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Zivilklausel (und Ethikleitfaden)

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Aktueller Stand des Arbeitskreises

Stand der Dinge aus Kiel 24: Der AK ist nicht fertig. Die Zivilklausel wurde verabschiedet, jedoch gibt es noch Bearbeitungsbedarf bei weiteren ethischen Fragen.

In Zukunft soll dieser AK als AK Ethikleitfaden fortgeführt werden.

Erneuerte Stellungnahme der BuFaTa ET zum Thema „Zivilklausel“

Protokolle

Vorschlag Pressemitteilung (ALT)

stellungnahme-zivilklausel.odt Stellungnahme_Zivilklausel_01.pdf

Bestehende Zivilklauseln

Zivilklausel TU Berlin in den Leitlinien

Zivilklausel TU Darmstadt in der Grundordnung (Präambel, 4. k) ):

Die Technische Universität Darmstadt ist in ihrer Eigenverantwortung der Berücksichtigung folgender Prinzipien verpflichtet: (…)
k) Forschung, Lehre und Studium an der Technischen Universität Darmstadt sind ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet und sollen zivile Zwecke erfüllen; die Forschung, insbesondere die Entwicklung und Optimierung technischer Systeme, sowie Studium und Lehre sind auf eine zivile Verwendung ausgerichtet.

Erklärung

Für die BuFaTa 95 gab es bemerkenswerte Schwierigkeiten, Sponsoren ohne Verbindungen zur Rüstung zu finden. Auf lange Sicht soll eine neue Zivilklausel formuliert und verabschiedet werden (oder eben nicht).