arbeitskreise:klausureinsicht:protokoll-ws1314
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arbeitskreise:klausureinsicht:protokoll-ws1314 [09.11.2013 14:59] – Andrej Rode | arbeitskreise:klausureinsicht:protokoll-ws1314 [09.11.2013 15:02] (aktuell) – Andrej Rode | ||
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Generell: Verwaltungsrecht ist Ländersache | Generell: Verwaltungsrecht ist Ländersache | ||
- | Klausureinsichtsrichtlinien (Wunsch): | + | Klausureinsichtsrichtlinien (Wunsch):\\ |
- Prüfungseinsicht vor der offiziellen Notenbekanntgabe\\ | - Prüfungseinsicht vor der offiziellen Notenbekanntgabe\\ | ||
- festgelegte Benachrichtigung des Prüflings über Ablauf und Zeitraum der Einsicht\\ | - festgelegte Benachrichtigung des Prüflings über Ablauf und Zeitraum der Einsicht\\ | ||
Zeile 34: | Zeile 34: | ||
- Recht auf Kopie der eigenen Prüfung\\ | - Recht auf Kopie der eigenen Prüfung\\ | ||
- | Gesetze dazu: Verwaltungsrecht, | + | Gesetze dazu: Verwaltungsrecht, |
- | Argumente für eine Richtlinie: | + | |
- | - Erleichterung der Arbeit der Profs (sie müssen sich keine eigenen Gedanken über Durchführung machen) | + | === 3. Umsetzung der Richtlinie für Klausureinsichten an der eigenen Hochschule === |
- | - geringeres Konfliktpotential, | + | |
+ | Es ist empfohlen zunächst in der Fachschaft/ unter den Studierenden zu diskutieren inwiefern Verbesserungsbedarf besteht und wo die Probleme liegen.\\ | ||
+ | Gespräch mit Studiendekan/ | ||
+ | Auf rechtliche Grundlagen hinweisen.\\ | ||
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+ | Es wurden noch Argumente gesammelt warum es für Professoren interessant sein könnte derartige Richtlinien zu wollen:\\ | ||
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+ | Argumente für eine Richtlinie:\\ | ||
+ | - Erleichterung der Arbeit der Profs (sie müssen sich keine eigenen Gedanken über Durchführung machen)\\ | ||
+ | - geringeres Konfliktpotential, | ||
Niehus - Prüfungsrecht (empfohlene Literatur) | Niehus - Prüfungsrecht (empfohlene Literatur) |
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arbeitskreise/klausureinsicht/protokoll-ws1314.1384005551.txt.gz · Zuletzt geändert: 09.11.2013 14:59 von Andrej Rode