VORLÄUFIGE FASSUNG
Je nach Bundesland und Stellung des Vereins gegenüber anderen Institutionen (Zum Beispiel einer Universität und oder einer Fachschaft) ergeben sich für den Verein neue Schwerpunkte und rechtliche Bedingungen.
Dies ist beim Lesen des Leitfadens zu beachten!
Beispiele:
Die Aufbewahrungsfristen sind 10 bzw. 6 Jahre Quelle 1:
Wie mache ich einen Beleg/Rechnung ablagefertig?
Rechnungen müssen je nach Betrag unterschiedliche Formalia enthalten. Siehe auch UStG §14. Achtung! Hat sich am 1.1.2017 geändert.
Kleinunternehmerregelung
Rechtliche Grundlage: §19 UStG
Bedingungen:
Steuererklärung muss im ersten vollständigen Geschäftsjahr nach der Gründung abgegeben werden. Ab dann werden die Steuererklärungen nur alle 3 Jahre fällig. Nicht falsch verstehen: Dennoch muss für jedes Jahr eine eigenständige Steuererklärung gemacht werden, lediglich die Abgabe ans das Finanzamt erfolgt nur alle 3 Jahre.
Arten:
Wer die Bedingungen nach USt.-Befreit nicht erfüllt, ist Umsatzsteuerpflichtig. Vereine, die die Bedingungen erfüllen, können sich freiwillig von der Umsatzsteuerbefreiung befreien lassen. Dies muss man beim zuständigen Finanzamt beantragen.
Wer Umsatzsteuerabgabepflichtig ist, muss dann auch die Steuerklärung jährlich machen. Der Stichtag hierfür ist derzeit der 31. Juli (Stand: Mai 2020). Wenn man als Verein einen Steuerberater hat, der für einen die Steuererklärung erledigt, verlängert sich die Frist auf 28/29. Februar des Folgejahres.
Veranschaulicht für die Steuererklärung 2019:
Arten:
Website: https://doku.jverein.de/
Website: https://gnucash.org
Website: https://plaintextaccounting.org
Website: https://www.jes-eur.de/
Website: https://lexoffice.de/
Website: https://lexware.de