arbeitskreise:klausureinsicht:protokoll-ws1314
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arbeitskreise:klausureinsicht:protokoll-ws1314 [09.11.2013 14:55] – Andrej Rode | arbeitskreise:klausureinsicht:protokoll-ws1314 [09.11.2013 15:02] (aktuell) – Andrej Rode | ||
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HTW, TUM, ETH haben schriftliche Regelungen zu Prüfungseinsichten. (Anhang) | HTW, TUM, ETH haben schriftliche Regelungen zu Prüfungseinsichten. (Anhang) | ||
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+ | === 2. Erarbeitung von Richtlinien für die Klausureinsicht === | ||
Generell: Verwaltungsrecht ist Ländersache | Generell: Verwaltungsrecht ist Ländersache | ||
- | Klausureinsichtsrichtlinien (Wunsch): Prüfungseinsicht vor der offiziellen Notenbekanntgabe; festgelegte Benachrichtigung des Prüflings über Ablauf und Zeitraum der Einsicht; ausreichende Anzahl ausführlicher Musterlösungen; eine Richtline für den Zeitraum der Durchführung; ausreichende Betreuung während der Einsicht, die das Recht hat, Korrekturfehler beheben zu dürfen; angemessener Zeitrahmen für die Einsicht; Recht auf Kopie der Prüfung\\ | + | Klausureinsichtsrichtlinien (Wunsch):\\ |
+ | - Prüfungseinsicht vor der offiziellen Notenbekanntgabe\\ | ||
+ | - festgelegte Benachrichtigung des Prüflings über Ablauf und Zeitraum der Einsicht\\ | ||
+ | - ausreichende Anzahl ausführlicher Musterlösungen\\ | ||
+ | - eine Richtline für den Zeitraum der Durchführung\\ | ||
+ | - ausreichende Betreuung während der Einsicht, die das Recht hat, Korrekturfehler beheben zu dürfen\\ | ||
+ | - angemessener Zeitrahmen für die Einsicht\\ | ||
+ | - Recht auf Kopie der eigenen | ||
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+ | Gesetze dazu: Verwaltungsrecht, | ||
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+ | === 3. Umsetzung der Richtlinie für Klausureinsichten an der eigenen Hochschule === | ||
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+ | Es ist empfohlen zunächst in der Fachschaft/ unter den Studierenden zu diskutieren inwiefern Verbesserungsbedarf besteht und wo die Probleme liegen.\\ | ||
+ | Gespräch mit Studiendekan/ | ||
+ | Auf rechtliche Grundlagen hinweisen.\\ | ||
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+ | Es wurden noch Argumente gesammelt warum es für Professoren interessant sein könnte derartige Richtlinien zu wollen:\\ | ||
- | Gesetze dazu: Verwaltungsrecht, | + | Argumente für eine Richtlinie:\\ |
- | Argumente für eine Richtlinie: | + | - Erleichterung der Arbeit der Profs (sie müssen sich keine eigenen Gedanken über Durchführung machen)\\ |
- | - Erleichterung der Arbeit der Profs (sie müssen sich keine eigenen Gedanken über Durchführung machen) | + | - geringeres Konfliktpotential, |
- | - geringeres Konfliktpotential, | + | |
Niehus - Prüfungsrecht (empfohlene Literatur) | Niehus - Prüfungsrecht (empfohlene Literatur) |
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arbeitskreise/klausureinsicht/protokoll-ws1314.1384005307.txt.gz · Zuletzt geändert: 09.11.2013 14:55 von Andrej Rode