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arbeitskreise:klausureinsicht:protokoll-ws1314

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arbeitskreise:klausureinsicht:protokoll-ws1314 [09.11.2013 14:55] Andrej Rodearbeitskreise:klausureinsicht:protokoll-ws1314 [09.11.2013 15:02] (aktuell) Andrej Rode
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 HTW, TUM, ETH haben schriftliche Regelungen zu Prüfungseinsichten. (Anhang) HTW, TUM, ETH haben schriftliche Regelungen zu Prüfungseinsichten. (Anhang)
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 +=== 2. Erarbeitung von Richtlinien für die Klausureinsicht ===
  
 Generell: Verwaltungsrecht ist Ländersache   Generell: Verwaltungsrecht ist Ländersache  
  
-Klausureinsichtsrichtlinien (Wunsch): Prüfungseinsicht vor der offiziellen Notenbekanntgabefestgelegte Benachrichtigung des Prüflings über Ablauf und Zeitraum der Einsichtausreichende Anzahl ausführlicher Musterlösungeneine Richtline für den Zeitraum der Durchführungausreichende Betreuung während der Einsicht, die das Recht hat, Korrekturfehler beheben zu dürfenangemessener Zeitrahmen für die EinsichtRecht auf Kopie der Prüfung\\+Klausureinsichtsrichtlinien (Wunsch):\\ 
 +Prüfungseinsicht vor der offiziellen Notenbekanntgabe\\ 
 +festgelegte Benachrichtigung des Prüflings über Ablauf und Zeitraum der Einsicht\\ 
 +ausreichende Anzahl ausführlicher Musterlösungen\\ 
 +eine Richtline für den Zeitraum der Durchführung\\ 
 +ausreichende Betreuung während der Einsicht, die das Recht hat, Korrekturfehler beheben zu dürfen\\ 
 +angemessener Zeitrahmen für die Einsicht\\ 
 +Recht auf Kopie der eigenen Prüfung\\ 
 + 
 +Gesetze dazu: Verwaltungsrecht, Landesrecht und -urteile.\\ 
 + 
 +=== 3. Umsetzung der Richtlinie für Klausureinsichten an der eigenen Hochschule === 
 + 
 +Es ist empfohlen zunächst in der Fachschaft/ unter den Studierenden zu diskutieren inwiefern Verbesserungsbedarf besteht und wo die Probleme liegen.\\ 
 +Gespräch mit Studiendekan/Prorektor für Lehre ist sinnvoll und Gespräch in der Studienkommission und eventuell ein Beschluss im Fakultätsrat.\\ 
 +Auf rechtliche Grundlagen hinweisen.\\ 
 + 
 +Es wurden noch Argumente gesammelt warum es für Professoren interessant sein könnte derartige Richtlinien zu wollen:\\ 
  
-Gesetze dazu: Verwaltungsrecht, Landesrecht und -urteile. +Argumente für eine Richtlinie:\\ 
-Argumente für eine Richtlinie:  +- Erleichterung der Arbeit der Profs (sie müssen sich keine eigenen Gedanken über Durchführung machen)\\ 
-- Erleichterung der Arbeit der Profs (sie müssen sich keine eigenen Gedanken über Durchführung machen) +- geringeres Konfliktpotential, da alle Einsichten gleich ablaufen, weniger Anfragen der Studis, da sie über den Ablauf Bescheid wissen.\\
-- geringeres Konfliktpotential, da alle Einsichten gleich ablaufen, weniger Anfragen der Studis, da sie über den Ablauf Bescheid wissen.+
  
 Niehus - Prüfungsrecht (empfohlene Literatur) Niehus - Prüfungsrecht (empfohlene Literatur)


Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/klausureinsicht/protokoll-ws1314.1384005307.txt.gz · Zuletzt geändert: 09.11.2013 14:55 von Andrej Rode