Inhaltsverzeichnis
Freiversuch
BuFaTa SoSe14 in Berlin
Anwesend:
Hjörids Riebesel (Uni Rostock), Roy Ledermüller (TU Dresden), Igor Krawczuk (TU München), Claudia Nagel (KIT)
Leitung des AK: Roy Ledermüller (TU Dresden)
Protokoll: Claudia Nagel (KIT)
Einführung
- Warum wurde dieser Arbeitskreis behandelt?
- Anktueller Anlass Änderung der Freiversuchsregelung bei der TU Dresden
- Ideenaustausch
- Wer hat bewirkt das der Arbeitskreis stattfindet?
- Roy
- Problemstellung
- Ziel des Arbeitskreises
Austausch, Teilnehmer stellen ihr Modell vor, Wünschenswertes Optimum, Argumente der Professoren
TU Dresden
Freiversuch in Prüfungsordnung verankert:
- Prüfung kann geschrieben werden bevor sie in der Studienordnung vorgesehen ist, bei Nichtbestehen kann die Prüfung wiederholt werden
- eine bestandene Prüfung kann zum nächsten regulären Prüfungstermin einmal wiederholt werden, es zählt die bessere Note
Freiversuch soll abgeschafft werden
KIT
Kein Freiversuch
TU München
Kein Freiversuch
Uni Rostock
früher: Jede Prüfung ist ein Freiversuch, wenn man sie in dem Semester schreibt, in dem sie vorgesehen ist oder früher, Wiederholungsprüfung sowohl bei Bestehen als auch bei Nichtbestehen möglich
aktuell: Freiversuch nur noch im Nachhinein bei Bestehen um die Note zu verbessern und nur für bestimmtes Kontingent an ECTS-Punkten (BA: 30, MA: ?), Freiversuch muss im nachfolgenden Semester stattfinden.
Grund der Änderung:
- auf ECTS Punkte beschränkt, weil nach der Meinung der Professoren der Freiversuch von den Studenten nicht ernst genug genommen wurde
- viel Verwaltungsaufwand
TU Ilmenau
- Seit WS13/14 für Bachelorstudiengang Elektro- und Informationstechnik:
- 10 Freiversuche
- kann als Notenverbesserung oder zusätzliche schriftliche Wiederholung zählen
- Prüfung muss in dem Semester geschrieben worden sein, in dem sie laut Studienplan vorgesehen ist
- muss spätestens 2 Semester nach Erstantritt beantragt werden
- vorher: 5 Freiversuche mit gleicher Regelung
- aktuelle Studienordnung wird als Versuch genutzt, wie die Studierenden mit dieser Freiheit zurechtkommen
- zusätzlich: Erstantrittsfrist ohne Freiversuchmöglichkeit liegt bei Regelstudienzeit + 4 Semester. Erste Prüfung im 11. Semester möglich
Optimum
- der Student soll nicht die Möglichkeit bekommen jede Prüfung als Freiversuch zu schreiben, deshalb sollte nur eine bestimmte Anzahl an Prüfungen/ECTS Punkten als Freivesuch gewertet werden dürfen
- Antrag auf Freiversuch sollte unabhängig davon möglich sein, wann die Prüfung in der Studienordnung vorgesehen ist
- Grundlagenorientierungsprüfungen, die als Eignungsverfahren dienen, sollten je nach Uni von der Regel des Freiversuchs ausgenommen werden
- Freiversuch sollte nur nur zum Verbessern einer bereits bestandenen Prüfung genutzt werden dürfen, die bessere Note soll gewertet werden
Argumente der Professoren | Gegenargumente |
---|---|
Verwaltungsaufwand | machen nur Studenten, die die Verbesserung wirklich wollen, da es Aufwand ist und für die Prüfung noch einmal gelernt werden muss und der Einfluss auf die Endnote gering ist; für Bummler zuviel Aufwand |
kommen nur zum Prüfungabschreiben | können auch so in Prüfungen rennen und Prüfungen klauen |
nehmen Prüfung nicht mehr so ernst | wenn nicht jede als Freiversuch geschrieben werden kann, nimmt man Prüfungen trotzdem ernst; Freiversuch ist nur dafür gedacht, eine Prüfung nochmal zu schreiben bei der man einen schlechten Tag hatte und man weiß, dass man das viel besser kann, ansonsten ist der Aufwand für die Studenten zu groß |
Gesetze beachten, vielleicht nicht in jedem Bundesland möglich | Lobbyarbeit leisten |
verlängert die Studiendauer | Studenten sind erwachsen und wollen fertig werden, sollten nicht entmündigt werden |
zusätzliche Argumente
- falls keine Verbesserungsmöglichkeit gegeben ist, werden Prüfungen geschoben
- nimmt Druck ( Student kann später entscheiden, ob er sich verbessern will, lässt sich keine 5.0 geben, damit er die Prüfung später schreiben kann)
- bessere Noten
- kein Durchstreichen richtiger Lösungen, damit man durchfällt
Vorschläge
aktuelles Modell aus Rostock erscheint als akzeptabler Kompromiss, ECTS Begrenzung schränkt potentiellen Missbrauch ein
Ende
Beginn: 9:29 Uhr
Ende: 12:15 Uhr
Der AK ist fertig.
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