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arbeitskreise:uniwechsel:protokoll_muenchen2017

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arbeitskreise:uniwechsel:protokoll_muenchen2017 [04.11.2017 11:51] Lucas Bobzienarbeitskreise:uniwechsel:protokoll_muenchen2017 [04.11.2017 12:26] (aktuell) Marika Multhauf
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-Selbige Begründungen sollen selbstverständlich auch für Auflagen und Anerkannungen bei Wechsel des Studiengangs (unabhängig davon, ob innerhalb der Hochschulle oder zwischen Hochschulen) abgegeben werden. +Selbige Begründungen sollen selbstverständlich auch für Auflagen bzw (Nicht-) Anerkannungen bei Wechsel des Studiengangs (unabhängig davon, ob innerhalb der Hochschulle oder zwischen Hochschulen) abgegeben werden.  
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 +So hat der Bewerber die Möglichkeit sich bereits im vornhinein umfassend über geforderten Voraussetzungen zu informieren sowie die Entscheidungen zu Auflagen stichhaltig nachzuprüfen und gegebenfalls begründet gegen diese vorgehen zu können. Hierdurch wird die Planungssicherheit der Studenten bei der Wahl ihres Studiengangs und -ortes, sowie die Rechtssicherheit des Verfahrens erheblich erhöht. Mobilität im Studium ist eine Bereicherung für die Hochschulen, die unterstützt und nicht eingeschränkt werden sollte. Für den Studierenden ist die Entscheidung für den passenden Masterstudiengang ein essenzieller Teil für die fachliche Weiterentwicklung und sollte nicht durch unnötige Belastungen verhindert werden.  
  
  
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 Hieraus ergibt sich ein Mehraufwand und fehlende Planungssicherhheit der Studierenden, was zwangsläufig zu einer Verlängerung des Studiums führt.   Hieraus ergibt sich ein Mehraufwand und fehlende Planungssicherhheit der Studierenden, was zwangsläufig zu einer Verlängerung des Studiums führt.  
-Diese Verlängerung der Studiendauer stellt zudem eine finanzielle Mehrbelastung dar und ist somit eine zusätzliche Einschränkung für die Wahl des Masterstudiengangs und -ortes. Eine Zulassung mit Auflagen ist daher nur zu befürworten, wenn ohne die Auflagen ein erfolgreiches Masterstudium nicht gesichert werden kann.+Diese Verlängerung der Studiendauer stellt zudem eine finanzielle Mehrbelastung dar und ist somit eine zusätzliche Einschränkung für die Wahl des . Eine Zulassung mit Auflagen ist daher nur zu befürworten, wenn ohne die Auflagen ein erfolgreiches Masterstudium nicht gesichert werden kann.
  
  
  
-Der Bewerber hat somit die Möglichkeit sich vorher über die geforderten Voraussetzungen umfassend zu informieren sowie die Entscheidungen zu Auflagen stichhaltig nachzuprüfen und gegebenfalls begründet gegen diese vorgehen zu können. 
  
  


Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/uniwechsel/protokoll_muenchen2017.1509792700.txt.gz · Zuletzt geändert: 04.11.2017 11:51 von Lucas Bobzien