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arbeitskreise:uniwechsel:protokoll_muenchen2017

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arbeitskreise:uniwechsel:protokoll_muenchen2017 [02.11.2017 19:28] Lucas Bobzienarbeitskreise:uniwechsel:protokoll_muenchen2017 [04.11.2017 12:26] (aktuell) Marika Multhauf
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-Das Ziel des Bologna-Prozesses war es „einen vergleichbaren, kompatiblen und kohärenten Hochschulraum in Europa (European Higher Education Area, EHEA) zu schaffen, in dem die Mobilität der Studierenden, Absolventinnen und Absolventen und Hochschullehrerinnen und -lehrern uneingeschränkt möglich sein soll.“ (Quelle:https://www.kmk.org/themen/hochschulen/internationale-hochschulangelegenheiten.html).+Ein Hauptziel des Bologna-Prozesses war es „einen vergleichbaren, kompatiblen und kohärenten Hochschulraum in Europa (European Higher Education Area, EHEA) zu schaffen, in dem die Mobilität der Studierenden, Absolventinnen und Absolventen und Hochschullehrerinnen und -lehrern uneingeschränkt möglich sein soll.“ (Quelle:https://www.kmk.org/themen/hochschulen/internationale-hochschulangelegenheiten.html).
 Allerdings ist die uneingeschränkte Mobilität, vor allem für Studierende im technischen Bereich, nicht gesichert.  Allerdings ist die uneingeschränkte Mobilität, vor allem für Studierende im technischen Bereich, nicht gesichert. 
  
  
-Diese Mobilität ist eine Bereicherung für die Hochschulen, die unterstützt und nicht eingeschränkt werden sollte. Für den Studierenden ist die Entscheidung für den passenden Masterstudiengang ein essenzieller Teil für die fachliche Weiterentwicklung und sollte nicht durch zusätzliche Belastungen verhindert werden.   
  
-Die Kenntnisse, die im Bachelorstudium an einer  Hochschule erworben wurden reichen oft nicht aus, um an einer anderen Hochschule im gleichen Fach ein Master-Studium fortführen zu können+Die Kompetenzen, die mit dem Bachelorstudium attestiert werden, reichen häufig nicht aus, um die Voraussetzungen, welche andere Hochschulen an ihre Studienbewerber stellen zu erfüllen. Dies führt dazu, dass eine Zulassung in den Masterstudiengang nur unter Auflagen möglich oder in einigen Fällen sogar abgelehnt wird. Die Entscheidung über die Zulassung von Studierenden erfolgt bei jeder Hochschule nach anderen Kriterien und wirkt zum Teil willkürlich. Zudem sind die Kriterien auf welchen diese fußt im Vorraus nicht bekannt und wird auch im Nachgang nur selten offengelegt. Wir sehen diese Intransparenz des Zulassungsprozesses und der am Ende stehenden Auflagen oder Ablehnung als größtes Problem
  
-Dies führt dazu, dass eine Zulassung in den Masterstudiengang nur unter Auflagen oder in einigen Fällen sogar gar nicht möglich ist. Hieraus ergibt sich ein Mehraufwand und fehlende Planungssicherhheit der Studierenden, was zwangsläufig zu einer Verlängerung des Studiums führt.   
-Diese Verlängerung der Studiendauer stellt zudem eine finanzielle Mehrbelastung dar und ist somit eine zusätzliche Einschränkung für die Wahl des Masterstudiengangs und -ortes. Eine Zulassung mit Auflagen ist daher nur zu befürworten, wenn ohne die Auflagen ein erfolgreiches Masterstudium nicht gesichert werden kann. 
  
-Die Entscheidung über die Zulassung von Studierenden erfolgt bei jeder Hochschule nach anderen Kriterien und wirkt zum Teil willkürlichWir sehen diese Intransparenz des Zulassungsprozesses und der am Ende stehenden Auflagen oder Ablehnung als größtes Problem+Wir empfehlen zu diesem Zweck einen Katalog von Grundkompetenzen für jeden Masterstudiengang zu erstellen, welcher alle nötigen Voraussetzungen beinhaltet um das entsprechende Studium aufnehmen zu könnenDieser soll selbstverständlich öffentlich zugänglich und verbindlich sein
  
-Dies wird verstärkt durch die Tatsache, dass bei einigen Auflagen der Nutzen für den Masterabschluss nicht ersichtlich ist, und getroffene Entscheidungen nur in Ausnahmefällen begründet werdenZudem ist für den Studierenden bei der Bewerbung oft nicht erkennbar, welche Module oder Inhalte für das Studium vorausgesetzt werden.+Der Einfachheit halber kann dieser Katalog für Studiengänge, welchen ein definierter Bachelorstudiengang vorausgeht, durch eine Liste von Modulen dieses ersetzt werden. Der Katalog von geforderten Kompetenzen ergibt sich dann aus den definierten Inhalten dieser Modulen aus dem zugehörigen Modulhandbuch. Zu beachten ist, dass hier nur Pflichtmodule dieses Studiengangs - und ggf Pflichtmodule der Vertiefung - in betracht kommenInhalte von Wahlpflichtmodulen oder gar Wahlkatalogen können selbstverständlich nicht als grundsätzlich bekannt vorausgesetzt werden. 
  
