arbeitskreise:veranstaltungsrecht:protokoll_aachen2015
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* Zur Belehrung zum Infektionsschutz nach //§ 43 Abs. 1// sollte das zuständige Amt befragt werden | * Zur Belehrung zum Infektionsschutz nach //§ 43 Abs. 1// sollte das zuständige Amt befragt werden | ||
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- | * Verträge (zur Absicherung) | + | |
* immer schriftlich | * immer schriftlich | ||
* alle Absprachen vertraglich festhalten | * alle Absprachen vertraglich festhalten | ||
Zeile 73: | Zeile 73: | ||
* klären wer Verträge abschließen darf | * klären wer Verträge abschließen darf | ||
- | * Umsatzsteuerpflicht | + | |
* gilt generell solange keine Befreiung besteht | * gilt generell solange keine Befreiung besteht | ||
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arbeitskreise/veranstaltungsrecht/protokoll_aachen2015.txt · Zuletzt geändert: 02.05.2015 12:28 von merlinn