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arbeitskreise:uniwechsel:protokoll_ulm2017

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 ==== TU Braunschweig ==== ==== TU Braunschweig ====
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 +Der Zugang zu Masterstudiengängen ist in § 18 Abs. 8 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) geregelt.
 +Die Hochschule legt nach § 18 Abs. 8 Satz 3 NHG die Einzelheiten, auch der fachlichen Eignung, in einer Ordnung fest, die vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur zu genehmigen ist.
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   * Bericht zum Thema, oder eine kleine Tabelle \\   * Bericht zum Thema, oder eine kleine Tabelle \\


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arbeitskreise/uniwechsel/protokoll_ulm2017.txt · Zuletzt geändert: 25.05.2017 12:46 von Julian Buschbaum