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arbeitskreise:zwangsexmatrikulation:protokoll_dortmund2022

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Protokoll

BuFaTa SoSe22
Anwesend: Stefan Branz (TU Ilmenau),
Leitung des AK: Stefan Branz (TU Ilmenau)
Protokoll: alle

Ziele

  • Austausch über aktuelle Ordnungen in den Prüfungsausschüssen (evtl. alte Vorstellungen aus existierenden Protokollen nutzen)
  • Möglichkeiten zur Hilfe der Fachschaften besprechen
  • anschließend in Leitfaden einarbeiten (Erweiterung)

TOP 1: Ordnungen der einzelnen Fachschaften

  • Vorstellung der Prüfungsmodalitäten
  • auftretende Probleme/Sonderfälle
  • sonstige Gründe für Zwangsexmatrikulationen

TU Ilmenau

  • regulär 3 Versuche (evtl. 4 Versuche):
    • Möglichkeit von Freiversuchen bei erstem Versuch
    • zweite Wiederholungsmöglichkeit immer/i.d.R. mündlich
    • einmalige 3. Wiederholungsprüfung bei 80% abgeschlossene Prüfungsleistungen (muss vom Prüfungsausschuss genehmigt werden)
  • Langzeitstudiengebühren: Vermeidung/Verzögerung durch Urlaubssemester um Prüfungen nachzuholen
  • Abmeldung möglich bis 4 Tage vor der Prüfung (schriftlich), mündlich lediglich eine Verschiebung möglich (auch sehr kurzfristig, von Prüfer abhängig)

TOP 2: Berichte von Fällen

TU Ilmenau

  • mehrere Fälle von Zwangsexmatrikulation wegen Verweigerung der 3. Wiederholungsprüfung
    • wurden meist wegen mehrfachem Nichterscheinen bei den PL als nicht sinnvoll eingestuft bzw. notwendige CT waren nicht erreicht
    • teils wurde der Rechtsweg angeraten, in diesen Fällen keine Rückmeldung

TOP 3: Überarbeitung des Leitfaden

Alter Leitfaden (Stand: 06/2019):

Leitfaden für FS(R)

  • 1. FS sollten sich mit Prüfungsmodalitäten und Ordnungen auseinander setzen, ggf. auch Hochschulgesetz
    • Am besten 2-3 Experten in der Fachschaft festlegen, welche dahingehend beraten können
  • 2. Bei Vorstellung schon auf Modalitäten hinweisen. Insbesondere empfehlen auch die APB zu lesen
    • Prüfungsordnung Grundlagen bei der Erstsemestereinführung sinnvoll
    • Problem dabei ist, dass die Erstsemester in den ersten Woche allgemein sehr viele Infos erhalten und vieles vergessen oder erst gar nicht merken.
  • 3. Handout zum Prüfungsrecht in Erstsemester-Vorlesungen verteilen. (z.B. als Teil einer Erstsemesterzeitschrift)
  • 4. Einladung zum Persönlichen Gespräch mit einem Studentischen Experten
    • Hilfestellung bei Anträgen an z.B. Prüfungsausschuss
  • WICHTIG: Immer ehrlich mit den Leuten sein und bei aussichtslosen Situationen Alternativen bieten und nicht durchboxen versuchen.

Leitfaden bei drohender Zwangsexmatrikulation

  • Überlegen sich vor der Zwangsexmatrikulation selbst zu exmatrikulieren oder/um Studiengang wechseln
  • (nach erfolgter Zwangsexma kann der Studiengang/das Fach in dem man exmatrikuliert wurde im gesamten Bundesgebiet nicht mehr studiert werden)
  • Mit allen Studien- und Prüfungsordnungen vertraut machen
  • Ansprechpartner ausmachen und kontaktieren
    • Fachschaft
    • Professor
    • Prüfungskommission
    • Studiengangsleiter
    • Studienberatung
Tipps für letzte Wiederholungsprüfung
  • Keine Panik, Ruhe bewahren!
  • Dozent kontaktieren, nach Konsultationen fragen
    • es ist immer gut, wenn dich der Dozent kennt und merkt, dass du das Fach ernst nimmst und gewillt bist alles für das Bestehen zu geben
  • Fokussieren auf ausstehende Prüfung/Prioritäten setzen!
  • Platz mit guter Lernatmosphäre finden
    • Bibliothek
    • Lernräume, etc.
  • Auf den Hosenboden setzen! Ernst nehmen!
  • Seine Lerngewohnheiten in Frage stellen und neue Taktiken in Betracht ziehen. Wo war vorher das Problem?
  • Übungsaufgaben von Professor/Tutorium/Fachschaft/Alumni besorgen und Schwerpunkte erfragen

Gründe für Zwangsexmatrikulation

Aufgrund von nicht bestandenen Prüfungen
  • Widerspruch(APB lesen) entsprechend den Fristen einlegen! → gibt mehr Zeit
  • zur Klausureinsicht gehen
  • ggf. nach Formfehler suchen → Prüfungsordnung eingehalten?
  • Härtefall beantragen
Maximale Studienzeit überschritten
  • Härtefallantrag
  • früh genug Urlaubssemester beantragen
  • Verlängerung bei Engagement in Hochschulpolitik/Gremien
Fehlende Rückmeldung bzw. keinen Semesterbeitrag gezahlt
  • Sofort Kontakt aufnehmen sobald man davon Kenntnis hat!
  • In der Regel ist eine Nachzahlung mit Versäumniszuschlag möglich
Grobe Verstöße gegen Hausordnung (Sachbeschädigung, Vandalismus etc.)
  • Gespräch suchen
  • ggf. Rechtsanwalt

Was tun nach rechtskräftiger Zwangsexmatrikulation

  • Kopf hoch! Das Leben geht weiter! Es gibt viele Alternativen!
Ansprechpartner ausmachen und kontaktieren
  • Fachschaft
  • Studienberatung
  • Agentur für Arbeit
Wie kann es weiter gehen?
  • Andere Studiengänge oder eine Ausbildung in Betracht ziehen
  • Studium im Ausland in Betracht ziehen
  • Beachten welche Folgen sich aus der (vorübergehenden) Exmatrikulation ergeben.
    • z.B. Bafög, geförderte Wohnungen, etc.

TOP 4: Brainstorming zu möglicher Resolution

(Wenn noch Zeit und Lust bleibt)

  • Ist die Ausarbeitung einer Resolution zur Anpassung der Prüfungsordnungen/Regelungen sinnvoll?
  • Wenn ja → Welche Änderungen bzw. Regelungen wären sinnvoll und den Universitäten zumutbar?

Beginn: 16:30 Uhr
Ende: xx:xx Uhr



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/zwangsexmatrikulation/protokoll_dortmund2022.1653572422.txt.gz · Zuletzt geändert: 26.05.2022 15:40 von Stefan Branz