arbeitskreise:zivilklausel:start
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arbeitskreise:zivilklausel:start [09.11.2013 17:08] – [Vorschlag Pressemitteilung] Nilsbau | arbeitskreise:zivilklausel:start [25.05.2017 16:16] – [Vorschlag Pressemitteilung (ALT)] Eike Mentzendorff | ||
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Erneuerte Stellungnahme der BuFaTa ET zum Thema „Zivilklausel“ | Erneuerte Stellungnahme der BuFaTa ET zum Thema „Zivilklausel“ | ||
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+ | Forschung und Lehre an staatlichen Universitäten, | ||
+ | nach Auffassung der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik (BuFaTa ET) den Menschen dienen und zur gesellschaftlichen | ||
+ | und kulturellen Weiterentwicklung im friedlichen Sinne beitragen. | ||
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+ | Die BuFaTa ET spricht sich für eine Zivilklausel aus, die garantiert, dass Forschung und Lehre zivile Zwecke erfüllen | ||
+ | und ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet sind. Eine Zivilklausel erfordert ein hohes Maß an Sensibilität | ||
+ | und muss alle Universitätsangehörigen mit in die Diskussion einschließen. | ||
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+ | Statt einer Generalisierung durch eine allgemein gültige Regelung fordert die BuFaTa ET ein paritätisch besetztes Gremium, | ||
+ | das Einzelfallbetrachtungen durchführt und zu dieser Thematik berät. | ||
- | Forschung und Lehre an staatlichen Universitäten, | + | ====Protokolle==== |
- | + | | |
- | Die BuFaTa ET spricht sich für eine Zivilklausel aus, die garantiert, dass Forschung und Lehre ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet sind und zivile Zwecke erfüllen. Eine Zivilklausel erfordert ein hohes Maß an Sensibilität und muss alle Universitätsangehörigen mit in die Diskussion einschließen. | + | *[[arbeitskreise: |
+ | ==== Vorschlag Pressemitteilung (ALT)==== | ||
+ | {{: | ||
+ | [[[[https:// | ||
+ | ==== Bestehende Zivilklauseln==== | ||
- | Statt einer Generalisierung durch eine allgemein gültige Regelung fordert die BuFaTa ET ein paritätisch besetztes Gremium, das Einzelfallbetrachtungen durchführt und zu dieser Thematik berät. | + | Zivilklausel TU Berlin in den [[http:// |
+ | Zivilklausel TU Darmstadt in der [[http:// | ||
+ | > Die Technische Universität Darmstadt ist in ihrer Eigenverantwortung der Berücksichtigung folgender Prinzipien verpflichtet: | ||
+ | >> k) Forschung, Lehre und Studium an der Technischen Universität Darmstadt sind ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet und sollen zivile Zwecke erfüllen; die Forschung, insbesondere die Entwicklung und Optimierung technischer Systeme, sowie Studium und Lehre sind auf eine zivile Verwendung ausgerichtet. | ||
+ | === Erklärung === | ||
+ | Ziele sind erstrebenswerte Sachlagen in Gänze, die keinen weiteren Handlungsbedarf | ||
+ | erzwingen. An ihnen orientieren sich die Bildung von Handlungszwecken und die | ||
+ | Entwicklung von Handlungsmitteln. Als Leitdifferenz sollte " | ||
- | ==== Vorschlag Pressemitteilung (ALT)==== | + | Als Zweck versthen wir den Beweggrund einer zielgerichteten Tätigkeit oder eines Verhaltens. Es handelt sich also um einen gewollten und als herbeiführbar erachteten Sachverhalt. Zwecke können unter der Leitdifferenz " |
- | {{: | + | Die Verfolgung ziviler Zwecke ist als Sollens-Regel formuliert - Ausnahmen sind im Einzelfalle möglich, stehen aber unter der Hypothek einer gesonderten, |
- | + | ||
- | Zivilklausel TU Berlin [[http:// | + | |
- | ==== Unterseiten ==== | ||
- | {{indexmenu>: |
Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/zivilklausel/start.txt · Zuletzt geändert: 01.12.2020 13:10 von Charlotte Muth