arbeitskreise:uniwechsel:protokoll_ulm2017
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+ | Der Zugang zu Masterstudiengängen ist in § 18 Abs. 8 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) geregelt. | ||
+ | Die Hochschule legt nach § 18 Abs. 8 Satz 3 NHG die Einzelheiten, | ||
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arbeitskreise/uniwechsel/protokoll_ulm2017.txt · Zuletzt geändert: 25.05.2017 12:46 von Julian Buschbaum