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arbeitskreise:zivilklausel:protokoll-ws1314

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AK Zivilklausel Begin: 15.45

Namen:Jan Latzko (TU Darmstadt), Tom Kunzendorf (HS Wismar), Ernesto Tröger u. Nils Baumann (HTW Berlin), Andrej Rode (KIT), Lilli Wolff u. Stefan Schiller (HS Regensburg), Frid Mahdi (Uni Siegen), Benedikt Krug (TU Dresden), lucas mösch rwth Andre Hillers (HS Emden/Leer), Benedikt Krug (TU Dresden), Franz Xaver Häckl (HS Regensburg)

Ziel des AK's

- 1. Einführung, letztes Protokoll zu dem Thema wurde gelesen und die Stellungnahme wurde vorgelesen.

- 2. Abfrage welche Uni welche Regelung hat und Ist-Stand unter den Anwesenden.

- 3. Definition und Eingrenzung des Begriffs Zivilklausel

- 4. Ausarbeitung ob man die Stellungnahme der BuFaTa im SoSe '11 so weiterverfolgen soll, sie abändern oder ihr widersprechen möchte.

2. Ist-Stand an den einzelnen Hochschulen

Regensburg: weiss nichts von einer Zivilklausel , möchte sich hier informieren, es wurde mal über eine Einführung diskutiert, man hat sich aber dagegen entschieden. Wismar: weiss nichts von einer Zivilklausel und möchte sich informieren. Aachen: haben keine Zivilklausel, aber eine Podiumsdiskussion mit Vertretern aller Beteiligten an der Uni Siegen: Klausel wird von einer Fachschaft an der Uni angetrieben, möchte sich informieren, wie andere Fachschaften dazu stehen. Es gibt eine Stellungnahme des AStA, dass Sie eine Zivilklausel einführen möchte. HS Emden/Leer weiss von keiner Klausel, HS forscht nicht in der Richtung und ist der Meinung, dass die HS diese Klausel nicht braucht. HTW Berlin: haben keine Zivilklausel in der Satzung, Uni forscht aber nicht in der Richtung. TU Darmstadt: ab den 50er Jahren gab es mal eine Zivilklausel, die recht strikt war und es wurde auch eine Kooperation mit einer Firma der Rüstungsindustrie abgelehnt. Jetzt wurde wieder nachgedacht eine einzuführen und wurde erneut in die Satzung geschrieben. Machen Unterschiede zwischen Ziel einer Forschung und dem Zweck einer Forschung. Friedliche Ziele mit militärischem Zweck sind i.O. (Minensuche) militärische Ziele eher weniger. Wollen insgesamt an der Uni weniger Rüstungsforschung haben. Sind schon in der Durchführung der Zivilklausel und erarbeiten ein Konzept mit dem sie effizient Projekte untersuchen können, ob ein Projekt gegen die Zivilklausel verstößt und nicht genehmigt werden soll. Haben keine Kooperationen mit Rüstungsfirmen. Karlsruhe: Haben momentan keine Zivilklausel, aber auch Dual-Use Forschung an etec. Instituten Dresden: Haben bisher keine Zivilklausel, der StuRa ist stark dafür und eine Firmenkontaktmesse wurde gestört, da die Bundeswehr dort geworben hat.

→ im alten Protokoll sind Ist-Stand der nicht anwesenden Fachschaft.

In Regensburg wurde diskutiert ob man bei der Bachelorarbeit den Studenten ermöglichen soll die Arbeit folgenlos abzubrechen, wenn er das Gefühl hat, dass seine Arbeit für militärische Zwecke verwendet werden kann. Die Idee wurde aber verworfen. TU Darmstadt ist am überlegen, ob den Studenten empfohlen werden soll, dass sie ans Ende ihrer Bachelorarbeit schreiben sollen, dass ihre Ergebnisse nicht für mil. Zwecke verwendet werden dürfen. Es ist bekannt, dass veröffentlichte Forschungsergebnisse von Rüstungsfirmen „missbraucht“ werden können.

3. Definition Zivilklausel

Abhandlung in der Satzung der TU Darmstadt: „Forschung, Lehre und Studium an der Technischen Universität Darmstadt sind ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet und sollen zivile Zwecke erfüllen; die Forschung, insbesondere die Entwicklung und Optimierung technischer Systeme, sowie Studium und Lehre sind auf eine zivile Verwendung ausgerichtet.„

Ablauf in der TU Darmstadt, es wurde relativ viel Arbeit in die Formulierung gesteckt. Der Text wurde in einer Arbeitsgruppe und im Konsens mit allen Gruppen an der Uni erstellt.

