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arbeitskreise:anpassung_semesterzeiten:protokoll_aachen2018

Protokoll

Anwesend:

BuFaTa WiSe18
Anwesend: Lorenz (FH Dortmund), Leonie (KIT), Georg (HS München), nach der Pause Ferrid (Uni Siegen)
Leitung des AK: Arne (TU Braunschweig)
Protokoll: Georg/Leonie

Einleitung

  • Zusammenfassung des AKs in Dresden, allgemein
    • Unis: Beginn 1. April / 1. Oktober
    • FH Beginn: 1. März / 1. September
    • Prüfungszeitraum schwankt sehr stark. Öfters auch ins neue Semester rein
  • Ziel: Erstellung Stellungsnahme (Argumentation), rechtliche Grundlagen erörtern (durch EU / Bologna Prozess), Kommunikation mit Austauschprogramme(z.B Erasmus, Hochschulpartner innerhalb Deutschland (?)) → alles auf nationaler Ebene

Offene Fragen

  • wie sieht es bei Dualenstudenten aus

Recherche rechtliche Grundlagen

Ist das rechtlich überhaupt möglich? Oder gibt es soetwas wie Freiheit der Hochschule?

  • Hochschulrahmengesetz (HRG)
  • Landeshochschulgesetze (LHG)
  • Satzung o.ä. der HS
  • auf Fakultätsebene Prüfungsordnung

HRG

  • HRG §9(2) „Die Länder tragen gemeinsam dafür Sorge, daß die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsels gewährleistet werden.“ Gibt es ein Gremium, die sich für diese Aufgabe organisiert, bestehend aus allen Ländern? - Gibt es ein Gremium, dass dies kontrolliert?

LHG

BaWü LHG
  • §6 Zusammenwirken der HS untereinander und mit anderen Einrichtungen (1) „Zur besseren Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Hochschulen untereinander, mit Hochschulen anderer Länder und anderer Staaten, mit den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung, mit staatlichen und staatlich geförderten Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie mit Einrichtungen der Forschungsförderung zusammenzuwirken. Das Zusammenwirken ist von den Hochschulen durch Vereinbarungen sicherzustellen; um insbesondere eine bestmögliche Nutzung der Hochschuleinrichtungen zu erreichen, kann das Wissenschaftsministerium nach Anhörung der betroffenen Hochschulen fachaufsichtliche Weisungen erteilen.“
  • §32 Prüfungen, Prüfungsordnungen (5) „[…]Die Hochschulen können in den Prüfungsordnungen Fristen für die Erbringung von Studien- oder Prüfungsleistungen festlegen.[…]“
Bayern
  • Bayerisches Hochschulgesetz
  • (Art. 54) Der Beginn des Studienjahres, die Dauer der Semester oder der anderweitig festgelegten Teile des Studienjahres sowie die unterrichtsfreien Zeiten werden durch Rechtsverordnung festgesetzt.
    • es müsste noch recherchiert werden wie genau die Rechtsverordnung aussieht und wer diese am Ende festsetzt
NRW
  • (3) Prüfungstermine sollen so angesetzt werden, dass infolge der Terminierung keine Lehrveranstaltungen ausfallen.

Satzung o.ä. der HS

TU Braunschweig

* Prüfungsausschuss § 4

  • besteht aus 3 Profs, ein Mitglied der Mitarbeiter und Studiengruppe
  • Legt die Prüfungstermine fest
  • gibt es für jede Fakultät
  • Haben aber keinen Einfluss auf Vorlesungszeiten
Hochschule München

* ein Prüfungsausschuss legt die Termine der Prüfungen fest und den Prüfungszeitraum * besteht aus 5 Mitgliedern (es ist nicht genau ersichtlich aus welchem Pool sich die Mitglieder zusammensetzen)

KIT
  • vorerst nichts allgemeines vorzufinden (nur eine Art Vorlage für die Prüfungsordnung auf Fakiltätsebene)

Prüfungsordnung auf Fakultätsebene

KIT
  • nicht ersichtlich, inwiefern gesamter Prüfugnszeitraum festgelegt wird bzw. von wem. Prüfungszeitraum gilt Uniweit

Diskussion

  • Unterschied zwischen Vorlesungbeginn und Semesterbeginn = Problem bei Angleichung
  • Angleichung Prüfungszeitraum ist nicht nur einfach Zeiten ändern → viele Unis sind dies bzgl. anders organisiert (Prüfungszeitraum bis hin ins nächste Semester für evtl mündliche Nachprüfungen, als Bso)
  • unterschiedliche lange Vorlesungszeiten?

