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Mobilität: Quereinsteiger / externe Masterstudenten

BuFaTa WiSe 2013 in Graz
Anwesend: Willi (TU Kaiserslautern); Jan, Steffi (Uni Paderborn); Andre, Peter (HTW Berlin), Dirk (TU Dresden)
Leitung des AK: Jan
Protokoll: Dirk

Einführung

Das Bachelor-Master-System bringt den Vorteil mit sich, dass zwischen den Studiengängen die Hochschule gewechselt werden kann. In der Realität stellt sich dieser Wechsel jedoch als sehr problematisch dar. In diesem AK sollen Probleme, die bei einem solchen Wechsel auftreten, gesammelt werden. Anschließend sollen Lösungsansätze diskutiert werden und Möglichkeiten gefunden werden, wie der Fachschaftsrat unterstützend eingreifen kann

Zulassung zur neuen Hochschule

Die Hürde beim Wechsel ist die Zulassung an der neuen Hochschule. Die Fakultät behält sich vor selber zu entscheiden, welcher Bewerber für den Masterstudiengang geeignet ist. Dabei werden die Inhalte des vorhergehenden Studiengangs geprüft, ob diese mit denen des eigenen Bachelorstudiengangs der Hochschule übereinstimmt. Oftmals entscheidet die neue Hochschule, dass die Inhalte oder das Niveau unzureichend waren. Um dort nachzusteuern, haben sich zwei Verfahren etabliert:

Auflagen: Der Berwerber wird vorläufig zugelassen. Die Hochschule entscheidet, dass Module des eigenen Bachelorstudiengangs nachgeholt werden müssen, deren Bestehen Voraussetzung für die entgültige Zulassung sind. Die Leistungen müssen i.d.R. in einem bestimmten Zeitraum nachgewiesen werden.

Eignungsfeststellung: Der Berwerber muss eine oder mehrere Prüfung des eigenen Bachelorstudiengangs der neuen Hochschule als Eingangstest bestehen. Im Anschluss erfolgt die Zulassung.

Beide Verfahren beinhalten letztendlich, dass eigene Prüfungen der neuen Hochschule, die i.d.R. aus dem Grundstudium stammen, nachgeholt werden müssen. Diese Praxis wird als kritisch angesehen, da akkreditierte Studiengänge, die darüberhinaus auch noch den selben Namen haben, inhaltsgleich sein sollten. Außerdem wird das Studium durch Auflagen oder Eignungsfestellungen um mindestens ein Semester verlängert.

Die Argumentation der Professorenschaft zielt meist darauf ab, dass aus Modulbeschreibungen der alten Hochschule nicht hervorgeht, welche konkreten Inhalte gelehrt worden sind und auf welchem Niveau diese vermittelt wurden. Um zu verhindern, dass diese als wichtig erachteten Inhalte beim Master-Absolventen fehlen, sollen sie nachgeholt werden.

Die Teilnehmer des AKs sind übereingekommen, dass Auflagen den freien Wechsel zwischen den Hochschulen, der durch die Bologna-Reform angestrebt wurde, im Vergleich zum Diplom, erschweren und die Förderung einer Mobilität nicht stattfindet. Darüber hinaus werden Auflagen von den Rechtsabteilungen der Hochschulen als sehr kritisch eingestuft. Einzelne Studenten klagten bereits gegen ihre Auflagen. Niveau-Unterschiede sind zwar real, müssen von den Hochschulen jedoch in Kauf genommen werden. Studierende im Master-Studiengang sollen in der Lage sein Kompetenzlücken eigenständig festzustellen und zu beheben.

Als Lösungsansatz wurde eine Argumentation über die Akkreditierung vorgeschlagen. Zwei gleichnamige, akkreditierte Studiengänge sollten zumindest im Bereich des Grundstudiums die selben Inhalte haben, wodurch Quereinsteiger ohne Auflagen zugelassen werden sollten. Sollte das Problem eines Niveau-Unterschieds bestehen, sollte dem Studenten selber auffallen, dass ihm Kompetenzen fehlen. Um diese bereits am Anfang des Master-Studiums feststellen zu können, sollte die Studienfachberatung genutzt werden.

Um diesem Lösungsansatz Nachdruck zu verleihen, sollten die studentischen Vertreter in Akkreditierungsgesellschaften auf diese Problematik aufmerksam gemacht werden.

Problem dieses Lösungsansatzes ist die eindeutige Abgrenzung verschiedener Studiengänge seitens der Akkreditierungsgesellschaften.

Integration externer Masterstudenten

Ein weiteres Problem, dass sich beim Hochschulwechsel ergibt, ist die Gewöhnung an die Strukturen der neuen Hochschule und Vernetzung mit Studierenden. Diese Probleme sind dieselben, mit denen auch die Bachelor-Erstsemester konfrontiert sind.

Als Lösung sollten externe Master-Erstsemester der Einfachheit halber an den Einführungsveranstaltungen der Bachelor-Erstsemester teilnehmen. Eine Erläuterung des Studiengangs wird als nicht notwendig erachtet, da Externe Master-Studenten i.d.R. wissen, warum sie an diese Hochschule gegangen sind und was sie dort erwartet. Andernfalls hat der Student bereits ein Hochschulstudium beendet und sollte daher selber in der Lage sein, Prüfungsordnungen zu lesen. Ebenfalls wird auf spezielle Master-Einführungsveranstaltungen verzichtet, da Master-Erstsemester alt genug sein sollten, um selber zueinander zu finden, sodass der Fachschaftsrat dort nicht regulierend eingreifen muss. Im Gegensatz zu Bachelor-Erstis, wird Master-Erstis ein Grad an Eigenständigkeit zugestanden.

Ende

Beginn: 16:00 Uhr
Ende: 17:30 Uhr
Der AK ist fertig



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/mobilitaet/start.txt · Zuletzt geändert: 08.11.2013 18:51 von Dirk