Bei der Zivilklausel ist festgelegt, dass ein bestimmter Bereich nicht erforscht werden soll.

Wie weit kann man die Zivilklausel auslegen? Es kommt die Frage auf wo man die Grenze zwischen militärischer Forschung und ziviler Forschung ziehen kann. Man stellt fest, dass es bei vielen Fragestellungen zu einer so gennanten 'Dual Use' Problematik kommt. Außerdem ist die Erforschung von militärnaher Themen häufig Auslegungssache des Forschers. Es wird diskutiert, ob die Aufrüstung möglicherweise 'unvermeidbar' ist und man sich durch gezielte Forschung besser verteidigen kann. In dem Zug wird die Frage 'Will man Schilde oder Schwerter herstellen?' angemerkt.

Man möchte aber, dass sich die Gesellschaft von kriegerischen Auseinandersetzungen distanziert und man bemerkt, dass dies sinnvoll in der Arbeit der Unis gezeigt werden kann. Ein weiterer zentraler Forderungspunkt sollte sein, dass falls es zu Militärforschung oder militärnaher Forschung kommt dies nicht die Lehre beeinflussen darf. Es wird ein Worst-Case-Szenario diskutiert: Ein Professor widerspricht der Zivilklausel und forscht trotzdem an militärischen Themen. Man stellt fest, dass man relativ wenig Eingriffsmöglichkeiten gegenüber dem einzelnen Professor hat, da er unter dem Schutz der Freiheit der Forschung und Lehre steht. Die zuständige Universität hat aber die Möglichkeit sich von dem 'Projekt'/der Forschungssache zu distanzieren, dies würde den Professor in ein schlechtes Licht rücken.

Für Zivilklausel: - Es soll keine militärische Forschung ein öffentlichen deutschen Universitäten geben. - Kriegerische Handlungen schaden Menschen und die Gesellschaft will soetwas nicht.

Gegen Zivilklausel: - Es könnten Drittmittel wegfallen bzw. die Möglichkeit das Drittmittell eingeholt werden können. - Könnte es sein, dass Institute schließen müssen u. damit evtl. die Lehre eingeschränkt wird. (Landesmittel zu wenig) - Problem könnte der verwaltungtechnische Aufwand sein. - Zivilklausel ist eher ein politisches Mittel und sollte eher von der Politik dies fordern. - Waffen sollten gut entwickelt werden, damit nur ein geringer Kollateralschaden bei der Verwendung entsteht.

Verfahren für die Umsetzung: - Formular (vor Projekt) - Rechenschaft (während/nach Projekt berichten) - Gremium (diskutiert kritische Projekte) - offentl. Einsichtsnahme (jeder kann Projekte einsehen) → könnte evtl. nicht ganz so super sein - Whistleblower ← bis hier bearbeitet. - Berufungsrichtlinien (direkt bei der Berufung) - Richtlinen für Abschlussarbeiten - Ausfallmittel für Nicht-Projekte - Zertifikat (für Projekte, die ausschließlich zivile Ziele hat)

Diskussion über Verfahren zur Umsetzung der Zivilklausel: - Formular ist zu aufwändig (Verwaltungsoverhead zu groß) → nicht ganz eindeutig, wie Projekte beim Rektor/Dekan beantragt werden. Wenn Anträge so oder so kontrolliert werden, dann kann das gleich in einem Rutsch gemacht werden - Formular deckt 100% der Projekte ab (Projektregister (uniintern)

- Rechenschaft, nicht optimal da relativ Zeit fressend und

- Gremium braucht Auswahlverfahren um kritische Projekte zu finden. - Prof. geht nicht unbedingt freiwillig zum Gremium bzw. nimmt das Projekt ohne das Gremium vorher zu besuchen.

- öffentl. Einsichtnahme könnte nicht so simpel umsetzbar sein, da ansonsten evtl. Projektpartner abspringen

Es wird festgestellt, dass es sinnvoll ist am nächsten Tag eine neue Runde zum Thema Zivilklausel zu machen und dann mehr unter dem Gesichtspunkt der Stellungnahme weiterarbeiten.



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/zivilklausel/protokoll-ws1314.1384003108.txt.gz · Zuletzt geändert: 09.11.2013 14:18 von Andrej Rode