BuFaTa ET Wiki

Das Wiki der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


arbeitskreise:oberstufenmathematik:protokoll_wien2016

Protokoll Mathematik Taschenrechner

BuFaTa WiSe16
Anwesend: 2*Markus (TU Dresden), Thomas (Dresden), Christoph (Dresden), Ann-Christin (Braunschweig), Tobias (Paderborn), Felix (Ulm)
Leitung des AK: Markus P. (Dresden)
Protokoll: Thomas

Einführung

Im AK Oberstufenmathematik in Regensburg hat die Bufata eine Stellungnahme erarbeitet, welche auflistet welche Inhalte im Mathematikuntersicht den Schülern vermittelt werden sollten, um sie auf ein Ingenieurstudium vorzubereiten. Dabei konnte sich die Bufata noch nicht auf eine einheitliche Einigung zum Taschenrechner einigen. Weshalb dieser Arbeitskreis eine Stellungnahme zu Taschenrechnern in der Schule behandeln soll. Vorgeschlagene Gliederung an welcher diskutiert werden soll:

  • Unterscheidung Prüfung und Unterricht
  • Typen von Rechner
    • CAS-Taschenrechner
    • programmierbarer Taschenrechner
    • einfacher TR

Erfahrungen und Brainstorming

  • Sachsen: Taschenrechnerfreier Teil und Teil mit Taschenrechner
  • CAS-TR kann zu viel, bzw. viele Funktionen werden nicht benutzt; programmierfähiger/einfacher grafischer ist gut –> schnell y=x² plotten
  • Ann-Christin
    • wissenschaftlichen TR darf verwendet werden (+,-, manche einfache Integrale) in der Schule (Sachsen-Anhalt)
    • jetzt in Niedersachsen –> andere können nicht einfachste Sachen lösen(Integrale, Bruchrechnen, umstellung von Gleichungssysthemen und Differentation)
  • Schüler bedienen TR besser als Lehrer
  • Schüler können auf programmierfähigen Taschenrechner programmieren lehren, wenn sie im Unterricht unterfordert sind; aber nur für gute Schüler, die sich im Unterricht langweilen
  • Taschenrechner sind eine teure Anschaffung für Familien

Ideallösung

  • gut ausgerüsteten Matheraum mit Smartboard + Geogebra –> Grafikfähiger Rechner nichtmehr von Nöten.
  • wissenschaftlicher TR ab 8. Klasse, sodass ab 10. Klasse flüssig bedient werden kann

Begründung Stellungnahme

Es werden Argumente gesammelt um eine die Ideallösung beinhaltende Stellungnahme zu begründen.

8. Klasse einführen:
man braucht das für alle komplexe Themen in verschiedenen Fächern, um schnell Berechnungen durchzuführen und sich auf die neuen Inhalte konzentrieren zu können Umgang mit TR muss beigebracht werden

wissenschaftlicher TR:
Mathematik soll im Vordergrund stehen und nicht TR-Benutzung, Grundlagen sollen nicht verlernt werden nicht CAS: CAS macht dumm, Argument „Programmieren lernen“ → Mathe soll nicht zu Informatik werden, darf in vielen Modulen nicht in der Prüfung verwendet werden

nicht grafikfähiger TR:
kann man durch GeoGebra ersetzen (durch Lehrer vorgestellt)

Gegenargument Einführung Programmieren:
Programmieren kein Bestandteil des Mathematik Unterrichts, sollte vor allem aufgrund begrenztem Curriculums auf andere Fächer ausgelagert werden .Nach Einführung in qualitative Analyse von Kurvenverläufen durch Frontal Unterricht und weiterführende Hausaufgaben Transferleistung der Schüler bei Anwendung der erworbenen Kenntnisse ohne veranschaulichende Plots

CAS-TR:
Teure Anschaffung, durch neue Generation alle zwei drei Jahre Weiterverkauf schlecht möglich.

Grundsatz:
Abi soll auf das Studium vorbereiten, es sollten nur Hilfsmittel zugelassen sein, die es im Studium auch gibt

Entwurf-Stellungnahme

Sehr geehrte Damen und Herren, die BuFaTa ET sieht Taschenrechner als einen wichtigen Bestandteil des Mathematikunterrichtes und der Arbeit mit Mathematik in einer digitalen Gesellschaft. Daher empfiehlt die BuFaTa den Schulen ihre Schüler ab der 8. Klasse in den Umgang mit einem wissenschaftlichen Taschenrechner einzuführen. Spätestens mit der 10. Klasse soll der wissenschaftliche Taschenrechner zu einem festen Bestandteil des Mathematikunterichtes geworden sein. Ab der 8. Klasse werden die Inhalte der Mahematik zunehmend komplexer. Ein Taschenrechner ermöglicht die schnelle Ausführung einfacher Rechenoperationen, wodurch der Fokus auf neue Unterrichtsinhalte gelegt werden kann.

