arbeitskreise:klausureinsicht:protokoll-ws1314
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arbeitskreise:klausureinsicht:protokoll-ws1314 [09.11.2013 11:37] – Andrej Rode | arbeitskreise:klausureinsicht:protokoll-ws1314 [09.11.2013 15:02] (aktuell) – Andrej Rode | ||
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- | AK Klausureinsicht | + | ==== AK Klausureinsicht |
- | Anwesend: Benedikt Krug (TU Dresden), Jan Latzko (TU Darmstadt), Ernesto Tröger (HTW Berlin), Magdalena Rätz (TU Berlin), Deborah Luhnau (TU Dresden), Andre Hutschenreuther (HTW Berlin), Viktor Lenz (ETH Zürich), Robert Schaller (TUM) | + | |
+ | Benedikt Krug (TU Dresden), Jan Latzko (TU Darmstadt), Ernesto Tröger (HTW Berlin), Magdalena Rätz (TU Berlin), Deborah Luhnau (TU Dresden), Andre Hutschenreuther (HTW Berlin), Viktor Lenz (ETH Zürich), Robert Schaller (TU München) | ||
Protokoll: Andrej Rode (KIT) | Protokoll: Andrej Rode (KIT) | ||
- | Beginn: 10.00 | + | === 1. Umfrage Status Quo an den Hochschulen === |
- | 1. Umfrage Status Quo an den Hochschulen | + | TU Darmstadt: Prüfungsmodalitäten sind geregelt und Prüfungseinsicht ist darin verankert. Gibt Qualitätsschwankungen bei Einsichten, Problem v.a. bei der mathematischen Fakultät (Begrenzte Anzahl Musterlösungen, |
- | + | HTW Berlin: Es ist eine Vorschrift das Prüfungseinsichten durchgeführt werden, bei einem einzelnen Professor sind nicht die Kriterien der Bewertung bekannt.\\ | |
- | Darmstadt: Prüfungsmodalitäten sind geregelt und Prüfungseinsicht ist darin verankert. Gibt Qualitätsschwankungen bei Einsichten, Problem v.a. bei der mathematischen Fakultät (Begrenzte Anzahl Musterlösungen, | + | TU Berlin: Es findet normalerweise zu jeder Prüfung eine Einsicht statt, man bekommt bei Terminproblemen auch Sondertermine. Notizen zur Prüfung sind nicht erlaubt, Musterlösungen sind nicht ausreichend vorhanden, Korrekturen der Bewertung werden nicht schnell genug eingetragen, |
- | HTW: Es ist eine Vorschrift das Prüfungseinsichten durchgeführt werden, bei einem einzelnen Professor sind nicht die Kriterien der Bewertung bekannt. | + | Hochschule Karlsruhe: Alle Professoren bieten eine Einsicht an, Durchführung der Einsicht unterscheidet sich deutlich, (zeitlich Begrenzung etc.), wurden aufgefordert eine Leitline für Einsichten zu erarbeiten.\\ |
- | TU Berlin: Es findet normalerweise zu jeder Prüfung eine Einsicht statt, man bekommt bei Terminproblemen auch Sondertermine. Notizen zur Prüfung sind nicht erlaubt, Musterlösungen sind nicht ausreichend vorhanden, Korrekturen der Bewertung werden nicht schnell genug eingetragen, | + | TU München: Recht auf Einsicht beruht auf VerwaltungsG, |
- | HSKa: Alle Professoren bieten eine Einsicht an, Durchführung der Einsicht unterscheidet sich deutlich, (zeitlich Begrenzung etc.), wurden aufgefordert eine Leitline für Einsichten zu erarbeiten. | + | ETH Zürich: Normalerweise keine negativen Beispiele, Einsichtnahme meist nach Richtlinien möglich.\\ |
- | TUM: Recht auf Einsicht beruht auf VerwaltungsG, | + | KIT: Richtlinen zu Klausureinsichten wurden in der Studienkommission diskutiert und auch von den Professoren angenommen.\\ |
- | TUBerlin: Auf Nachfragen wird immer ein Einsicht angeboten, ist aber recht unterschiedlich. | + | |
- | ETH: Normalerweise keine negativen Beispiele, Einsichtnahme meist nach Richtlinien möglich. | + | |
- | KiT: Richtlinen zu Klausureinsichten wurden in der Studienkommission diskutiert und auch von den Professoren angenommen. | + | |
Es gibt deutliche Unterschiede bei der Notenbekanntgabe, | Es gibt deutliche Unterschiede bei der Notenbekanntgabe, | ||
- | Ankündigungen zu Einsichten sind meist nur an den Instituten zu erfragen, teilweise werden sie auf der Klausur direkt bekannt gegeben. | + | Ankündigungen zu Einsichten sind meist nur an den Instituten zu erfragen, teilweise werden sie auf der Klausur direkt bekannt gegeben. |
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+ | HTW, TUM, ETH haben schriftliche Regelungen zu Prüfungseinsichten. (Anhang) | ||
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+ | === 2. Erarbeitung von Richtlinien für die Klausureinsicht === | ||
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+ | Generell: Verwaltungsrecht ist Ländersache | ||
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+ | Klausureinsichtsrichtlinien (Wunsch): | ||
+ | - Prüfungseinsicht vor der offiziellen Notenbekanntgabe\\ | ||
+ | - festgelegte Benachrichtigung des Prüflings über Ablauf und Zeitraum der Einsicht\\ | ||
+ | - ausreichende Anzahl ausführlicher Musterlösungen\\ | ||
+ | - eine Richtline für den Zeitraum der Durchführung\\ | ||
+ | - ausreichende Betreuung während der Einsicht, die das Recht hat, Korrekturfehler beheben zu dürfen\\ | ||
+ | - angemessener Zeitrahmen für die Einsicht\\ | ||
+ | - Recht auf Kopie der eigenen Prüfung\\ | ||
+ | |||
+ | Gesetze dazu: Verwaltungsrecht, | ||
- | HTW, TUM, ETH haben schriftliche Regelungen zu Prüfungseinsichten. | + | === 3. Umsetzung der Richtlinie für Klausureinsichten an der eigenen Hochschule === |
- | Generell: Verwaltungsrecht | + | Es ist empfohlen zunächst in der Fachschaft/ unter den Studierenden zu diskutieren inwiefern Verbesserungsbedarf besteht und wo die Probleme liegen.\\ |
+ | Gespräch mit Studiendekan/ | ||
+ | Auf rechtliche Grundlagen hinweisen.\\ | ||
- | gute Klausureinsichtsrichtlinien: Prüfungseinsicht vor der offiziellen Notenbekanntgabe, | + | Es wurden noch Argumente gesammelt warum es für Professoren interessant sein könnte derartige Richtlinien zu wollen:\\ |
- | Gesetze dazu: Verwaltungsrecht, | ||
- | Warum sollten Profs. | + | Argumente für eine Richtlinie:\\ |
+ | - Erleichterung der Arbeit | ||
+ | - geringeres Konfliktpotential, | ||
Niehus - Prüfungsrecht (empfohlene Literatur) | Niehus - Prüfungsrecht (empfohlene Literatur) |
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arbeitskreise/klausureinsicht/protokoll-ws1314.txt · Zuletzt geändert: 09.11.2013 15:02 von Andrej Rode