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arbeitskreise:bafoeg:protokoll_karlsruhe2013

BAFöG

Protokoll/Stellungnahme der BuFaTa im Sommersemester 2013 in Karlsruhe

Stellungnahme

Pad: http://pad.asta.tum.de/bafoeg-bufata-et-stellungnahme

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund des angekündigten Anpassungsvorhabens des BAföG Satzes für das Wintersemester 2014 bezieht die Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik stellvertretend für alle Studierenden mit elektrotechnischem Schwerpunkt des deutschsprachigen Raumes Stellung.

Bei nachfolgenden Themen sehen wir Anpassungsbedarf:

Bachelor/Master-Problematik

Momentane Situation Bei vielen Hochschulen ist die Möglichkeit gegeben, einen Masterstudiengang zu beginnen, bevor alle Studienleistungen des dafür qualifizierenden Bachelorabschlusses korrigiert wurden. In einem weiteren Modell bleiben Studierende im Bachelor eingeschrieben, hören jedoch schon Masterveranstaltungen. Nach Abschluss des Bachelors wird die Immatrikulation entsprechend umgelegt und bereits erbrachte Master-Studienleistungen angerechnet. Eine fortlaufende Förderung für ein direkt im Anschluss begonnenes Masterstudium ist in den meisten Fällen nicht unterbrechungsfrei möglich. Das Masterstudium wird erst gefördert, wenn das Bachelorzeugnis vorliegt.

Kritik der momentanen Situation
Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass bis zur Abgabe der Bachelorarbeit noch Klausuren geschrieben werden können, kann sich der Zeitpunkt, zu dem alle Studienleistungen korrigiert sind, weit bis ins Masterstudium hinein verzögern. Hier sind selbst im Durchschnitt einige Monate einzuplanen. Faktisch müssen Masterstudierende die ersten Monate dieses Studiums ohne finanzielle Förderung auskommen. Die Tatsache, dass die finanziellen Mittel nach Erhalt der Bachelorarbeit nachgezahlt werden, kann aufgrund der laufenden Kosten, denen Studierende regelmäßig nachkommen müssen, nicht als Option vertreten werden. Es existiert kein nachvollziehbares Argument, weshalb eine Immatrikulationsbescheinigung für den Masterstudiengang für den Erhalt der Förderung nicht ausreicht.

Forderung
Die Immatrikulationsbescheinigung muss zur vorläufigen Berechtigung, finanzielle Förderung weiter beziehen zu dürfen, ausreichen. Das Einreichen des Bachelorzeugnisses sollte somit auch nachträglich möglich sein. Außerdem darf die Förderung bei einem zusätzlichen Bachelorsemester in dem schon Mastervorlesungen gehört werden, nicht eingestellt werden, auch wenn dadurch die maximale Förderungszeit des Bachelorstudienganges durch BAFöG überschritten wird.

Altersgrenze

Momentane Situation
Personen, die bei Beginn ihrer Ausbildung ein Alter von 30 (für ein Bachelorstudium) bzw. 35 (für ein Masterstudium) Jahren erreicht haben, sind nicht berechtigt, BAföG-Unterstützung zu beantragen.

Kritik der momentanen Situation
Gerade in ingenieurtechnischen Studiengängen geht oft eine technische Ausbildung und eventuell mehrjährige Berufserfahrung voraus. Diese Tatsachen verschieben den Start eines Studiums mitunter ins höhere Alter. Weiterbildungen selbst im hohen Alter sind jedoch von deutscher Wirtschaft und Arbeitsamt, um nur diese zu nennen, ausdrücklich gewünscht. Weiterhin ist durch das Bachelor/Master-System die Möglichkeit gegeben, zwischen beiden Studiengängen beruflicher Praxis nachzugehen.

Forderung
Alternativ schlagen wir ein anderes Konzept zur generellen Berechtigung von BAföG Bezug einer Person vor. Jede Person sollte einen festgelegten Föderungszeitraum zur Verfügung haben, welcher unabhängig vom Alter genutzt werden kann.

Förderungshöchstdauer

Momentane Situation
Die Förderung entfällt, wenn die angesetzte Regelstudienzeit überschritten wird.

Kritik der momentanen Situation
Gerade in ingenieurtechnischen Studiengängen ist es meist nicht möglich, die Regelstudienzeit einzuhalten. Den entsprechenden Statistiken ist zu entnehmen, dass die Regelstudienzeit in diesen Studiengängen im Durchschnitt überschritten wird. Besonders problematisch ist es wenn sich Studierende neben dem Studium sozial und politisch engagieren was einem ausdrücklichen Wunsch des Kultusminsteriums und Arbeitgebern entspricht.

Forderung
Die Förderungshöchstdauer sollte länger als die Regelstudienzeit sein. Wir schlagen drei zusätzliche Semester zur Regelstudienzeit vor. Zumindest sollten die entsprechenden Statistiken zur durchschnittlichen Studienzeit bei der notwendigen Überarbeitung berücksichtigt werden.

Einkommensgrenzen der Eltern

Momentane Situation
Das Einkommen der Eltern gilt als Kriterium, ob Studierende berechtigt sind, finanzielle Förderung gemäß BAföG zu erhalten.

Kritik der momentanen Situation
Die bisherigen Kriterien sind zu einseitig. Die finanzielle Situation rein am Einkommen festzumachen, blendet finanzielle Verpflichtungen, wie beispielsweise regelmäßig abzuzahlende Kredite, aus. So ist eine Familie mit Mittlerem Einkommen, die laufende Rückzahlungen für einen Kredit zu leisten hat, z. B. für ihren Hausbau, nicht in der Lage ihr Kind im Studium ausreichend finanziell zu unterstützen. BAföG wird trotzdem nicht gewährt.

Forderung
Wir schlagen eine Überarbeitung der entsprechenden Regelungen vor, unter Beachtung der Faktoren, die neben dem reinen Verdienst die finanzielle Gesamtsituation beeinflussen.

Mietzuschüsse

Momentane Situation
Wenn die Wohnungskosten einen festgesetzten Betrag überschreiten, wird ein entsprechender Zuschuss gewährt. Bei diesem Zuschuss handelt es sich um einen Pauschalbetrag.

Kritik der momentanen Situation
In Orten, in denen überdurchschnittlich hohe Mietkosten zu erwarten sind, bleiben zu wenig finanzielle Mittel übrig, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Forderung
Wir schlagen einen Mietzuschuss vor, der an die lokalen Gegebenheiten angepasst wird. Ein lokaler Zuschuss, der den bundesweiten Sockelbetrag übersteigt, darf nicht auf den Förderungshöchstbetrag angerechnet werden.

Einkommensfreibetrag

Momentane Situation
Der Einkommensfreibetrag beläuft sich derzeit auf 406,66 €. Zuletzt wurden sowohl der steuerliche Grundfreibetrag (von 8004€ 2011 auf 8350€ 2014) als auch die Grenze für Minijobs (400€ auf 450€) angehoben.

Kritik der momentanen Situation
Der Einkommensfreibetrag wurde nicht entsprechend angepasst.

Forderung
Der Einkommensfreibetrag sollte sich an der Grenze für Minijobs orientieren, damit jeder BAföG Empfänger einen vollwertigen Minijob ausüben kann ohne Abstriche in Kauf nehmen zu müssen.


Wir verbleiben in der Hoffnung, dass einige unserer Verbesserungsvorschläge Gehör finden.

Mit freundlichen Grüßen

Die Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/bafoeg/protokoll_karlsruhe2013.txt · Zuletzt geändert: 15.11.2014 18:16 von stefana