Weiterhin erleichtert dies auch in anderen Fächern wie Physik, in welchem die Mathematik ein Hilfsmittel darstellt, sich auf die fachspezifischen Themen zu konzentrieren.

Hierbei sollen die Aufgaben sowohl des Unterricht als auch der Prüfungen bis hin zum Abitur zu einem Teil mit dem wissenschaftlichen und zu einem Teil ohne jeglichen Taschenrechner gelöst werden. Dies stellt sicher, dass sowohl komplexere Thematiken behandelt werden können, als auch die grundlegenden Rechentechniken nicht verlernt werden. Hierfür ist notwendig, dass kompetentes Lehrpersonal die Schüler in den Umgang mit dem Taschenrechner einführt.

CAS und grafikfähige Taschenrechner, insbesondere als verplichtende Anschaffung für die Familien, lehnen wir ab, da sie eine hohe finanzielle Belastung für diese darstellen. Bei der Benutzung von CAS steht die Bedienung und Programierung des Taschenrechners, nicht aber das Aneignen von mathematischen Fähigkeiten im Vordergrund. Eine qualitative Analyse von Verläufen und Funktionen kann im Rahmen des Unterrichts in gut ausgerüsteten Mathe-Räumen mit SmartBoards im selben Maße wie mit grafikfähigen Taschenrechner vermittelt werden. Weitergehend können den Kindern mit Programmen wie GeoGebra und WolframAlpha auch für die Weiteverwendung außerhalb der Schule kostengünstige Alternativen zum grafikfähigen Taschenrechner zur Verfügung gestel lt werden. Da die gymnasiale Oberstufe auf ein späteres Studium vorbereiten soll, ist eine Nutzung von grafikfähigen Taschenrechnern und Computer-Algebra-Systemen insbsondere in der Hinsicht problematisch, dass in vielen Modulen eine Nutzung ebendieser Taschenrechner nicht zulässig ist. Somit ist eine Ausbildung an diesen Geräten nicht zielführend.

Abschließende Hinweise

  • Die mangelnden Programmierkenntnisse der Schüler sollen in einem AK Informatik auf der Nächsten Bufata
  • Tobias nimmt die entworfene Stellungnahme in den Workshop How to Stellungnahme mit. Die überarbeitete Stellungnahme wird im Zwischenplenum vorgestellt.

Ende

Beginn: 09:45 Uhr
Ende: 12:30 Uhr
Der AK ist fertig, wenn das Plenum die Stellungnahme bestätigt.

Überarbeitung

Tobias (Paderborn),Magda (TU Berlin) und Markus (TU Dresden)
Nach dem Zwischenplenum wurde die Stellungnahme erneut überarbeitet. Insbesondere „Darüber hinaus stellt die Anschaffung dieser Geräte eine zusätzliche finanzielle Belastung dar, besonders für Familien mit mehreren Kindern oder begrenzten finanziellen Mitteln“ Dem Abschlusplenum werden 2 verschiedene Vorschläge vorgelegt:

Mit Familenbestandteil

Stellungnahme zu Taschenrechnern im Mathematikunterricht

Die Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik (BuFaTa ET) sieht Taschenrechner als einen wichtigen Bestandteil des Mathematikunterrichtes. Daher empfiehlt die BuFaTa SchülerInnen ab der 8. Klasse in den Umgang mit einem wissenschaftlichen Taschenrechner einzuführen. Spätestens mit der 10. Klasse soll der wissenschaftliche Taschenrechner zu einem festen Bestandteil des Mathematikunterrichtes geworden sein. Ab der 8. Klasse werden die Inhalte der Mathematik zunehmend komplexer. Ein Taschenrechner ermöglicht die schnelle Ausführung einfacher Rechenoperationen, wodurch der Fokus auf neue Unterrichtsinhalte gelegt werden kann. Weiterhin erleichtert dies auch in anderen Fächern wie Physik, in welchem die Mathematik ein Hilfsmittel darstellt, sich auf die fachspezifischen Themen zu konzentrieren. Hierfür ist notwendig, dass kompetentes Lehrpersonal die Schüler in den Umgang mit dem Taschenrechner einführt.

