arbeitskreise:veranstaltungsrecht:protokoll_aachen2015
Inhaltsverzeichnis
Protokoll Veranstaltungsrecht
BuFaTa SoSe 2015 in Aachen
Anwesend: Andre Beging (Uni Siegen), Ewa Kosmenda (HTW Berlin), Tim M. (HTW Berlin), Sebastian W. (HTW Berlin), Merlin Nagel (FH Aachen), Karsten Seitz (TU Braunschweig), Alex Pisl (TU München)
Leitung des AK: Andre Beging (Siegen)
Protokoll: Alex Pisl (TU München)
Einführung
- Der Arbeitskreis wurde gegründet um eine Richtlinie zu geben, wie man sich bei der Veranstaltung rechtlich auf der sicheren Seite bewegt.
- Aktueller Anlass: Interesse daran bei Veranstaltungsrechtlich abgesichert zu sein.
- Thema:
- GEMA
- GEMA → Musiknutzer ( Musik lizenzieren/Tarife)
- öffentliche Veranstaltungen müssen angemeldet werden (jede Veranstaltung ist öffentlich)
- Anmeldung bei der Bezirksdirektion
- fzs Studischaften bekommen einen Nachlass Infos zum Rahmenvertrag
- Tipp: Nur auf Rechnung bezahlen (Keinen Bankeinzug gestatten)
- Filmlizenzen ( Merkblatt des Verbands der Filmverleiher )
- Gemischte, nicht ausreichende Informationen
- Läuft scheinbar nicht über die GEMA
- evtl über einen „Dienst“ wie Verband der Filmverleiher e.V.
- Hier sollte sich noch einmal schlau gemacht werden
- Stadt (Lärmschutz, Anmeldung, Sperrzeiten, Schanklizenz…)
- Sperrzeiten / Lärmschutz
- Auf Landesebene / Städteebene geregelt
- Schanklizenz / Ausschankgenehmigung
- Anmeldung beim Ordnungsamt / KVR
- Zur Schanklizenz sollte bei der Stadt nachgefragt werden (meist auch Informationen im Internet abrufbar)
- „Vernachlässigbare“ Bearbeitungsgebühr (25-50€)
- Anmeldefrist beachten (Unterschiedlich je nach Stadt/Gemeinde)
- Öffentlichkeit, Jugendschutz, Alterskontrollen
- Aushang Jugendschutzgesetz
- Minderjährige
- ein pauschaler Ausschluss von minderjährigen sollte nur in nicht abwendbaren Fällen geschehen (begründete Fälle)
- Mutti Zettel → Übertragung des Aufsichtspflicht (Volljähriger darf nicht frühzeitig gehen)
- Alterskontrolle mit Bändchen für Volljährige
- Alkoholabgaben beachten
- Auflagen für Raumnutzung (Technischer Betrieb, Feuerwehr)
- professionelle Security - einfacher als eigenorganisierte und zuverlässiger
- Feuerwache/Brandschutzbegehung
- Sanitäter (Hochschulabhängig)
- Reinigung (selber oder bezahlt)
- Haftpflichtversicherung notwendig?
- Bestimmungen des Gesundheitsamtes/ Lebensmittelüberwachung
- Mindesthaltbarkeitsdatum (vorher verbrauchen)
- VBD (Verbrauchsdatum) nicht mehr benutzen
- MHD auf eigene Verantwortung (Bei Bier ganz dolle drauf achten)
- Kühlketten (Nachweis / HACCP)
- Bei Krankheitsfällen → krankmelden
- Zur Belehrung zum Infektionsschutz nach § 43 Abs. 1 sollte das zuständige Amt befragt werden
- Verträge (zur Absicherung)
- immer schriftlich
- alle Absprachen vertraglich festhalten
- DJ
- Security
- Raum
- dient zur Absicherung
- klären wer Verträge abschließen darf
- Umsatzsteuerpflicht
- gilt generell solange keine Befreiung besteht
- Wer hat bewirkt das der Arbeitskreis stattfindet?
- Andre B.
Ende
Beginn: 9:30 Uhr
Ende: 12:30 Uhr Uhr
Der AK sollte auf weiteren Tagungen besprochen werden und für die nächste Bufata vorbereitet werden.
Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/veranstaltungsrecht/protokoll_aachen2015.txt · Zuletzt geändert: 02.05.2015 10:28 von merlinn