-Wir empfehlen zu diesem Zweck einen Katalog von Grundkenntnissen für jeden Masterstudiengang zu erstellen, welcher alle nötigen Voraussetzungen beinhaltet um das entsprechende Studium aufnehmen zu können. Dieser soll selbstverständlich öffentlich zugänglich und verbindlich sein.  
  
-Der Einfachheit halber kann dieser Katalog eine Liste der im Vorstudium (i.d.R. Bachelor) essentiellen Module sein, sollte aber eine Gesamtzahl von 100 ECTS (European Credit Transfer System) dieses Studiums nicht übersteigen. Voraussetzung für diese Zusammenfassung ist allerdings ein aussagekräftiges Modulhandbuch, welchem die einzelnen Inhalte detailliert entnommen werden können. Weiter sprechen wir uns dafür aus, für jede einzelne ausgesprochene Auflage eine stichhaltige, inhaltliche Begründung aufbauend auf den vom Bewerber vorgebrachten Leistungen abzugeben. +Weiter sprechen wir uns dafür aus, für jede einzelne ausgesprochene Auflage eine stichhaltige, inhaltliche Begründung aufbauend auf den vom Bewerber vorgebrachten Leistungen abzugeben. 
  
-Der Bewerber hat somit die Möglichkeit sich vorher über die geforderten Voraussetzungen umfassend zu informieren sowie die Entscheidungen zu Auflagen stichhaltig nachzuprüfen und gegebenfalls begründet gegen diese vorgehen zu können. 
  
-Selbige Begründungen sollen selbstverständlich auch für Auflagen bei Wechsel des Studiengangs (unabhängig davon, ob innerhalb der Hochschulle oder zwischen Hochschulen) abgegeben werden.+Selbige Begründungen sollen selbstverständlich auch für Auflagen bzw (Nicht-) Anerkannungen bei Wechsel des Studiengangs (unabhängig davon, ob innerhalb der Hochschulle oder zwischen Hochschulen) abgegeben werden.  
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 +So hat der Bewerber die Möglichkeit sich bereits im vornhinein umfassend über geforderten Voraussetzungen zu informieren sowie die Entscheidungen zu Auflagen stichhaltig nachzuprüfen und gegebenfalls begründet gegen diese vorgehen zu können. Hierdurch wird die Planungssicherheit der Studenten bei der Wahl ihres Studiengangs und -ortes, sowie die Rechtssicherheit des Verfahrens erheblich erhöht. Mobilität im Studium ist eine Bereicherung für die Hochschulen, die unterstützt und nicht eingeschränkt werden sollte. Für den Studierenden ist die Entscheidung für den passenden Masterstudiengang ein essenzieller Teil für die fachliche Weiterentwicklung und sollte nicht durch unnötige Belastungen verhindert werden.   
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 +ENDE STELLUNGNAHME 
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 +Hieraus ergibt sich ein Mehraufwand und fehlende Planungssicherhheit der Studierenden, was zwangsläufig zu einer Verlängerung des Studiums führt.   
 +Diese Verlängerung der Studiendauer stellt zudem eine finanzielle Mehrbelastung dar und ist somit eine zusätzliche Einschränkung für die Wahl des . Eine Zulassung mit Auflagen ist daher nur zu befürworten, wenn ohne die Auflagen ein erfolgreiches Masterstudium nicht gesichert werden kann. 
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 +Diese Mobilität ist eine Bereicherung für die Hochschulen, die unterstützt und nicht eingeschränkt werden sollte. Für den Studierenden ist die Entscheidung für den passenden Masterstudiengang ein essenzieller Teil für die fachliche Weiterentwicklung und sollte nicht durch zusätzliche Belastungen verhindert werden.   
  
 Ohne Anpassung des derzeitigen Verfahrens sehen wir die Grundidee des Bologna-Prozesses missachtet und ist aus der Sicht der BuFaTa ET abzulehnen. Ohne Anpassung des derzeitigen Verfahrens sehen wir die Grundidee des Bologna-Prozesses missachtet und ist aus der Sicht der BuFaTa ET abzulehnen.
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 ((kommt doch erst morgen -.-)) ((kommt doch erst morgen -.-))
 +((jetzt ist heute! ^.^))
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 +1 Ein hauptsächliches Ziel des Bologna-Prozesses (erster Satz)
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 +3 Nicht Kenntnisse, sonder Kompetenzen. Der Satz "fällt vom Himmmel", (Martin Viadra), nicht stichhaltig (das ist strittig).
 +4 Der Text scheint nicht zielführend. es wirkt, als würden Auflagen grundsätzlich abgelehnt werden. Es soll klarer herauskommen, dass es um fachnahe Studienwechsel geht. <Zusätzlich viel diffuse Diskussion>
 +5 Der "Katalog" soll pro Uni und Studiengang erstellt werden und nicht insgesamt. Zulassungsbeschränkungen fpr jeden Studingang sollten bei der Akkreditierung bereits "grob" festgelegt sein sollen. 
 +6 100 ects nicht gut. ggf Erste Hälfte Streichen. Kompetenzen vs Kenntnisse
 +7 ich habe keine Ahnung, was gesagt wurde
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 +Idee: Zweiteilung der Stellungnahme.: ??
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Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/uniwechsel/protokoll_muenchen2017.1509647307.txt.gz · Zuletzt geändert: 02.11.2017 19:28 von Lucas Bobzien