgende Verwendung des Vermögens | * Auflösung des Vereins und folgende Verwendung des Vermögens | | | | * Auflösung des Vereins und folgende Verwendung des Vermögens | * Auflösung des Vereins und folgende Verwendung des Vermögens | | | ||
- | | (3) Die Mitgliederversammlung kann Beschlüsse des Vorstandes mit 2/ | + | | (3) Die Mitgliederversammlung kann Beschlüsse des Vorstandes mit 2/ |
| § 10 – Einberufung | § 9 – Einberufung | | | | § 10 – Einberufung | § 9 – Einberufung | | | ||
| (1) Eine ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins ist mindestens einmal im Jahr abzuhalten. Sie sollte im Rahmen einer Tagung der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik stattfinden. | (1) Eine ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins ist mindestens einmal im Jahr abzuhalten. Sie sollte im Rahmen einer Tagung der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik stattfinden. | | | | (1) Eine ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins ist mindestens einmal im Jahr abzuhalten. Sie sollte im Rahmen einer Tagung der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik stattfinden. | (1) Eine ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins ist mindestens einmal im Jahr abzuhalten. Sie sollte im Rahmen einer Tagung der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik stattfinden. | | |
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verein/satzungsreform.txt · Zuletzt geändert: 29.05.2018 19:19 von Robert Niebsch