Struktur Stellungnahme

1. Was ist unser Ziel?

2. Warum - welche Probleme sehen wir dabei, dass Prüfungszeiträume nicht gleich sind? - Missstände aufzeigen

3. Probleme, die bei Angleichung der Prüfungszeiträume entstehen, eingestehen

4. Gegenargumente auflisten

5. Fazit

Inhalt Stellungnahme

zu Punkt 1: Ziel
  • Anpassung Prüfungszeitraum Bundesweit
  • Semesterbeginn/Vorlesungsbegin an einem fixen Termin
  • Prüfungsausschüsse müssen besser miteinander kommunizieren/absprechen
zu Punkt 2: Probleme (warum Stellungsnahme)
  • Erschwerter Wechsel: zwischen Hochschulen (BA auf MA, bzw allgemeiner Wechsel), Bsp: Prüfungen noch im Beginn des nächsten Semesters, aber Pflichtveranstaltungen in der andern Uni zur selben Zeit
zu Punkt 3: Eingeständnisse der Probleme, die bei der Angleichugn entstehen können
  • bürokratische Aufwand hoch → Semesterbeginn und Vorlesungsbeginnt u.U. verschieden, verschieden lange Vorlesungzeiten (muss noch überprüft werden, ob das der Fall ist), Prüfungszeiträume nach unterschiedlichem Prinzip ausgelegt (bei manchen Unis Prüfungszeitraum reicht bis ins neue Semester hinein wegen Nachprüfungen, etc.)
  • man würde den HS die Eigenverantwortung nehmen
zu Punkt 4
  • wir sehen es jedoch als Aufgabe der Länder an, einen reibungslosen Hochschulwechsel zu ermöglichen, DENN → laut HRG §9 Abs. 2 tragen die Länder gemeinsam dafür Sorge, daß die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsels gewährleistet werden (s.o. für Gesetzestext)
  • aktuell ist die Freiheit beim wechsel zu anderen Hochschulen nach unsere Sicht erschwert und führt öfters dazu das ein Semester ausgesetzt werden muss.
  • Ziel von Bologna war es einen vergleichbaren Abschluss (auch international) zu erschaffen und einen einfachen Wechsel zwischen den HS zu ermöglichen nicht beleidigen, aber auch nicht als Bologna Befürworter wirken
zu Punkt 5: Fazit
  • deswegen glauben wir, dass es im Sinne des BMBF sein sollte eine Angleichung der Prüfungszeiträume (Semester/Vorlesungzeiten) umzusetzen
  • auf den BMBF zugehen und Redebereitschaft signalisieren („wir wollen das und sind bereit mit Euch darüber zu diskutieren“)
  • in diesem Rahmen: im Prozess sehen wir, dass das zuerst auf Landesebene und im Verlauf auf bundesebene angelichen wird
  • DE als Studienort noch attraktiver

Fazit des AK / Ziele für nächste BuFaTa

  • Stellungnahme am wirkungsvollsten zusammen mit anderen Studiengängen
  • Vorlage für eine Stellungnahme erstellt
  • AK sollte nächste BuFaTa nochmal stattfinden → Diskussion der formulierten Stellungnahme (wir sehen das als mehrschrittigen Prozess)
  • evtl. Vertreter des BMBF für Diskussion bei nächster BuFaTa einladen

Ende

Beginn: 14:15 Uhr Ende: 17:20 Uhr Der AK ist Inhaltlich soweit fertig, sollte auf der nächsten Tagungen wegen der Stellungsnahme aber nochmal stattfinden



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/anpassung_semesterzeiten/protokoll_aachen2018.txt · Zuletzt geändert: 04.11.2018 11:11 von Leonie Schicketanz