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Protokoll AK Akkreditierung

BuFaTa WiSe 2013 in Graz
Anwesend: Hjördis(Uni Rostock), Richard (Uni Freiburg), Florian (HS Karlsruhe), Nils (RWTH Aachen), Christian (TU Berlin), Robert (TU München) hhenrik@live.uni-paderborn.de, mjan@mail.upb.de

Einführung

Richtlinie Entsendung

Richtlinie Entsendung in den studentischen Akkreditierungspool Entsendung durch die BuFaTa ET in den Studentischen Akkreditierungspool Die macht es sich zu Aufgabe regelmäßig aktive Gutachterinnen und Gutachter in den studentischen Akkreditierungspool zu entsenden. Die Entsendung erfolgt durch die BuFaTa ET, sobald folgende Bedingungen erfüllt sind: 1) Vorstellung und Bestätigung der potentiellen Gutachterinnen und Gutachter sich im Plenum der BuFaTa ET. Dies ist auch in Abwesenheit möglich, solange ausreichend Informationen als Entscheidungsgrundlage vorliegen. Dies gilt auch für die vorläufigen Entsendungen durch den Sekretär. 2) Die potentiellen Gutachterinnen und Gutachter sollen zum Zeitpunkt der Entsendung einen ausreichenden Kenntnisstand über das Akkreditierungswesen besitzen. 3) Verpflichtung der potentiellen Gutachterinnen und Gutachter vor dem ersten Verfahren ein Schulungsseminar des studentischen Akkreditierungspools besucht zu haben. Die Entsendung durch die BuFaTa ET wird nur aufrechterhalten, sofern folgende Punkte erfüllt werden: 4) Verpflichtung der Gutachterinnen und Gutachter die Positionspapiere der BuFaTa ET zu kennen und bei Ihrer Tätigkeit in (Re-)Akkreditierungsverfahren zu berücksichtigen. 5) Verpflichtung der Gutachterinnen und Gutachter grundsätzlich auf Anfragen des Sekretärs zu reagieren. 6) Bericht BuFaTa (Verfahren gemacht? Falls ja, welches?) Eine Entsendung bei der nicht alle Bedingungen erfüllt sind, kann der BuFaTa ETRat nur in begründeten Ausnahmefällen unter Vorbehalt durchführen und hat darüber auf der nächsten BuFaTa ETdie Zustimmung des Plenums einzuholen. TODO: Richtlinie weiter ausarbeiten, an AK Mitglieder versenden

Positionspapier „Zusammenarbeit der Gutachterinnen und Gutachter mit Fachschaften bei Verfahren“ TODO: Ist es erlaubt, dass man vorher Kontakt aufnehmen kann? Ziel: Gutachterinnen und Gutachter nehmen vor dem Verfahren mit der zuständigen Fachschaft Kontakt auf. Hintergrund: 1) Nicht immer wissen Fachschaften Bescheid, dass ein Akkreditierungsverfahren ansteht. 2) Gutachterinnen und Gutachter erfahren in einem frühen Stadium des Verfahrens die Schwerpunkte der Kritik der Studierenden.

Beschlussvorlage PVT „Zusammensetzung der Studierendenrunde während einer Vor-Ort-Begehung“ Hintergrund: In verschiedenen Verfahren ist es vorgekommen, dass während der Studierendenrunde keine gewählte Studierendenvertreterin oder kein gewählter Studierendenvertreter anwesend waren. Das kann u.a. daran liegen, dass die studentische Vertretung seitens der Hochschule nicht informiert und eingeladen worden ist. Darum ist es der BuFaTa ET ein Anliegen ein Vorschlagsrecht für die Fachschaften bzw. studentischen Vertretungen einzuführen. Das PVT möge beschließen: TODO: PVT richtiger Adressat? In den alten PVT Protokollen nachschlagen „Das Vorschlagsrecht für die Besetzung der Studierendenrunde während einer Begehung ist der studentischen Vertretung einzuräumen.“ ALTERNATIVE (ggf. später zu verwenden, auf Entscheidung des PVT warten) Falls ein Vorschlagsrecht keine Mehrheit findet, sollte sichergestellt werden, dass Vertreter der Fachschaften bei der Begehung beteiligt sind. „Während der Studierendenrunde soll mindestens ein gewählter Vertreter bzw. eine gewählte Vertreterin der Fachschaft anwesend sein. Es muss jedoch mindestens eine solche Person eingeladen worden sein.“

Vorschlagsrecht für studentische Gutachter und Gutachterin Diskussion darüber, in wie weit wir verfahren möchten. Einheitlich vs. Konkretisierung; BuFaTa kann voraussichtlich nicht als neuer Akteur im Akkreditierungsverfahren angesehen werden Hintergrund: Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Zusammensetzung und Größe der Studierendenrunde sehr unterschiedlich ausfällt. Bei der Zusammensetzung muss die Diversität der Studierendenrunde sichergestellt sein, um zu verhindern, dass einige Studierendengruppen unterrepräsentiert sind (z.B. nur männliche Studierende im 2. Semester). Bei der Gruppengröße muss eine zielführende Befragung möglich sein. Eine Gruppe sollte daher nicht zu groß, aber nicht zu klein sein. Das PVT möge beschließen: TODO: PVT richtiger Adressat? „Bei der Studierendenrunde bei einer Vor-Ort-Begehung soll sichergestellt werden, dass Gruppengröße und Struktur einer konstruktiven Befragung förderlich sind. Daher sollte die studentische Gutachterin bzw. der studentische Gutachter bei der Auswahl der Zusammensetzung mit einbezogen werden. “



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/akkreditierung/protokoll_graz.txt · Zuletzt geändert: 13.11.2014 21:48 von Sebastian Wienforth