Hierbei sollen die Aufgaben sowohl des Unterrichts als auch der Prüfungen bis hin zum Abitur zu einem Teil mit dem wissenschaftlichen und zu einem Teil ohne jeglichen Taschenrechner gelöst werden. Dies stellt sicher, dass sowohl komplexere Thematiken behandelt werden können, als auch die grundlegenden Rechentechniken nicht verlernt werden.

Computer-Algebra-System (CAS) Taschenrechner und grafikfähige Taschenrechner lehnen wir ab, insbesondere als verpflichtende Anschaffung. Bei der Benutzung von CAS Taschenrechnern steht die Bedienung und Programmierung des Taschenrechners, nicht aber das Aneignen von mathematischen Fähigkeiten im Vordergrund. Darüber hinaus stellt die Anschaffung dieser Geräte eine zusätzliche finanzielle Belastung dar, besonders für Familien mit mehreren Kindern oder begrenzten finanziellen Mitteln. Eine Darstellung von Verläufen und Funktionen kann in zeitgemäß ausgerüsteten Unterrichtsräumen im selben Maße wie mit grafikfähigen Taschenrechnern erfolgen. Weitergehend kann den Jugendlichen mit kostengünstigen Programmen wie GeoGebra und WolframAlpha eine Einführung in mathematische Software gegeben werden. Die gymnasiale Oberstufe soll auf ein späteres Studium vorbereiten. In den meisten Modulen ist jedoch die Nutzung grafikfähiger und CAS Taschenrechner nicht zulässig, so dass eine Ausbildung an diesen Geräten nicht zielführend ist.

Ohne Familenbestandteil

Stellungnahme zu Taschenrechnern im Mathematikunterricht

Die Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik (BuFaTa ET) sieht Taschenrechner als einen wichtigen Bestandteil des Mathematikunterrichtes. Daher empfiehlt die BuFaTa SchülerInnen ab der 8. Klasse in den Umgang mit einem wissenschaftlichen Taschenrechner einzuführen. Spätestens mit der 10. Klasse soll der wissenschaftliche Taschenrechner zu einem festen Bestandteil des Mathematikunterrichtes geworden sein. Ab der 8. Klasse werden die Inhalte der Mathematik zunehmend komplexer. Ein Taschenrechner ermöglicht die schnelle Ausführung einfacher Rechenoperationen, wodurch der Fokus auf neue Unterrichtsinhalte gelegt werden kann. Weiterhin erleichtert dies auch in anderen Fächern wie Physik, in welchem die Mathematik ein Hilfsmittel darstellt, sich auf die fachspezifischen Themen zu konzentrieren. Hierfür ist notwendig, dass kompetentes Lehrpersonal die Schüler in den Umgang mit dem Taschenrechner einführt.

Hierbei sollen die Aufgaben sowohl des Unterrichts als auch der Prüfungen bis hin zum Abitur zu einem Teil mit dem wissenschaftlichen und zu einem Teil ohne jeglichen Taschenrechner gelöst werden. Dies stellt sicher, dass sowohl komplexere Thematiken behandelt werden können, als auch die grundlegenden Rechentechniken nicht verlernt werden.

Computer-Algebra-System (CAS) Taschenrechner und grafikfähige Taschenrechner lehnen wir ab. Bei der Benutzung von CAS Taschenrechnern steht die Bedienung und Programmierung des Taschenrechners, nicht aber das Aneignen von mathematischen Fähigkeiten im Vordergrund. Eine Darstellung von Verläufen und Funktionen kann in zeitgemäß ausgerüsteten Unterrichtsräumen im selben Maße wie mit grafikfähigen Taschenrechnern erfolgen. Weitergehend kann den Jugendlichen mit kostengünstigen Programmen wie GeoGebra und WolframAlpha eine Einführung in mathematische Software gegeben werden. Die gymnasiale Oberstufe soll auf ein späteres Studium vorbereiten. In den meisten Modulen ist jedoch die Nutzung grafikfähiger und CAS Taschenrechner nicht zulässig, so dass eine Ausbildung an diesen Geräten nicht zielführend ist.



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/oberstufenmathematik/protokoll_wien2016.txt · Zuletzt geändert: 11.12.2016 01:27 von Markus Peller