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Das Wiki der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik

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organe:satzungsausschuss:protokoll_satzungsausschuss_9394_240402

Protokoll 02.04.2024

Start: 18:30

Ende: 20:20

Teilnehmer: Natascha (HS Mannheim), Richard (TU Darmstadt), Sebastian (FH Dortmund)

Top 1 Eröffnung des Bieres

Richard eröffnet das Bier um 18:37 Uhr

Top 2 Aufgaben für Britzel

Britzel muss dem GS und KA unsere Ergebnisse mitteilen. → hat er gemacht

Liebes Generalsekretarität, wir der Satzungsauschuss haben eine neue Fassung der Satzung und Geschäftsordnung erstellt. In welcher Form sollen wir euch die Änderungen zukommen lassen? (PDF, ALt-Neu Vergleich, PAD, Briefpapier, Brieftaube, Fax, …) Gerne können die Änderungen in einem seperaten Termin besprechen.

Im Auftrag Herr Britzel von BuFaTa zu ET

Top 3 GS

Aktuelle Aufgaben / Formulierungen der Generalsekretärin in GO/Satzung:

  Satzung
  * §7 Generalsekretärin
    * Überwachung der Satzungstreue,
    * Einberufung des Eröffnungsplenums,
    * Repräsentation der BuFaTa ET nach außen, insbesondere
    * Verwaltung der Homepage
    * Kontakt zu studentischen Dachverbänden und anderen Organisationen, insbesondere dem studentischen Akkreditierungspool,
    * Kontakt zu Bundesfachschaftentagungen anderer Fachrichtungen,
   * Veröffentlichung von Beschlüssen der Tagungen, insbesondere in Form von Pressemitteilungen,
   * Pflege der Mitgliederliste und der zugehörigen Mailverteiler,
   * Pflege der Liste der Alumni nach § 2 (4).

Vorschläge zur Anpassung der Satzung:

§4 Organe

  • Generalsekretariat als eigenes Organ hinzu

§7 (2) Bei Rücktritt der Generalsekretärin wählen der Koordinierungsausschuss und das Generalsekretariat aus ihrer gemeinnsamen Mitte eine Nachfolgerin, welche die Amtsgeschäfte kommissarisch bis zur nächsten BuFaTa ET übernimmt. Der Koordinierungsausschuss informiert daraufhin die Mitglieder der BuFaTa ET. §7 (6) Sie kann diese Aufgaben an Mitglieder des Generalsekretariats oder Dritte delegieren. Sie ist in diesem Fall für die ordentliche Ausführung verantwortlich. §7 (7)

  • Die Generalsekretärin berichtet dem Plenum auf jeder Tagung persönlich über ihre Amtsführung. Ist sie begründet verhindert, bestimmt sie einen Vertreter aus dem Generalsekretariat.

§8 Generalsekretariat

  • Das Plenum wählt aus seiner Mitte bis zu drei Personen mit einfacher Mehrheit in das Generalsekretariat.
  • Die Amtszeit des Generalsekretariats beträgt ein Jahr (Anmerkung: steht zur Debatte ob 1/2 Jahr oder 1 Jahr, bzw. Amtsperiode einer GS)
  • Das Generalsekretariat unterstützt und vertritt die Generalsekretärin in ihren Aufgaben nach §7 (5)

( * Beim Rücktritt der Generalsekretärin übernimmt eine Person aus dem Generalsekretariat kommisarisch das Amt bis zur nächsten BuFaTa ET)

GS in der GO

  • §1 Einladung zur Tagung
  • §4 Protokollführung: Sicherstellung Protokoll; Veröffentlichung Protokoll
  • §6a Aufstellung der Tagesordnung: Anträge zur Aufname von TOPs müssen GS vorliegen
  • §6b Inhalt der TO: Begrüßung durch Generalsektretärin → Generalsekretariat

Vorschläge zur Änderung der GO:

  §1 (1) Die Generalsekretärin hat bis spätestens sechs (6) Wochen vor der Tagung alle Mitglieder zur Teilnahme an der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik schriftlich einzuladen. Mit der Einladung beruft die Generalsekretärin das Eröffnungsplenum ein. (Bleibt so)
  §4 (3) Für die Ausfertigung des Protokolls ist dasjenige Mitglied zuständig, das die Protokollführerin stellt. Das Protokoll sollte spätestens vier (4) Wochen nach Ende der Tagung der Generalsekretärin zugesandt werden. Diese soll das Protokoll auf der offiziellen Webseite unverzüglich vorläufig zu veröffentlichen. ('soll [...] veröffentlichen' oder 'hat [...] zu veröffentlichen' im letzten Satz]
  §4 (4) Das ausgefertigte Protokoll soll gegebenfalls mit Korrekturen auf der darauffolgenden BuFaTa ET vom Plenum genehmigt und dann vom Generalsekretär endgültig veröffentlicht werden.
  §6a (2) Anträge zur Aufnahme von Tagesordnungspunkten in die vorläufige Tagesordnung müssen dem Generalsekretär mindestens drei Wochen vor der Tagung vorliegen.
  §6b (2) Die Tagesordnung enthält zumindest
          * Begrüßung durch die Generalsekretärin,
          * [...]
          * Bericht der Generalsekretärin und des Generalsekretariat,
          * [...]
          * Entlastung des Koordinierungsausschusses und der Generalsekretärin,
          * [...]
          * anstehende Wahlen der Generalsekretärin, des Generalsekretariats, der Ausschüsse und des nächsten Austragungsortes,
TOP -1 Nächster Termin

24.04. 18:30



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
organe/satzungsausschuss/protokoll_satzungsausschuss_9394_240402.txt · Zuletzt geändert: 02.04.2024 21:58 von Natascha Günther